Guten Tag,
wir wollen ein Fertighaus von 1979 kaufen. Dieses wurde von der neuen Heimat in Großtafelbauweise errichtet. Sind dort Asbestbestandteile zu erwarten?
mfG
Klaus Meyering
1979 wurde das erste Asbestprodukt, Spritzasbest, in Westdeutschland verboten. Zu dieser Zeit wurde Asbest bereits in über 3.000 Produkten eingesetzt. Es folgten weitere Einschränkungen, bis 1990 in der Schweiz und Österreich sowie 1993 in Deutschland die Herstellung und Verwendung von Asbest generell verboten wurden. Seit 2005 gibt es ein EU-weites Verbot, das auch das Verschenken von asbesthaltigen Gegenständen einschließt.
Ob jetzt in Ihr Fertighaus Asbestbestandteile zu erwarten sind ist jetzt die Frage, es kann durchaus sein, es kann zb im PVC Bodenbelag sitzen, es gibt da eine Sorte Cushion Vinyl, der hat an seine Unterseite eine dünne Lage Asbest, es fällt leider unter schwach gebundenes Material und muss dann von ein Sanierungsunternehmen ausgebaut und entsorgt werden aber vielleicht ist dieser Bodenbelag gar nicht vorhanden. Ist auch nur ein kleines Vorbild. Wenn Sie wirklich bei ein bestimmtes Material nicht sicher sind, dann kann ich Ihnen raten, eine kleine Probe zu entnehmen,(wenn Sie das machen, halten Sie die Stelle so weit wie es geht feucht, um die Faserfreisetzung so gering wie möglich zu halten, vielleicht eine P2 Maske, handelsüblich in jeden Baumarkt zu erwerben und nach Probeentnahme, Hände waschen), packen Sie es in ein Plastikbeutel, gut verschließen und schicken Sie mit eine kleine Beschreibung in ein Labor die solche Proben untersucht und auswertet. Es gibt in Deutschland genügend Labors die das machen, schauen Sie nach im Internet und Sie werden auch bei Ihnen in der Nähe fündig werden, wenn die grünes Licht geben und alles ist ok, brauchen Sie keine Bedenken mehr haben und einen Kauf wurde nichts mehr im Weg stehen.
Hoffe Ihnen genügend informiert zu haben und stehe bei weiteren Fragen gerne zu Verfügung.
den Unterschied befindet sich in der Höhe des Asbestanteils vom Produkt.
Festgebundene Asbestprodukte, wie AZ Wellplatten(Eternit), Fassadenplatten, AZ Fensterbänke oder AZ Rohr, um mal ein paar zu nennen, haben ca 15% Asbestanteil und wiegt ungefähr 1400kg/m³
Schwachgebundene Asbestprodukte, sowie, Brandschutzplatten(Promabest), Flanschdichtungen oder Spritzasbest haben ein höheren Asbestanteil, ca 60%.
und wiegt ungefähr 1000kg/m³
diese Frage kann ich Ihnen per Mail leider nicht beantworten, es hängen da mehrere Faktoren zusammen die nur vor Ort geklärt werden können, sind es
Fassadenplatten oder Welldachplatten. Brauche ich ein Gerüst und ja, wie hoch. Die Entsorgungskosten der Deponie ist auch nicht überall gleich, da sind schon schnell ca 100€ unterschied pro Tonne, das ist von Landkreis zu Landkreis wieder verschieden, mit wieviel MA geh ich daran, eventuell einen Kran oder Stapler um die Platten direkt vom Dach im Container zu bringen….usw.
Man soll ein Sanierungsunternehmen die Gelegenheit geben sich die Baustelle an zu schauen, damit er ein vernünftiges Angebot machen kann.
Der Gesetzgeber hat für Asbest und Asbestzement nicht nur ein Herstellungs-, sondern auch ein Verwendungsverbot
erlassen. Unter das Verwendungsverbot fällt insbesondere die Bearbeitung von Asbestprodukten wie z.B. Schleifen, Bohren,
Brechen, Sägen, Fräsen, Flexen und Reinigen mit Hochdruckwasserstrahl.
Mutwillige Verstöße stellen nach §325 Strafgesetzbuch (StGB) einen Straftatbestand dar. Mutwillig handelt,
wer z.B. Asbestzementdächer mittels Hochdruckreinigungsgeräten, Bürsten, Schleifgeräten reinigt.
Dabei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern diese Vergehen haben Ermittlungen
des LKA, Referat Umweltdelikte(sog. ‚Umweltkripo‘) und der Staatsanwaltschaft zur Folge. In der
Vergangenheit sind diverse Fälle aufgetreten, bei denen durch Kontamination von eigenen und Nachbargrundstücken
Erdaustauscharbeiten vorgenommen werden mußten.
Das schöne dabei ist:
Während Dachreinigungsarbeiten an unbeschichteten Asbestzementdächerngänzlich verboten sind,
darf eine Reinigung an beschichteten AZ-Dächern vorgenommen werden, wenn dabei keine asbesthaltigen
Schichten freigelegt werden. Deshalb bestehen gegen eine Reinigung mit drucklosem Wasserstrahl keine
Bedenken. Diese Art der Reinigung ist aber i.d.R. unzureichend, um einen haftfähigen Untergrund zuerzielen.
Somit wird von einer Erneuerung der Beschichtung abgeraten.
Darf ich(DDR)Well Eternit Platten selbst vom Garagendach(3x5m) abbauen,transportieren & selbst zu einer Fach/Umweltgerechten Entsorgung abgeben?Oder muss ich einen Container dafür bestellen&trotzdem selbst abbauen?
Privatpersonen: Dürfen Asbestzementplatten (“Eternitplatten”) selbst abgebaut werden?
Unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorschriften können Sie Asbestzement auch selbst abbauen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Wenn Sie eine Firma beauftragen, muss diese die Sachkunde nach TRGS 519 vorweisen können.
Wichtige Sicherheitsregeln beim Abbau der Platten:
Folgende Anforderungen müssen von Privatpersonen und Gewerbe beachtet werden:
* Unfälle vermeiden: Asbestzement verwittert, die Stabilität älterer Dächer sinkt sehr ungleichmäßig: hohe Durchbruchgefahr.
* Staub vermindern: Die Oberflächen älterer Platten sind verwittert. Dort lösen sich Fasern. Daher müssen im Freien abzubauende Platten entweder mit staubbindenden Mitteln (Stein- oder Putzverfestiger oder Faserbindemittel) besprüht oder in angefeuchtetem Zustand abgebaut werden (kein harter Wasserstrahl, sondern beregnen/ berieseln). Unten Folie auslegen, um etwaige Bruchstücke aufzufangen. Vor der Arbeit sind alle Fenster zu schließen, auch bei den Nachbarn – diese rechtzeitig informieren!
* Alle Teile sind abzubauen, nicht abzuschlagen. Verschraubungen und Nägel vorsichtig lösen. Angenagelte kleine Fassadenplatten können einzeln vorsichtig herausgehebelt werden – dabei von oben nach unten arbeiten. Bohren, Sägen, Flexen u.ä. ist verboten. Es ist dafür zu sorgen, dass keine neuen Bruchkanten entstehen und die Platten nicht aneinander reiben und nicht über Kanten gezogen werden, da besonders dann lungengängige Fasern freiwerden können.
* Die Abfälle dürfen nicht zerkleinert werden.
* Alle Abfälle sind bereits am Arbeitsplatz in der Verpackung zu sammeln, in der sie entsorgt werden (also in Asbestzementplatten-Big-Bags, die vorher in passender Größe besorgt werden müssen: siehe unten).
* Es dürfen keine Schüttrutschen verwendet werden, die Platten dürfen nicht geworfen werden, sondern müssen heruntergehoben werden – oder die Big-Bags oben befüllen und geschlossen vom Gerüst oder Dach heben.
* Sollte trotz aller Vorsicht Bruch-Staub entstehen, ist dieser nass aufzuwischen. Nicht kehren und nicht mit Haushalts-Staubsaugern (auch nicht solchen mit Feinfiltern) wegsaugen! Entsorgung der Wischlumpen mit den Platten im Big-Bag. Ausgelegte Folie vorsichtig einrollen und mit in den Big-Bag.
* An Unterkonstruktionen (Wänden, Dachbalken), die unter den Platten waren, hängen durch die jahrzehntelange Verwitterung Fasern. Reinigung durch nasses Abwaschen oder mit baumustergeprüften Sauggeräten (z.B. von spezialisierten Dachdeckern – keinesfalls mit normalen Staubsaugern, die die kritischen Fasern wieder herausblasen!) oder Unschädlichmachen der Fasern durch Einsprühen mit Sprühlack. Auch Dachrinnen nach der Arbeit säubern. Wischlumpen müssen gemeinsam mit den Platten eingepackt und entsorgt werden.
* Arbeit mit Atemschutz-Halbmasken (Partikelfilter P2) und Einwegschutzanzug empfehlenswert (erhältlich auch in blau, im Baustoffhandel, Partikeldichte mind. 10 Mikrometer). Kein zweites Mal verwenden, da die Fasern in der Oberfläche stecken: Entsorgung mit den Platten im Big-Bag. Nach der Arbeit Kleidung wechseln (wenn Arbeit ohne Schutzanzug: äußere Kleidung draußen ausziehen und wegwerfen: mit in den Big-Bag), sowie gründliche Dusche einschließlich Haare.
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Seher geehrte Damen und Herren, bei mir muss ein belastetes Eternitdach wegen eines Sturmschadens erneuert werden. Die betroffene Fläche ist über 50m² groß. Gibt es behördliche Auflagen ab wann so ein Dach erneuert werden muss oder kommt der dachdecker Reparatur aus?
Privatpersonen: Dürfen Asbestzementplatten (“Eternitplatten”) selbst abgebaut werden?
Unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorschriften können Sie Asbestzement auch selbst abbauen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Wenn Sie eine Firma beauftragen, muss diese die Sachkunde nach TRGS 519 vorweisen können.
Wichtige Sicherheitsregeln beim Abbau der Platten:
Folgende Anforderungen müssen von Privatpersonen und Gewerbe beachtet werden:
* Unfälle vermeiden: Asbestzement verwittert, die Stabilität älterer Dächer sinkt sehr ungleichmäßig: hohe Durchbruchgefahr.
* Staub vermindern: Die Oberflächen älterer Platten sind verwittert. Dort lösen sich Fasern. Daher müssen im Freien abzubauende Platten entweder mit staubbindenden Mitteln (Stein- oder Putzverfestiger oder Faserbindemittel) besprüht oder in angefeuchtetem Zustand abgebaut werden (kein harter Wasserstrahl, sondern beregnen/ berieseln). Unten Folie auslegen, um etwaige Bruchstücke aufzufangen. Vor der Arbeit sind alle Fenster zu schließen, auch bei den Nachbarn – diese rechtzeitig informieren!
* Alle Teile sind abzubauen, nicht abzuschlagen. Verschraubungen und Nägel vorsichtig lösen. Angenagelte kleine Fassadenplatten können einzeln vorsichtig herausgehebelt werden – dabei von oben nach unten arbeiten. Bohren, Sägen, Flexen u.ä. ist verboten. Es ist dafür zu sorgen, dass keine neuen Bruchkanten entstehen und die Platten nicht aneinander reiben und nicht über Kanten gezogen werden, da besonders dann lungengängige Fasern freiwerden können.
* Die Abfälle dürfen nicht zerkleinert werden.
* Alle Abfälle sind bereits am Arbeitsplatz in der Verpackung zu sammeln, in der sie entsorgt werden (also in Asbestzementplatten-Big-Bags, die vorher in passender Größe besorgt werden müssen: siehe unten).
* Es dürfen keine Schüttrutschen verwendet werden, die Platten dürfen nicht geworfen werden, sondern müssen heruntergehoben werden – oder die Big-Bags oben befüllen und geschlossen vom Gerüst oder Dach heben.
* Sollte trotz aller Vorsicht Bruch-Staub entstehen, ist dieser nass aufzuwischen. Nicht kehren und nicht mit Haushalts-Staubsaugern (auch nicht solchen mit Feinfiltern) wegsaugen! Entsorgung der Wischlumpen mit den Platten im Big-Bag. Ausgelegte Folie vorsichtig einrollen und mit in den Big-Bag.
* An Unterkonstruktionen (Wänden, Dachbalken), die unter den Platten waren, hängen durch die jahrzehntelange Verwitterung Fasern. Reinigung durch nasses Abwaschen oder mit baumustergeprüften Sauggeräten (z.B. von spezialisierten Dachdeckern – keinesfalls mit normalen Staubsaugern, die die kritischen Fasern wieder herausblasen!) oder Unschädlichmachen der Fasern durch Einsprühen mit Sprühlack. Auch Dachrinnen nach der Arbeit säubern. Wischlumpen müssen gemeinsam mit den Platten eingepackt und entsorgt werden.
* Arbeit mit Atemschutz-Halbmasken (Partikelfilter P2) und Einwegschutzanzug empfehlenswert (erhältlich auch in blau, im Baustoffhandel, Partikeldichte mind. 10 Mikrometer). Kein zweites Mal verwenden, da die Fasern in der Oberfläche stecken: Entsorgung mit den Platten im Big-Bag. Nach der Arbeit Kleidung wechseln (wenn Arbeit ohne Schutzanzug: äußere Kleidung draußen ausziehen und wegwerfen: mit in den Big-Bag), sowie gründliche Dusche einschließlich Haare.
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Wir haben beim Ausräumen von der Wohnung der verstorbenen Tante festgestellt, das einige Wände mit Aspestplatten versehen sind. Kann die Wohnungsgesellschaft von uns verlangen die Tapeten an diesen Wänden zu entfernen?
Der Gesetzgeber hat für Asbest und Asbestzement nicht nur ein Herstellungs-, sondern auch ein Verwendungsverbot
erlassen. Unter das Verwendungsverbot fällt insbesondere die Bearbeitung von Asbestprodukten wie z.B. Schleifen, Bohren,
Brechen, Sägen, Fräsen, Flexen und Reinigen mit Hochdruckwasserstrahl.
Mutwillige Verstöße stellen nach §325 Strafgesetzbuch (StGB) einen Straftatbestand dar. Mutwillig handelt,
wer z.B. Asbestzementdächer mittels Hochdruckreinigungsgeräten, Bürsten, Schleifgeräten reinigt.
Dabei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern diese Vergehen haben Ermittlungen
des LKA, Referat Umweltdelikte(sog. ‚Umweltkripo‘) und der Staatsanwaltschaft zur Folge. In der
Vergangenheit sind diverse Fälle aufgetreten, bei denen durch Kontamination von eigenen und Nachbargrundstücken
Erdaustauscharbeiten vorgenommen werden mußten.
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Privatpersonen: Dürfen Asbestzementplatten (“Eternitplatten”) selbst abgebaut werden?
Unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorschriften können Sie Asbestzement auch selbst abbauen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Wenn Sie eine Firma beauftragen, muss diese die Sachkunde nach TRGS 519 vorweisen können.
Wichtige Sicherheitsregeln beim Abbau der Platten:
Folgende Anforderungen müssen von Privatpersonen und Gewerbe beachtet werden:
* Unfälle vermeiden: Asbestzement verwittert, die Stabilität älterer Dächer sinkt sehr ungleichmäßig: hohe Durchbruchgefahr.
* Staub vermindern: Die Oberflächen älterer Platten sind verwittert. Dort lösen sich Fasern. Daher müssen im Freien abzubauende Platten entweder mit staubbindenden Mitteln (Stein- oder Putzverfestiger oder Faserbindemittel) besprüht oder in angefeuchtetem Zustand abgebaut werden (kein harter Wasserstrahl, sondern beregnen/ berieseln). Unten Folie auslegen, um etwaige Bruchstücke aufzufangen. Vor der Arbeit sind alle Fenster zu schließen, auch bei den Nachbarn – diese rechtzeitig informieren!
* Alle Teile sind abzubauen, nicht abzuschlagen. Verschraubungen und Nägel vorsichtig lösen. Angenagelte kleine Fassadenplatten können einzeln vorsichtig herausgehebelt werden – dabei von oben nach unten arbeiten. Bohren, Sägen, Flexen u.ä. ist verboten. Es ist dafür zu sorgen, dass keine neuen Bruchkanten entstehen und die Platten nicht aneinander reiben und nicht über Kanten gezogen werden, da besonders dann lungengängige Fasern freiwerden können.
* Die Abfälle dürfen nicht zerkleinert werden.
* Alle Abfälle sind bereits am Arbeitsplatz in der Verpackung zu sammeln, in der sie entsorgt werden (also in Asbestzementplatten-Big-Bags, die vorher in passender Größe besorgt werden müssen: siehe unten).
* Es dürfen keine Schüttrutschen verwendet werden, die Platten dürfen nicht geworfen werden, sondern müssen heruntergehoben werden – oder die Big-Bags oben befüllen und geschlossen vom Gerüst oder Dach heben.
* Sollte trotz aller Vorsicht Bruch-Staub entstehen, ist dieser nass aufzuwischen. Nicht kehren und nicht mit Haushalts-Staubsaugern (auch nicht solchen mit Feinfiltern) wegsaugen! Entsorgung der Wischlumpen mit den Platten im Big-Bag. Ausgelegte Folie vorsichtig einrollen und mit in den Big-Bag.
* An Unterkonstruktionen (Wänden, Dachbalken), die unter den Platten waren, hängen durch die jahrzehntelange Verwitterung Fasern. Reinigung durch nasses Abwaschen oder mit baumustergeprüften Sauggeräten (z.B. von spezialisierten Dachdeckern – keinesfalls mit normalen Staubsaugern, die die kritischen Fasern wieder herausblasen!) oder Unschädlichmachen der Fasern durch Einsprühen mit Sprühlack. Auch Dachrinnen nach der Arbeit säubern. Wischlumpen müssen gemeinsam mit den Platten eingepackt und entsorgt werden.
* Arbeit mit Atemschutz-Halbmasken (Partikelfilter P2) und Einwegschutzanzug empfehlenswert (erhältlich auch in blau, im Baustoffhandel, Partikeldichte mind. 10 Mikrometer). Kein zweites Mal verwenden, da die Fasern in der Oberfläche stecken: Entsorgung mit den Platten im Big-Bag. Nach der Arbeit Kleidung wechseln (wenn Arbeit ohne Schutzanzug: äußere Kleidung draußen ausziehen und wegwerfen: mit in den Big-Bag), sowie gründliche Dusche einschließlich Haare.
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Wir möchten (müssen) ein Haus aus den 60er Jahre sanieren, wo u.a. Heraklith-Platten zur Dämmung verwendet wurden. Sind in diesen Platten fragwürdige Stoffe (Aspest) oder können wir sie weiterverwenden?
mfg R. Fuchs
Heraklith: Die Heraklith-Platte besteht aus Holzwolle und mineralischen Bindemitteln, vor allem Zement oder Magnesit. Sie dient der Wärmedämmung bei Gebäuden sowie industrieller Anwendung, als Putzgrund sowie als Deckenplatte zur Schalldämpfung. Sie können diese Platten ohne weiteres weiter verwenden. Heraklith ist Asbestfrei.
Guten morgen,
Interessiere mich für eine Immobilie in der Vinyl- Asbstplatten verlegt sind.
Ist es erlaubt diese selbst zu entfernen oder muß ich ein Unternehmen beauftragen? Wie rechenen diese Unternehmen üblicherweise ab? Nach Quadratmeter? Was ist ein üblichger Preis?
Mit freundlichen Grüßen hannah Klaus
in die meisten Fällen haben Sie jetzt ne zweifache Belastung, erstmal den Asbest und zweitens sind solche Platten früher meistens verklebt worden mit einen PAK Kleber, PAK ist die Abkürzung von ” Polycyclische aromarische Kohlenwasserstoffe “, das ist ein schwarzer teerhaltiger Kleber. Diese Sanierung sollte eine Fachfirma in die Hand nehmen weil bei den Rückbau Faser (Asbest) und Gase (PAK) freigesetzt werden. Die Zimmer in dem sich diese Stoffe befinden werden müssten Sie dann ausräumen, die Sanierungsfirma baut dann, so wie es heißt einen Schwarzbereich auf, klebt Decken und Wände mit Folie ab, versucht einen Unterdruck im Raum auf zu bauen durch mittel eines Unterdruckhaltegerät, platziert eine Personenschleuse/Materialschleuse und fängt mit den Sanierungsarbeiten an. Asbest wird zurück gebaut und bei den Kleber gibt es mehrere Moglichkeiten, der Estrich wird rausgestemmt und entsorgt oder es wird versiegelt mit ein Epoxid Harz. Anschließend erfolgt eine Feinreinigung und 12 Std später eine Messung. Sind die Werte der Messung unter eine bestimmte Toleranzgrenze, ist alles in Ordnung und den Schwarzbereich wird zum Weisbereich und es gibt keine Bedenken mehr. All mit all ne kostspielige Sache. Diese Unternehmen rechnen das meistens nach m² ab und die Preise können durchaus variieren, da hängen wieder andere Faktoren mit, zb Entsorgungskosten vom Asbest oder den PAK belasteten Estrich, genaue Richtpreise gibt es nicht, da kann ich Ihnen leider nicht weiter helfen.
Wieviel kostet ein Reperaturset für Abwasserrohr aus Eternit..Und ist es aus Asbest ? Uns ist von einem Bekannten ein Loch (5mm )versehentlich in das Abwasserrohr unserer Toilette gebohrt worden,und nun sagte uns der Fachmann ,da ein besonderes Ausbesserungs-Eternit Set bestellt werden muss.
ein Reparatur Set für ein angebohrtes Asbestrohr gibt es nicht, entweder Sie dichten das Loch mit ein Wasser bestendiges Silicon, Gun Gum oder Sonstiges. Am besten ein Sanierungsfirma beauftragen die Sach- und Fachgerecht, dieser Rohr ausbaut und entsorgt.
Viel mehr aber sehe ich jetzt ein Problem in ihre ganze Wohnung, da Ihr “Bekannter” ein Asbestrohr angebohrt hat, dadurch mengenweise an AZ Fasern freigesetzt hat und im Schlimmsten Fall mit seine Kleidung durch Ihre Wohnung gegangen ist, befürchte ich das Ihre Wohnung jetzt überall konterminiert ist mit Asbest Fasern.
Es ist algemein bekannt das durch das Schneiden, brechen, abschleifen oder Bohren, viele Faser freigesetzt werden. Ich rate ihnen dringend eine oder mehrere Raumluftmessungen vornehmen zu lassen durch ein anerkanntes Labor, nur schon wegen Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie. Diese Asbestfasern kommen durch einatmung in Ihre Lunge, setzen sich da fest und verursachen Krebs. Wenn die Messwerte von den einzelnen Räume über 500F pro m³ liegen haben Sie ein großes Problem mehr. Das heißt, sie müssen eine qualifizierte Firma beauftragen, die in Ihre Wohnung eine “Feinreinigung”vornimmt. Dann erfolgen weitere Messungen in den selben Räumen wo Sie vorher gemessen haben, um zu sehen ob die Werte jetzt da drunter liegen, ist das der Fall sprechen wir von einen “Weis Bereich” und können Sie ohne Bedenken Ihre Wohnung wieder betreten. All mit all aber eine sehr kostspielige Sache.
ich muss ca 50 qm Eternit Wellplatten entsorgen. Sie sind älter und daher vermutlich asbesthaltig.
Ich habe erfahren, dass im Landkreis Aurich -Deponie Hage 140 – 180 Euro pro Tonne gezahlt werden müssen. Wie kann ich ermitteln, was diese 50 qm denn wiegen werde, um die Kosten hochzurechnen?
Sie haben schon die Angabe das es ca 50m² sind, wenn wir jetzt davon ausgehen das diese Platten eine Stärke haben von 10mm und das mit einander multipliziert dann haben die den m³, in diesen Falle dann 0,5m³. Die Dichte vom Asbest ist 2. Dann wird die Rechensumme 0,5m³ x 2 = 1 Tonne. Das alles verpacken Sie in 2 Big Bags und dann zur Deponie.
Hoffe Ihnen damit geholfen zu haben, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
die Angaben die wir brauchen sind, wo steht das Haus, Umriss der Hauses, die Maße der Wände welches Material befindet sich im Haus, ist eine Gefahrstoff verarbeitet worden (Asbest, Dämmung, usw),
wieviel m³ hat man an Mauerwerk, Stahlbeton, Holz usw…..da kommen dann natürlich die Entsorgungskosten noch dazu, deswegen ist es immer besser man gibt eine Firma die Möglichkeit sich vor Ort einen Blick zu verschaffen um das Bauvorhaben besser einschätzen zu können.
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben,
habe einige zeit unter einen eternit dach (dachboden) gearbeitet- hatte auch schon einige löcher. inwiefern bestand da für mich die gefahr asbststaub eingeatmet zu haben? das haus wurde 1989 errichtet.habe nicht gesägt oder sonst am dach selber arbeiten vorgenommen- habe mich nur immer wieder darunter aufgehalten um div. sachen zu verräumen.
mfg martin
ohne Ihnen Angst machen zu wollen, es kann durchaus sein das Sie was eingeatmet haben, man kann es nicht ausschließen, man kann 30 Jahren mit dieses Material arbeiten und es geschieht nichts und Sie laufen nur einmal vorbei , hole tief Luft und Bingo, hab ne Faser eingeatmet. Es kann alles passieren, definitiv kann ich Ihnen natürlich nichts sagen dazu, vielleicht ist auch alles in Ordnung, was ich natürlich hoffe aber dazu ne Aussage zu machen, da muss ich leider passen…
Hallo,
wir wollen ein Okal Fertighaus Bungalow Baujahr 1971 kaufen. Da wir eine kleine Tochter haben (6 Monate alt),haben wir Bedenken, was passiert, sollte sie an der Aussenplatten kratzen ? Desweiteren gleich die Frage, was würde eine komplette Entsorgung der Aussenwände ca. kosten ? (ich habe keine ahnung deshalb eine grobe Einschätzung würde mir reichen, 100€, 1000€, 10000€…
Vielen Dank
diese Frage kann ich Ihnen per Mail leider nicht beantworten, es hängen da mehrere Faktoren zusammen die nur vor Ort geklärt werden können, sind es
Fassadenplatten oder Welldachplatten. Brauche ich ein Gerüst und ja, wie hoch. Die Entsorgungskosten der Deponie ist auch nicht überall gleich, da sind schon schnell ca 100€ unterschied pro Tonne, das ist von Landkreis zu Landkreis wieder verschieden, mit wieviel MA geh ich daran, eventuell einen Kran oder Stapler um die Platten direkt vom Dach im Container zu bringen….usw.
Man soll ein Sanierungsunternehmen die Gelegenheit geben sich die Baustelle an zu schauen, damit er ein vernünftiges Angebot machen kann.
Privatpersonen: Dürfen Asbestzementplatten (“Eternitplatten”) selbst abgebaut werden?
Unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorschriften können Sie Asbestzement auch selbst abbauen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Wenn Sie eine Firma beauftragen, muss diese die Sachkunde nach TRGS 519 vorweisen können.
Wichtige Sicherheitsregeln beim Abbau der Platten:
Folgende Anforderungen müssen von Privatpersonen und Gewerbe beachtet werden:
* Unfälle vermeiden: Asbestzement verwittert, die Stabilität älterer Dächer sinkt sehr ungleichmäßig: hohe Durchbruchgefahr.
* Staub vermindern: Die Oberflächen älterer Platten sind verwittert. Dort lösen sich Fasern. Daher müssen im Freien abzubauende Platten entweder mit staubbindenden Mitteln (Stein- oder Putzverfestiger oder Faserbindemittel) besprüht oder in angefeuchtetem Zustand abgebaut werden (kein harter Wasserstrahl, sondern beregnen/ berieseln). Unten Folie auslegen, um etwaige Bruchstücke aufzufangen. Vor der Arbeit sind alle Fenster zu schließen, auch bei den Nachbarn – diese rechtzeitig informieren!
* Alle Teile sind abzubauen, nicht abzuschlagen. Verschraubungen und Nägel vorsichtig lösen. Angenagelte kleine Fassadenplatten können einzeln vorsichtig herausgehebelt werden – dabei von oben nach unten arbeiten. Bohren, Sägen, Flexen u.ä. ist verboten. Es ist dafür zu sorgen, dass keine neuen Bruchkanten entstehen und die Platten nicht aneinander reiben und nicht über Kanten gezogen werden, da besonders dann lungengängige Fasern freiwerden können.
* Die Abfälle dürfen nicht zerkleinert werden.
* Alle Abfälle sind bereits am Arbeitsplatz in der Verpackung zu sammeln, in der sie entsorgt werden (also in Asbestzementplatten-Big-Bags, die vorher in passender Größe besorgt werden müssen: siehe unten).
* Es dürfen keine Schüttrutschen verwendet werden, die Platten dürfen nicht geworfen werden, sondern müssen heruntergehoben werden – oder die Big-Bags oben befüllen und geschlossen vom Gerüst oder Dach heben.
* Sollte trotz aller Vorsicht Bruch-Staub entstehen, ist dieser nass aufzuwischen. Nicht kehren und nicht mit Haushalts-Staubsaugern (auch nicht solchen mit Feinfiltern) wegsaugen! Entsorgung der Wischlumpen mit den Platten im Big-Bag. Ausgelegte Folie vorsichtig einrollen und mit in den Big-Bag.
* An Unterkonstruktionen (Wänden, Dachbalken), die unter den Platten waren, hängen durch die jahrzehntelange Verwitterung Fasern. Reinigung durch nasses Abwaschen oder mit baumustergeprüften Sauggeräten (z.B. von spezialisierten Dachdeckern – keinesfalls mit normalen Staubsaugern, die die kritischen Fasern wieder herausblasen!) oder Unschädlichmachen der Fasern durch Einsprühen mit Sprühlack. Auch Dachrinnen nach der Arbeit säubern. Wischlumpen müssen gemeinsam mit den Platten eingepackt und entsorgt werden. Dann brauchen Sie noch eine Deponie die Asbesthaltiges Material annehmen darf und entsorgt.
* Arbeit mit Atemschutz-Halbmasken (Partikelfilter P2) und Einwegschutzanzug empfehlenswert (erhältlich auch in blau, im Baustoffhandel, Partikeldichte mind. 10 Mikrometer). Kein zweites Mal verwenden, da die Fasern in der Oberfläche stecken: Entsorgung mit den Platten im Big-Bag. Nach der Arbeit Kleidung wechseln (wenn Arbeit ohne Schutzanzug: äußere Kleidung draußen ausziehen und wegwerfen: mit in den Big-Bag), sowie gründliche Dusche einschließlich Haare.
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Guten Tag,
wir haben ein Haus gekauft. Im OG wurde ein asbesthaltiger Nachtspeicherofen geöffnet und ausgeschlachtet. Kontaktproben haben ergeben das es mittelbelastet ist. Was kostet es den OG reinigen zulassen. Ca 70m° (4 Zimmer ein Bad) leergeräumt. Nur einen ungefähren Preis 2000€ 4000€ oder so.
einen Preis für eine Feinreinigung kann ich Ihnen leider nicht geben, es hängen viele Faktoren daran, ich denke wenn Sie im OG das gemacht haben kann es durchaus sein dass im EG sich auch Faser befinden weil man natürlich ständig hin und her läuft. Als erstes wurde ich Ihnen raten eine Kontrollmessung machen zu lassen. Sollche Messungen machen quallifizierte Instituten oder Laboren, die findet man schon genug im Internett, wenn Sie sich für ein oder sogar 2 Messungen entscheiden haben Sie meistens ein Tag später schon ein Ergebnis ob Ihr Haus belastet ist oder nicht. Wenn die Belastung unter den Grenzwert liegt haben Sie eine Menge Unkosten gespart und können unbesorgt wohnen.
wir interessieren für ein Okal Haus von 1963. Allerdings ist unsere Angst doch sehr groß, dass es aufgrund des Aspests zu gesundheitsschädigend ist. Was müssen wir beachten und dazu wissen.
hoffentlich haben Sie die Daten vom Haus und Unterlagen in welchen Teilen sich Asbest befindet, lassen Sie sich diese Unterlagen geben. Wenn diese AZ Produkte in bester Ordnung sind haben Sie nichts zu befürchten, wenn da allerdings gebrochene Platten dabei sind haben Sie eine Faserfreisetzung, entweder im Haus oder draußen. Um ganz auf Nummer sicher zu gehen wurd ich Ihnen raten eine Kontrollmessung durchführen zu lassen, entweder veranlassen Sie das oder der jetzige Eigentümer. Wenn diese Kontrollmessung stattgefunden hat und die Werte liegen im Grenzbereich brauchen Sie keine Bedenken zu haben. Es gibt schon viele Labore und Instituten die solche Messungen anbieten, einfach ein paar Stichwörter bei Google eingeben und dann finden Sie bestimmt einen bei Ihnen in der Nähe.
vor ca. 1 Jahr wurde in unserer Nachbarschaft ein Schuppen mit Eternitplatten abgerissen. Diese Platten wurden eingegraben und eine neue Halle darüber gebaut. Geht von diesen eingegrabenen Platten noch Gefahr aus?
wenn diese Platten schon eingegraben sind geht da keine Gefahr von aus, hauptsache es wird irgendwo auf der Zeichnung dieser Halle vermerkt wo diese Platten liegen damit man weiß bei einen Abbruch dieser Halle, das es im Boden Gefahrstoffe gibt wo mit Vorsicht gearbeitet werden soll und dabei keine Faser freigesetzt werden. Im Normalfall macht man diese Stelle auch noch kennbar, z.B. mit mehrere Aufkleber wo das Asbestzeichen drauf steht.
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Sehr geehrte Damen u. Herren,
ich möchte div. Seitengelasse
auf meinem geerbten Bauernhof
zu Mietwohnungen ausbauen.
Eins der zum Umbau vorgesehene Gebäude ist allerdings mit ca.
400qm Asbestwelldach gedeckt.
Kann ich dieses Dach belassen (ist noch bestens in Ordnung)oder gibt es Gesetze die das verbieten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre
Antwort.Mit freundlichen Grüßen
P.Banaszak
wenn dieses Dach in Ordnung ist, sehe ich keinen Grund da was zu machen, Asbest ist eigentlich ein super tolles Naturprodukt und fast unkaputbar. Es sei denn Sie haben noch vor irgendwas am Dach zu machen wärend Ihren Umbau. Dann sieht es anders aus und da gibt es auch wieder Regeln und Vorschriften wo man sich dran halten muss, es gab schon ein paar Fragen wo man drauf achten muss, bitte schauen Sie im Forum nach und Sie werden die Antworten finden.
Guten Morgen,
leider habe ich Ihre Seite zu spät gesehen und befürchte ich habe bei der Sanierung eines Kellerraumes schon einen Fehler gemacht und benötige einen Rat was ich jetzt machen soll. In einer Ihrer bisherigen Antworten sagten sie:
…erstmal den Asbest und zweitens sind solche Platten früher meistens verklebt worden mit einen PAK Kleber, PAK ist die Abkürzung von ” Polycyclische aromarische Kohlenwasserstoffe “, das ist ein schwarzer teerhaltiger Kleber. Diese Sanierung sollte eine Fachfirma in die Hand nehmen weil bei den Rückbau Faser (Asbest) und Gase (PAK) freigesetzt werden…
In dem Kelleraum war altes PVC/Linoleum vollflächig verklebt (BJ.79). Da der Raum jetzt gefliest werden soll, habe ich den Belag mühsam in einer 15 stündigen Arbeit mit einem “Floorstripper” entfernt, bei offenem Fenster und nur mit einer leichetn Baumarkt Staubmaske. Teilweise waren und sind auf dem Estrich noch schwarze Restbeläge (PAK????) und auch die Unterseite des PVC sah den Bildern die ich jetzt über Astbest gesehen habe ähnlich. Was soll ich tun, wenn kontaktiere ich am besten? Wie vermeide ich (jetzt noch) das die Fasern in restliche Haus gelangen (kleine Tochter)????
Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!
ohne Ihnen jetzt Angst machen zu wollen, haben Sie da wirklich ein Problem den man aber mit die richtige Schritten lösen kann. Diese Floor-Flexplatten sind in den meisten Fällen asbesthaltig. Das erste was ich Ihnen raten kann ist im Internett ein Labor oder ein Institut auswendig machen und eine Kontrollmessung für Asbest und PAK durchführen zu lassen.
Wenn diese Messung stattgefunden hat haben Sie meistens einen Tag später (für Asbest) ein Ergebnis, bei PAK dauert dies meistens 3 bis 4 Arbeitstage weil da mehrere Parameter ausgewertet werden. Liegen beide Messungen unter den Grenzwert brauchen Sie keine Bedenken zu haben und haben sich ne Menge Unkosten gespart. Wenn das jetzt nicht der Fall sein sollte, dann sollte man sich mehrere Angebote von serieuse Sanierungsfirmen einholen die dann eine Feinreinigung vornehmen, mit anschließend nochmal eine Kontrollmessung.
Hoffe Ihnen erstmal geholfen zu haben, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung, auch Telefonisch
Hallo zusammen,
Dachdecker haben beim öffnen meines Daches sog. Sauerkrautplatten gefunden und wollen die jetzt als asbesthaltig mit erheblichem Aufwand entsorgen.Haus (Westdeutschland BJ 1955)
Stimmt das?
Mfg
Claas
Heraklith (Sauerkrautplatten) : Die Heraklith-Platte besteht aus Holzwolle und mineralischen Bindemitteln, vor allem Zement oder Magnesit. Sie dient der Wärmedämmung bei Gebäuden sowie industrieller Anwendung, als Putzgrund sowie als Deckenplatte zur Schalldämpfung. Sie können diese Platten ohne weiteres weiter verwenden. Heraklith-Platten werden wegen ihres Aussehens scherzhaft auch Sauerkrautplatten genannt.
Sie können beruhigt sein, Heraklith ist Asbestfrei.
Hoffe das ich Ihnen helfen konnte, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben ei haus gekauft aus dem jahre 56. heute habe ich neben bei erfahren, dass einige fensterbänke asbest enthalten sollen. ist das gesundheitsschädlich? sollten wir diese austauschen?
Mit freundlichem Gruß
Asbest ist leider ein Gefahrstof und Krebserregend, Asbestfaser die freigesetzt werden wenn man mit Asbest arbeitet, können sich z.B. in der Lunge oder im Kehlkopf festsetzen und Krebs verursachen.
Wenn diese Fensterbänke völlig intakt sind brauchen sie sich keine Sorgen zu machen, sind aber schon Beschädigungen zu sehen ( Riss oder abgebrochen ) wurd ich Ihnen raten eine Fachfirma zu beauftragen die sich auskennen mit Ausbau und Entsorgung von diese Fensterbänke. Das geht meistens relativ schnell ohne viel Komplikationen.
Hallo,
wir haben ein Einfamilienhaus aus dem Jahr 1934 (Massivbauweise) gekauft, welches in den 60er Jahren einen Anbau erhielt. Im einem Raum im Haus und in mehreren Räumen des Anbaus sind die Decken holzvertäfelt und abgehängt. Ist zu erwarten, dass sich darunter Asbest befindet? Der Vorbesitzer kann uns dazu keine Angaben machen.
Was würde eine fachgerechte Entsorgunf und Sanierung bei einer Hausgöße von 150 m² kosten?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße,
Peter Schütterle
so gern wie ich es auch möchte kann ich Ihnen diese Frage leider nicht beantworten, Wenn der Vorbesitzer schon keine Angaben machen kann, dann kann ich es auch nicht, ich tendiere zwar nach nein aber um Gewissheit zu haben bleibt Ihnen nichts anderes übrig um ein Stück der Holzvertäfelung runter zu nehmen und nach zu schauen. Was die Kosten für eine Sanierung sind kann ich Ihnen auch nicht sagen, dafür habe ich zu wenig Details vom Objekt. Deswegen ist es immer besser das eine Sanierungsfirma vor Ort die Daten aufnimmt und dann dementsprechent ein Angebot abgeben kann.
Hallo,
möchte ein Grundstück erwerben, dessen Gelände mit Wellasbestplatten eingezäunt ist (ca. 300 Platten). Mit welchen Kosten muss ich für die Demontage und Entsorgung etwa rechnen.
Vielen Dank!
MfG!
G. Kelch
die Kosten für Demontage und Entsorgung ist in jeder Firma und Landkreis verschieden, manche Deponies wo Asbest angeliefert werden kann liegen preislich sehr auseinander, eine Summe kann ich Ihnen nicht geben, es gibt verschiedene Größen und Längen der Wellplatten, was natürlich im Gewicht für die Entsorgung ne Menge ausmacht. Da sollten Sie sich ne Fachfirma ranholen die es dann genau ausrechnen und Ihnen einen Angebot machen können.
ist durch Wasseraustritt (durch Verstopfung und Spiralreinigung) an Abwasserrohren aus Eternit/Asbestzement im Nutzkeller wie auch durch die Rohre selbst eine Gesundheitsgefährdung zu erwarten? Die Handwerker teilten mit, man könne die Rohre auch nicht neu dichten etc., bei Druck würden diese an den Flanschstellen (mit Gummiringen gedichtet und teils mit Stahlschellen) immer undicht sein. Kann man diese Rohre prophylaktisch streichen und hernach mit Plastickklebeband quasi versiegeln?
das was ich Ihnen natürlich raten werde ist die Sanierung und Austausch dieser Rohre. Es gibt Fachfirmen die sich darin spezialisiert haben und es geht relativ schnell.
Wenn bei Ihnen im Keller irgendwann ein Rohr bricht oder es entstehen Risse haben Sie eine Faserfreisetzung im Keller und dann steigen die Kosten für eine Komplette Kellersanierung schnell in die Höhe.
Es gibt auch kein Reparaturset für Asbestrohr, streichen spricht nichts gegen, Sie durfen es nur nicht bearbeiten, sei es mechanisch oder mit Hand. Es wird keine Lösung auf Dauer sein.
Guten Tag,
heute hat unser Nachbar sein Asbest Dach mit einem Hochdruckreiniger gesäubert.
Besteht jetzt eine Gefahr für uns als Nachbarn die unmittelbar daneben wohnen und darf er das eigentlich?
An wen kann ich mich wenden?
Vielen Dank
mfg
M.Franz
Der Gesetzgeber hat für Asbest und Asbestzement nicht nur ein Herstellungs-, sondern auch ein Verwendungsverbot
erlassen. Unter das Verwendungsverbot fällt insbesondere die Bearbeitung von Asbestprodukten wie z.B. Schleifen, Bohren,
Brechen, Sägen, Fräsen, Flexen und Reinigen mit Hochdruckwasserstrahl.
Mutwillige Verstöße stellen nach §325 Strafgesetzbuch (StGB) einen Straftatbestand dar. Mutwillig handelt,
wer z.B. Asbestzementdächer mittels Hochdruckreinigungsgeräten, Bürsten, Schleifgeräten reinigt.
Dabei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern diese Vergehen haben Ermittlungen
des LKA, Referat Umweltdelikte(sog. ‚Umweltkripo‘) und der Staatsanwaltschaft zur Folge. In der
Vergangenheit sind diverse Fälle aufgetreten, bei denen durch Kontamination von eigenen und Nachbargrundstücken
Erdaustauscharbeiten vorgenommen werden mußten.
Also um es kurz zu halten, ihr Nachbar darf es nicht, entweder wird dann das zuständige Gewerbeaufsichtsamt informiert oder Sie rufen die Polizei und erklären die Sachlage und es werden dementspechend polizeiliche Schritte unternommen
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Der Gesetzgeber hat für Asbest und Asbestzement nicht nur ein Herstellungs-, sondern auch ein Verwendungsverbot
erlassen. Unter das Verwendungsverbot fällt insbesondere die Bearbeitung von Asbestprodukten wie z.B. Schleifen, Bohren,
Brechen, Sägen, Fräsen, Flexen und Reinigen mit Hochdruckwasserstrahl.
Mutwillige Verstöße stellen nach §325 Strafgesetzbuch (StGB) einen Straftatbestand dar. Mutwillig handelt,
wer z.B. Asbestzementdächer mittels Hochdruckreinigungsgeräten, Bürsten, Schleifgeräten reinigt.
Dabei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern diese Vergehen haben Ermittlungen
des LKA, Referat Umweltdelikte(sog. ‚Umweltkripo‘) und der Staatsanwaltschaft zur Folge. In der
Vergangenheit sind diverse Fälle aufgetreten, bei denen durch Kontamination von eigenen und Nachbargrundstücken
Erdaustauscharbeiten vorgenommen werden mußten.
Es wird nicht nach m² gerechnet was darf und was nicht, grundsätzlich dürfen Sie keinen Austausch von Asbestplatten vornehmen.
wir haben einen Bungalow mit AZ-Platten als Aussenverkleidung. Die Fassade wurde vor vielen Jahren bereits gestrichen. Ist es erlaubt diesen Anstrich “selbst” zu erneuern?
Der Gesetzgeber hat für Asbest und Asbestzement nicht nur ein Herstellungs-, sondern auch ein Verwendungsverbot
erlassen. Unter das Verwendungsverbot fällt insbesondere die Bearbeitung von Asbestprodukten wie z.B. Schleifen, Bohren,
Brechen, Sägen, Fräsen, Flexen und Reinigen mit Hochdruckwasserstrahl.
Mutwillige Verstöße stellen nach §325 Strafgesetzbuch (StGB) einen Straftatbestand dar. Mutwillig handelt,
wer z.B. Asbestzementdächer mittels Hochdruckreinigungsgeräten, Bürsten, Schleifgeräten reinigt.
Dabei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern diese Vergehen haben Ermittlungen
des LKA, Referat Umweltdelikte(sog. ‚Umweltkripo‘) und der Staatsanwaltschaft zur Folge. In der
Vergangenheit sind diverse Fälle aufgetreten, bei denen durch Kontamination von eigenen und Nachbargrundstücken
Erdaustauscharbeiten vorgenommen werden mußten.
In Ihrem Fall,
Während Reinigungsarbeiten an unbeschichteten Asbestzementdächern oder Wände gänzlich verboten sind,
darf eine Reinigung an beschichteten AZ-Dächern oder vorgenommen werden, wenn dabei keine asbesthaltigen
Schichten freigelegt werden. Deshalb bestehen gegen eine Reinigung mit drucklosem Wasserstrahl keine
Bedenken. Diese Art der Reinigung ist aber i.d.R. unzureichend, um einen haftfähigen Untergrund zu erzielen.
Beschichtete Asbestzementplatten dürfen zum Zwecke der Instandhaltung wieder gestrichen werden,
wobei bisher unbeschichtete Teile nicht „mitgestrichen“ werden dürfen.
1979 wurde das erste Asbestprodukt, Spritzasbest, in Westdeutschland verboten. Zu dieser Zeit wurde Asbest bereits in über 3.000 Produkten eingesetzt. Es folgten weitere Einschränkungen, bis 1990 in der Schweiz und Österreich sowie 1993 in Deutschland die Herstellung und Verwendung von Asbest generell verboten wurden. Seit 2005 gibt es ein EU-weites Verbot, das auch das Verschenken von asbesthaltigen Gegenständen einschließt.
Ob jetzt Ihr Dach Asbesthaltig ist, dass kann durchaus sein, wurd es schon mit ein vorsichtiges Ja beantworten. Wenn Sie wirklich auf Nummer sicher gehen möchten, dann kann ich Ihnen raten, eine kleine Probe zu entnehmen,(wenn Sie das machen, halten Sie die Stelle so weit wie es geht feucht, um die Faserfreisetzung so gering wie möglich zu halten, vielleicht eine P2 Maske, handelsüblich in jeden Baumarkt zu erwerben und nach Probeentnahme, Hände waschen), packen Sie es in ein Plastikbeutel, gut verschließen und schicken Sie mit eine kleine Beschreibung in ein Labor die solche Proben untersucht und auswertet. Es gibt in Deutschland genügend Labors die das machen, schauen Sie nach im Internet und Sie werden auch bei Ihnen in der Nähe fündig werden.
Hoffe Ihnen genügend informiert zu haben und stehe bei weiteren Fragen gerne zu Verfügung.
Guten ABend,
wir sanieren gerade unser Haus und ich habe bei Herausstemmen der alte Badewanne kosiches Fasermaterial entdeckt, von dem ich befürchte, dass es Asbest ist. Auf dem Material ist noch eine Art Bezeichnung zu erkennen: “Lith…” und “Ther..”. Ich habe auch zwei Fotos gemacht, dich ich Ihnen mailen könnte. Bin etwas beunruhigt, weil wir das MAterial angefast haben und bei Herausbrechen der BAdewannenverfliesung viel Staub aufgewirbelt haben.
Gruß,
Peter Schütterle
gerne können Sie mir die Bilder per Mail zukommen lassen, ich wurd Ihnen empfehlen ein Labor bei Ihnen in der Nähe auswendig zu machen, vorsichtig eine Probe entnehmen und einschicken, dann haben Sie nach ein paar Tage Gewissheit ob es der Fall ist oder nicht. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Privatpersonen: Dürfen Asbestzementplatten (“Eternitplatten”) selbst abgebaut werden?
Unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorschriften können Sie Asbestzement auch selbst abbauen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Wenn Sie eine Firma beauftragen, muss diese die Sachkunde nach TRGS 519 vorweisen können.
Wichtige Sicherheitsregeln beim Abbau der Platten:
Folgende Anforderungen müssen von Privatpersonen und Gewerbe beachtet werden:
* Unfälle vermeiden: Asbestzement verwittert, die Stabilität älterer Dächer sinkt sehr ungleichmäßig: hohe Durchbruchgefahr.
* Staub vermindern: Die Oberflächen älterer Platten sind verwittert. Dort lösen sich Fasern. Daher müssen im Freien abzubauende Platten entweder mit staubbindenden Mitteln (Stein- oder Putzverfestiger oder Faserbindemittel) besprüht oder in angefeuchtetem Zustand abgebaut werden (kein harter Wasserstrahl, sondern beregnen/ berieseln). Unten Folie auslegen, um etwaige Bruchstücke aufzufangen. Vor der Arbeit sind alle Fenster zu schließen, auch bei den Nachbarn – diese rechtzeitig informieren!
* Alle Teile sind abzubauen, nicht abzuschlagen. Verschraubungen und Nägel vorsichtig lösen. Angenagelte kleine Fassadenplatten können einzeln vorsichtig herausgehebelt werden – dabei von oben nach unten arbeiten. Bohren, Sägen, Flexen u.ä. ist verboten. Es ist dafür zu sorgen, dass keine neuen Bruchkanten entstehen und die Platten nicht aneinander reiben und nicht über Kanten gezogen werden, da besonders dann lungengängige Fasern freiwerden können.
* Die Abfälle dürfen nicht zerkleinert werden.
* Alle Abfälle sind bereits am Arbeitsplatz in der Verpackung zu sammeln, in der sie entsorgt werden (also in Asbestzementplatten-Big-Bags, die vorher in passender Größe besorgt werden müssen: siehe unten).
* Es dürfen keine Schüttrutschen verwendet werden, die Platten dürfen nicht geworfen werden, sondern müssen heruntergehoben werden – oder die Big-Bags oben befüllen und geschlossen vom Gerüst oder Dach heben.
* Sollte trotz aller Vorsicht Bruch-Staub entstehen, ist dieser nass aufzuwischen. Nicht kehren und nicht mit Haushalts-Staubsaugern (auch nicht solchen mit Feinfiltern) wegsaugen! Entsorgung der Wischlumpen mit den Platten im Big-Bag. Ausgelegte Folie vorsichtig einrollen und mit in den Big-Bag.
* An Unterkonstruktionen (Wänden, Dachbalken), die unter den Platten waren, hängen durch die jahrzehntelange Verwitterung Fasern. Reinigung durch nasses Abwaschen oder mit baumustergeprüften Sauggeräten (z.B. von spezialisierten Dachdeckern – keinesfalls mit normalen Staubsaugern, die die kritischen Fasern wieder herausblasen!) oder Unschädlichmachen der Fasern durch Einsprühen mit Sprühlack. Auch Dachrinnen nach der Arbeit säubern. Wischlumpen müssen gemeinsam mit den Platten eingepackt und entsorgt werden. Dann brauchen Sie noch eine Deponie die Asbesthaltiges Material annehmen darf und entsorgt.
* Arbeit mit Atemschutz-Halbmasken (Partikelfilter P2) und Einwegschutzanzug empfehlenswert (erhältlich auch in blau, im Baustoffhandel, Partikeldichte mind. 10 Mikrometer). Kein zweites Mal verwenden, da die Fasern in der Oberfläche stecken: Entsorgung mit den Platten im Big-Bag. Nach der Arbeit Kleidung wechseln (wenn Arbeit ohne Schutzanzug: äußere Kleidung draußen ausziehen und wegwerfen: mit in den Big-Bag), sowie gründliche Dusche einschließlich Haare.
Preise sowie wer für diese Kosten aufkommen muss kann ich Ihnen leider nicht sagen, denke aber wenn es Ihre Laube ist dann werden Sie für diese Unkosten aufkommen müssen, es sei denn, Sie haben diese Laube so übernommen und der Vorbesitzer hat Ihnen nicht darauf aufmerksam gemacht das sich Asbest auf dieses Dach befindet, dann kann man da unter Umständen gerichtlich vielleicht noch was regeln.
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
bei uns wurde letzte Woche im Rahmen einer Schimmelbeeitigung im Keller ein PVC Belag von der Wand gerissen. Natürlich nicht von einer Fachfirma. Dieser PVC Belag hatte das typische Fliesenmuster und wurde 1981 verbaut. Wir haben Angst, dass das ganze Haus 4 Stockwerke, 1tes OG und DG Teppich, mit Asbest belastet sein könnte.
Bitte sagen Sie uns, ob wir auch mit der Kleidung, den Polstermöbeln und den Möbeln eine Sanierung machen müßten? POder gar wegwerfen? Was kostet so ein rundum Schlag erfahrungsgemäß?
Natürlich kommt am Montag ein SV und macht ne Messung.
Ihre Sorge kann ich schon verstehen, es ist schon mal gut das eine Messung stattfindet, wenn diese Messung ok ist (das heißt keine Belastung) dann können Sie beruhigt sein, wenn es tatsächlich so sein soll das das Ergebnis über die Standartwerte hinaus geht haben Sie natürlich ein Problem durch diese Faserfreisetzung.
Mal eine andere Frage, dieses PVC, hatte das auf der Rückseite eine dunne, meistens weisse Pappe? Wenn ja, ist es zur 99% schwachgebundenes Asbest. Dann sollten Sie auf jeden Fall eine Firma kommen lassen, die sich vor Ort ein Bild machen können und Ihnen ein Angebot unterbreiten wie hoch die Sanierungskosten sind aber warten Sie jetzt erstmal das Ergebnis der Messung ab, vielleicht ist ja alles halb so wild, was ich natürlich hoffe und Sie haben sich unnötig Sorgen gemacht.
hallo zusammen , bei meinen eltern in der nachbarschaft werden gerade hausfassaden renoviert und gestrichen , da hat der vertreter dieser firma geklingelt und gemeint , dass alle fassaden mit asbestschiefer laut gesetz bis nächstes jahr versiegelt oder abgerissen werden müssen ! ist das wirklich so oder sollte ich diesem vertreter mal in den hintern treten ?! danke im voraus
Hallo,
durch meine Wohnung (Altbau) geht in der Abstellkammer ein Heizungsrohr, welches mit Mineralfaserwolle und einer äußeren Plastikschicht isoliert ist. Oben schauen einige weiße Fasern heraus.
Die Wohnung ist insgesamt sehr alt und letzte Sanierung umfasste lediglich einen Farbanstrich über die braune Tapete und das Verlegen von Laminat.
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei den Fasern um asbesthaltige Mineralwolle handelt und wie groß die Wahrscheinlichkeit für Faserfreisetzung? Welche Möglichkeiten gibt es, das Rohr von einem Profi überprüfen zu lassen?
die Dämmung die Sie beschreiben ist schon eine sehr alte, ob er Asbesthaltig ist weiß ich nicht, am besten Sie schauen im Internet nach und suche sich ein Labor der eine Probe von dieses Material auswerten kann.
Eine Faserfreisetzung der Mineralwolle ist schon passiert. Stellt sich nur noch die Frage, mit oder ohne Asbest…… also ich rate Ihnen eine Probe zu nehmen und einschicken, dann haben Sie Gewissheit.
Ich besitze ein Fertighaus wo die Fassade aus Asbestzementplatten besteht, darf ich aus finanziellen Gründen die Selber Abbauen und Entsorgen (Deponie)wenn ich die TRGS 519 einhalte ?? Oder darf das nur eine Fachfirma ??
Privatpersonen: Dürfen Asbestzementplatten (“Eternitplatten”) selbst abgebaut werden?
Unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorschriften können Sie Asbestzement auch selbst abbauen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Wenn Sie eine Firma beauftragen, muss diese die Sachkunde nach TRGS 519 vorweisen können.
Wichtige Sicherheitsregeln beim Abbau der Platten:
Folgende Anforderungen müssen von Privatpersonen und Gewerbe beachtet werden:
* Unfälle vermeiden: Asbestzement verwittert, die Stabilität älterer Dächer sinkt sehr ungleichmäßig: hohe Durchbruchgefahr.
* Staub vermindern: Die Oberflächen älterer Platten sind verwittert. Dort lösen sich Fasern. Daher müssen im Freien abzubauende Platten entweder mit staubbindenden Mitteln (Stein- oder Putzverfestiger oder Faserbindemittel) besprüht oder in angefeuchtetem Zustand abgebaut werden (kein harter Wasserstrahl, sondern beregnen/ berieseln). Unten Folie auslegen, um etwaige Bruchstücke aufzufangen. Vor der Arbeit sind alle Fenster zu schließen, auch bei den Nachbarn – diese rechtzeitig informieren!
* Alle Teile sind abzubauen, nicht abzuschlagen. Verschraubungen und Nägel vorsichtig lösen. Angenagelte kleine Fassadenplatten können einzeln vorsichtig herausgehebelt werden – dabei von oben nach unten arbeiten. Bohren, Sägen, Flexen u.ä. ist verboten. Es ist dafür zu sorgen, dass keine neuen Bruchkanten entstehen und die Platten nicht aneinander reiben und nicht über Kanten gezogen werden, da besonders dann lungengängige Fasern freiwerden können.
* Die Abfälle dürfen nicht zerkleinert werden.
* Alle Abfälle sind bereits am Arbeitsplatz in der Verpackung zu sammeln, in der sie entsorgt werden (also in Asbestzementplatten-Big-Bags, die vorher in passender Größe besorgt werden müssen: siehe unten).
* Es dürfen keine Schüttrutschen verwendet werden, die Platten dürfen nicht geworfen werden, sondern müssen heruntergehoben werden – oder die Big-Bags oben befüllen und geschlossen vom Gerüst oder Dach heben.
* Sollte trotz aller Vorsicht Bruch-Staub entstehen, ist dieser nass aufzuwischen. Nicht kehren und nicht mit Haushalts-Staubsaugern (auch nicht solchen mit Feinfiltern) wegsaugen! Entsorgung der Wischlumpen mit den Platten im Big-Bag. Ausgelegte Folie vorsichtig einrollen und mit in den Big-Bag.
* An Unterkonstruktionen (Wänden, Dachbalken), die unter den Platten waren, hängen durch die jahrzehntelange Verwitterung Fasern. Reinigung durch nasses Abwaschen oder mit baumustergeprüften Sauggeräten (z.B. von spezialisierten Dachdeckern – keinesfalls mit normalen Staubsaugern, die die kritischen Fasern wieder herausblasen!) oder Unschädlichmachen der Fasern durch Einsprühen mit Sprühlack. Auch Dachrinnen nach der Arbeit säubern. Wischlumpen müssen gemeinsam mit den Platten eingepackt und entsorgt werden. Dann brauchen Sie noch eine Deponie die Asbesthaltiges Material annehmen darf und entsorgt.
* Arbeit mit Atemschutz-Halbmasken (Partikelfilter P2) und Einwegschutzanzug empfehlenswert (erhältlich auch in blau, im Baustoffhandel, Partikeldichte mind. 10 Mikrometer). Kein zweites Mal verwenden, da die Fasern in der Oberfläche stecken: Entsorgung mit den Platten im Big-Bag. Nach der Arbeit Kleidung wechseln (wenn Arbeit ohne Schutzanzug: äußere Kleidung draußen ausziehen und wegwerfen: mit in den Big-Bag), sowie gründliche Dusche einschließlich Haare.
Preise sowie wer für diese Kosten aufkommen muss kann ich Ihnen leider nicht sagen, denke aber wenn es Ihre Laube ist dann werden Sie für diese Unkosten aufkommen müssen, es sei denn, Sie haben diese Laube so übernommen und der Vorbesitzer hat Ihnen nicht darauf aufmerksam gemacht das sich Asbest auf dieses Dach befindet, dann kann man da unter Umständen gerichtlich vielleicht noch was regeln.
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Hallo Herr Abee,
wir wollen eine Halle mit alten Faserzementplatten – bestimmt mit Asbest – kaufen und im Anschluss das vorhandene Dach mit Trapezblech “überdecken”. Dabei würden sogar die alten Bohrlöcher in den Zementplatten wieder verwendet, um darauf die Holzbalken für die Trapezbleche festzuschrauben. Meine Frage: Ist das zulässig? Was müssen wir beachten? Müssen wir irgendjemanden fragen/Bescheid geben? und so weiter und so fort. Für Ihre Antwort bedanken sagen wir herzlichen Dank.
Nette Grüße von P. Wagner
Der Gesetzgeber hat für Asbest und Asbestzement nicht nur ein Herstellungs-, sondern auch ein Verwendungsverbot
erlassen. Unter das Verwendungsverbot fällt insbesondere die Bearbeitung von Asbestprodukten wie z.B. Schleifen, Bohren,
Brechen, Sägen, Fräsen, Flexen und Reinigen mit Hochdruckwasserstrahl.
Mutwillige Verstöße stellen nach §325 Strafgesetzbuch (StGB) einen Straftatbestand dar. Mutwillig handelt,
wer z.B. Asbestzementdächer mittels Hochdruckreinigungsgeräten, Bürsten, Schleifgeräten reinigt.
Dabei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern diese Vergehen haben Ermittlungen
des LKA, Referat Umweltdelikte(sog. ‚Umweltkripo‘) und der Staatsanwaltschaft zur Folge. In der
Vergangenheit sind diverse Fälle aufgetreten, bei denen durch Kontamination von eigenen und Nachbargrundstücken
Erdaustauscharbeiten vorgenommen werden mußten.
Am besten Sie suchen Kontakt mit das Gewerbeaufsichtsamt in Ihrer Nähe, schildern den Fall wie Sie es vorhaben, wenn die sagen es ist ok und die Firma die es überdeckt die nötige Zulassung hat wegen Arbeiten mit Asbest dann sind Sie auf der sichere Seite aber ich geh davon aus das es nicht geht
Unser Haus wurde 1971 erbaut. Wurde damals Asbest auch im Wandputz verarbeitet? Wir haben aufgrund von Renovierungsarbeiten vor ca. 3 Jahren die Wände in unserem Wohnzímmer abgeschliffen. Des Weiteren befindet sich in der Wohnung v. meiner Mutter ein PVC- Fußbodenbelag aus dieser Zeit (angeblich Rollware), wie kann ich erkennen, ob dieser evt. asbesthaltig ist.
Es ist bekannt, dass Wandputz bzw. Spachtelschichten oder auch Farbschichten in Wohnungen oder Gebäuden aus der Zeit bis ca. 1980 Asbest enthalten können. Ob es in Ihrem Fall zutrifft kann ich Ihnen leider nicht sagen. Was den Fussbodenbelag betrifft, es gibt ein Belag, der heißt Cushion Vinyl und das hat an der Unterseite eine dunne Schicht Asbestpappe, es ist meistens weis, sieht aus wie Pappe und wird auf dem Boden verklebt, wenn Sie sich nicht sicher sind, nehmen Sie vorsichtig eine kleine Probe und schicken es zu ein Labor zur Untersuchung, dann haben Sie Gewissheit. Weiter wurd ich Ihnen empfehlen in Ihre Wohnung ein oder zwei Kontaktproben durch ein Institut machen zu lassen auf Asbest, wenn die negativ ausgehen ist alles ok, wenn nicht musste man überlegen eine Feinreinigung durch eine sachkundige Firma machen zu lassen.
Hallo und guten Tag.
Meine Doppelgarage ist mit ca.
40 qm Eternitwellplatten eingedeckt.Das Alter beträgt 50 Jahre.Die Platten befinden sich in einem guten ,halbwegs sauberen Zustand(keine Moosbildung da Südseite).Da eine Reinigung nicht nötig wäre,möchte ich sie mit einem hochwertigen,farblosen Tiefengrund streichen um sie vor weiteren Umwelteinflüssen zu schützen.Spricht hier etwas dagegen?
Der Gesetzgeber hat für Asbest und Asbestzement nicht nur ein Herstellungs-, sondern auch ein Verwendungsverbot
erlassen. Unter das Verwendungsverbot fällt insbesondere die Bearbeitung von Asbestprodukten wie z.B. Schleifen, Bohren,
Brechen, Sägen, Fräsen, Flexen und Reinigen mit Hochdruckwasserstrahl.
Mutwillige Verstöße stellen nach §325 Strafgesetzbuch (StGB) einen Straftatbestand dar. Mutwillig handelt,
wer z.B. Asbestzementdächer mittels Hochdruckreinigungsgeräten, Bürsten, Schleifgeräten reinigt.
Dabei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern diese Vergehen haben Ermittlungen
des LKA, Referat Umweltdelikte(sog. ‚Umweltkripo‘) und der Staatsanwaltschaft zur Folge. In der
Vergangenheit sind diverse Fälle aufgetreten, bei denen durch Kontamination von eigenen und Nachbargrundstücken
Erdaustauscharbeiten vorgenommen werden mußten.
In Ihrem Fall,
Während Reinigungsarbeiten an unbeschichteten Asbestzementdächern oder Wände gänzlich verboten sind,
darf eine Reinigung an beschichteten AZ-Dächern oder vorgenommen werden, wenn dabei keine asbesthaltigen
Schichten freigelegt werden. Deshalb bestehen gegen eine Reinigung mit drucklosem Wasserstrahl keine
Bedenken. Diese Art der Reinigung ist aber i.d.R. unzureichend, um einen haftfähigen Untergrund zu erzielen.
Beschichtete Asbestzementplatten dürfen zum Zwecke der Instandhaltung wieder gestrichen werden,
wobei bisher unbeschichtete Teile nicht „mitgestrichen“ werden dürfen. Da muss man natürlich betrachten das, wenn es kleine Stellen
sind die wieder gestrichen werden sollen, dann darf es, wenn schon die halbe Fläche blank liegt dann darf es nicht mehr.
das ist eine Frage die ich Ihnen leider nicht beantworten kann, das ist von Unternehmer zu Unternehmer verschieden, es kommen da viele Faktoren zusammen, brauch ich ein Gerüst, was sind meine Entsorgungskosten, Containergestellung usw……
Also wenn Sie das berücksichtigen und dann Ihr Stundenlohn dazu was in Ihren Augen angemessen ist, können Sie es selber ausrechnen, Preise kann und darf ich Ihnen nicht geben.
Guten Tag,
Wir haben ein Haus gekauft das mit Waler coating plate versehehn ist. Auf der Rückseite der Platten isz eine Bezeichnung 18T99 oder 18I99 oder so ähnlich aufgedruckt. Sind diese Platten aspesthaltig?
Gutentag,
In Holland gibt es ein Richtlinie der sagt in Bauschutt/Recyclematerial die wieder genutzt wird fur erhöhen der Garten darf max 100mg/kg Asbest sein. Wie ist das in Deutschland, in NRW?
Mfg, Lon
ich hab mir da mal schlau gemacht beim GAA (Gewerbeaufsichtsamt) und es gibt diese Richtlinie in Deutschland auch. Hab den Absatz für Sie hier in dieses Schreiben rein kopiert.
” Gewinnung, Aufbereitung, Weiterverarbeitung und Wiederverwendung
natürlich vorkommender mineralischer Rohstoffe
und daraus hergestellter Zubereitungen und
Erzeugnisse, die Asbest mit einem Massengehalt von nicht mehr
als 0,1 % enthalten (Anhang IV Nr. 1 Abs. 2 Nr. 3)”
So steht es in der Gefahrstoffverordnung für Asbest.
Wer weiß, mit welchen Schadstoffbelastungen man im DDR Bungalow Typ “Party” rechnen muß (Baujahr ca. Anfang der 70er Jahre)und wodurch ein unangenehmer Geruch im Haus entstehen kann?
diese Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten, da es von diese Häuser zu wenig Unterlagen gibt. Es kann alles sein, Schimmel, Feuchtigkeit,
am besten Sie suchen sich ein Labor die mehrere Kontaktproben machen und auswerten. Dann wissen Sie mehr und können weiter vorgehen.
Auf unserem Dachboden (nur als Lager genutzt) über dem ersten OG sind die Steckdosen und Lampen mit Asbest Platten unterlegt worden. Geht von diesen Platten eine akute Gefahr aus. Gelegentlich wird die Klapp – Treppe zum Dach vom Wohnraum aus geöffnet. Die Platten haben die typischen ausgefranzten Ränder vom Schneiden. Ich mache an den Platten nichts, aber geben diese selbständig Fasern ab?
unser nachbar hat vor 2 wochen in eigenregie sein eternitdach aus dem jahre 1979 abgetragen und in den garten geschmissen. dort liegt jetzt der scherbenhaufen. wir vermuten, das es sich um ein asbestdach handelt. ist die gesamte nachbarschaft mit partikel belastet. wie weit muss man entfernt wohnen, um nicht direkt davon betroffen zu sein. es ist sommer und die fenster sind ständig geöffnet.
mfg sabine heinzle
wenn es wirklich ein Asbestdach sein sollte hat Ihr Nachbar sich strafbar gemacht, ich verstehe Ihre Sorge, klar hat Ihr Nachbar eine Faserfreisetzung verursacht, in wieweit Sie oder Ihre weitere Umgebung davon betroffen ist kann ich Ihnen nicht sagen.
Der Gesetzgeber hat für Asbest und Asbestzement nicht nur ein Herstellungs-, sondern auch ein Verwendungsverbot
erlassen. Unter das Verwendungsverbot fällt insbesondere die Bearbeitung von Asbestprodukten wie z.B. Schleifen, Bohren,
Brechen, Sägen, Fräsen, Flexen und Reinigen mit Hochdruckwasserstrahl. Man darf privat Asbestwellplatten zurück bauen wenn man sich an die Vorschriften hält, in diesem Fall so wie Sie ihm beschreiben hat Ihr Nachbar das nicht.
Mutwillige Verstöße stellen nach §325 Strafgesetzbuch (StGB) einen Straftatbestand dar. Mutwillig handelt,
wer z.B. Asbestzementdächer mittels Hochdruckreinigungsgeräten, Bürsten, Schleifgeräten reinigt.
Dabei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern diese Vergehen haben Ermittlungen
des LKA, Referat Umweltdelikte(sog. ‚Umweltkripo‘) und der Staatsanwaltschaft zur Folge. In der
Vergangenheit sind diverse Fälle aufgetreten, bei denen durch Kontamination von eigenen und Nachbargrundstücken
Erdaustauscharbeiten vorgenommen werden mußten.
Also um es kurz zu halten, der Vorgehnsweise Ihres Nachbars war falsch, entweder wird dann das zuständige Gewerbeaufsichtsamt informiert oder Sie rufen die Polizei und erklären die Sachlage und es werden dementspechend polizeiliche Schritte unternommen
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Sehr geehrte Damen und Herren, durch starken Hagelschlag ist das Dach meines Wohnhauses, Baujahr 1978 (gedeckt mit asbestbelasteten Eternitplatten, der Grösse 0,3m x 0,3m).
Gibt es eine Verordnung aus der hervorgeht, dass das asbestbelastete Dach ab einer gewissen Prozentzahl der Beschädigung komplett saniert wurden muss?
Mit freundlichen Grüssen
J: sCHMITZ
diese Regelung gibt es nicht, Sie dürfen aber auch nicht diese Platten ersetzen durch andere Asbestplatten, Der Gesetzgeber hat für Asbest und Asbestzement nicht nur ein Herstellungs-, sondern auch ein Verwendungsverbot
erlassen. Unter das Verwendungsverbot fällt insbesondere die Bearbeitung von Asbestprodukten wie z.B. Schleifen, Bohren,
Brechen, Sägen, Fräsen, Flexen und Reinigen mit Hochdruckwasserstrahl. Man darf privat Asbestwellplatten zurück bauen wenn man sich an die Vorschriften hält,
Mutwillige Verstöße stellen nach §325 Strafgesetzbuch (StGB) einen Straftatbestand dar. Mutwillig handelt,
wer z.B. Asbestzementdächer mittels Hochdruckreinigungsgeräten, Bürsten, Schleifgeräten reinigt.
Dabei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern diese Vergehen haben Ermittlungen
des LKA, Referat Umweltdelikte(sog. ‚Umweltkripo‘) und der Staatsanwaltschaft zur Folge. In der
Vergangenheit sind diverse Fälle aufgetreten, bei denen durch Kontamination von eigenen und Nachbargrundstücken
Erdaustauscharbeiten vorgenommen werden mußten.
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
mein Arbeitgeber will im Zuge einer umfangreichen Modernisierung der Produktion auch die Fußböden bearbeiten.
Zum eigentlichen Problem:
Die Fußböden enthalten Asbest. Wir suchen nun schon seit langem eine Lösung, wie wir diesen Fußboden versiegeln können ohne eine Gefahr für die Mitarbeiter zu schaffen und den Ansprüchen des Gewerbeaufsichtsamts gerecht zu werden.
Haben Sie Vorschläge oder Lösungen um den Fussboden versiegeln zu können (abriebfest und belastbar)ohne den Beton komplett zu entfernen.
wenn der Estrichbelag oder der Betonboden mit Asbest belastet ist kann man ihm mit einen 2 Komponenten Epoxid Harz versiegeln und
anschliesend mit feinen Quarzsand bestreuen für den Fall man später nochmal Fliesen legen möchte, dies gilt nur als bessere Haftung.
Wenn dieser Boden belastet ist mit Floor Flex Platten, dann rate ich Ihnen diese Platten durch einen Sanierungsfirma entfernen und entsorgen zu lassen, dies geht meistens problemlos, es wird sich dann noch einen Kleber auf den Boden befinden und auch den kann man mit einen 2 Komponenten Epoxid Harz versiegeln.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung
In diversen 500 Volt Schalt-
schranken stehen Asbestfaser-
platten zur Entsorgung an.Die EDX-Analyse weist auf Fasern der Sorte Chrysotil hin.
MgO=44,26%.Al203=0,96%.Si03=50,39%.Ca002,38%.Fe203=2.02%.
Wie Gefährlich ist dieses Material einzuordnen?.Was ist bei der Entsorgung zu beachten.
Asbest ist die Sammelbezeichnung für sechs Arten natürlich vorkommender silikatischer Mineralien, die in zwei Gruppen eingeteilt werden: Serpentin (Chrysotil „Weißasbest“) und Amphibole. Von letzteren gibt es fünf Varianten: Krokydolith („Blauasbest“), Amosit („Braunasbest“), Tremolit, Aktinolith und Anthophyllit.
Chrysotil nahm mit über 90 % des Asbestverbrauchs quantitativ die Spitzenstellung ein, Krokydolith und Amosit wurden nur zu 3 bzw. 2 % verwendet. Für die bekannt geworde-nen Gesundheitsschäden haben Chrysotil und Krokydolith die weitaus größte Bedeutung.
Typisch für Asbest ist die leichte Spaltbarkeit entlang der Längsachse. Viele Fasern sind so dünn, dass sie im Lichtmikroskop nicht sichtbar sind. Die feinsten Fasern können ein-geatmet werden. Besonders kritisch sind Fasern mit einer Länge über 5 μm und einem Durchmesser unter 3 μm sowie einem Verhältnis Länge zu Durchmesser größer als 3:1. Bei Asbest ist die Staubentstehung wesentlich stärker ausgeprägt als bei künstlichen Mineralfasern (z. B. Glas- oder Steinwolle).
Und genau diese freigesetzte Faser können sich durch Einatmung in zb die Lunge festsetzen und Krebs verursachen. Also mit Vorsicht zu genießen
Risikoabschätzung
Asbest ist als krebserzeugend eingestuft (s. Abschnitt 3.1). Aus gesundheitlicher Sicht wäre daher eine vollständige Eliminierung von Asbest aus der Umwelt anzustreben. Dies ist aber nicht möglich, da Asbest auch natürlicherweise bei der Abwitterung von Lagerstätten freigesetzt wird. Derzeit existieren Beurteilungswerte für die Sanierung von Innenräumen und für den Arbeitsplatz (s. Abschnitt 3.3).
3.1 Gesundheitliche Auswirkungen von Asbest
Asbest zerfasert leicht und bildet dabei sehr feine Fasern, die lungengängig und in der Lunge lange beständig sind. Studien an asbestbelasteten Arbeitern haben gezeigt, dass das Einatmen von Asbest-fasern zu krankhafter Vermehrung des Bindegewebes in der Lunge (Asbestose), Lungenkrebs sowie zu Tumoren des Brust- oder Bauchfells (Mesotheliome) führen kann. Das Risiko für asbestinduzierten Lungenkrebs wird durch Rauchen deutlich erhöht.
Ich geh jetzt da auch von aus das die AZ Platten in Ihre Schaltschränken schwach gebundenes Material ist, das heißt das der Asbestanteil wesentlich höher liegt als bei normale AZ Platten.
Entfernung asbesthaltiger Materialien oder Gegenstände
Die unsachgemäße Entfernung bereits verlegter oder eingebauter asbesthaltiger Materialien oder Ge-genstände kann zu hohen Faseremissionen von bis zu mehreren Millionen Fasern führen. Es ist daher unbedingt darauf zu achten, dass die asbesthaltigen Gegenstände vorsichtig und fachkundig entfernt werden. Grundsätzlich sollten zur Sanierung Fachfirmen herangezogen werden.
Dabei sind die Bestimmungen der „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS) 519 „Asbest, Ab-bruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ einzuhalten, die bzgl. des Stands der Technik der Staubminimierung und Gefahrenabwehr auch für private Arbeiten gelten. Hierin ist u. a. geregelt, dass Firmen, die Arbeiten an asbesthaltigen Materialien durchführen, ihre Fachkunde nachweisen müssen. Sämtliche gewerbliche Arbeiten an asbesthaltigen Materialien sind den jeweiligen zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern an den Bezirksregierungen sieben Tage vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.
Adressen geeigneter Fachfirmen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bei der je-weiligen Bezirksregierung.
Bei unsachgemäßer Entfernung asbesthaltigen Materials – bzw. schon bereits bei Verdacht darauf – sollte unverzüglich die Polizei benachrichtigt werden.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Der Gesetzgeber hat für Asbest und Asbestzement nicht nur ein Herstellungs-, sondern auch ein Verwendungsverbot
erlassen. Unter das Verwendungsverbot fällt insbesondere die Bearbeitung von Asbestprodukten wie z.B. Schleifen, Bohren,
Brechen, Sägen, Fräsen, Flexen und Reinigen mit Hochdruckwasserstrahl.
Mutwillige Verstöße stellen nach §325 Strafgesetzbuch (StGB) einen Straftatbestand dar. Mutwillig handelt,
wer z.B. Asbestzementdächer mittels Hochdruckreinigungsgeräten, Bürsten, Schleifgeräten reinigt.
Dabei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern diese Vergehen haben Ermittlungen
des LKA, Referat Umweltdelikte(sog. ‚Umweltkripo‘) und der Staatsanwaltschaft zur Folge. In der
Vergangenheit sind diverse Fälle aufgetreten, bei denen durch Kontamination von eigenen und Nachbargrundstücken
Erdaustauscharbeiten vorgenommen werden mußten.
In Ihrem Fall,
Während Reinigungsarbeiten an unbeschichteten Asbestzementdächern oder Wände gänzlich verboten sind,
darf eine Reinigung an beschichteten AZ-Dächern oder vorgenommen werden, wenn dabei keine asbesthaltigen
Schichten freigelegt werden. Deshalb bestehen gegen eine Reinigung mit drucklosem Wasserstrahl keine
Bedenken. Diese Art der Reinigung ist aber i.d.R. unzureichend, um einen haftfähigen Untergrund zu erzielen.
Beschichtete Asbestzementplatten dürfen zum Zwecke der Instandhaltung wieder gestrichen werden,
wobei bisher unbeschichtete Teile nicht „mitgestrichen“ werden dürfen. Da muss man natürlich betrachten das, wenn es kleine Stellen
sind die wieder gestrichen werden sollen, dann darf es, wenn schon die halbe Fläche blank liegt dann darf es nicht mehr.
Heraklith (Sauerkrautplatten) : Die Heraklith-Platte besteht aus Holzwolle und mineralischen Bindemitteln, vor allem Zement oder Magnesit. Sie dient der Wärmedämmung bei Gebäuden sowie industrieller Anwendung, als Putzgrund sowie als Deckenplatte zur Schalldämpfung. Heraklith-Platten werden wegen ihres Aussehens scherzhaft auch Sauerkrautplatten genannt.
Sie können beruhigt sein, Heraklith ist Asbestfrei.
Hoffe das ich Ihnen helfen konnte, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung
Sehr geehrter Herr Heinemann, hab mich beim Landkreis mal schlau gemacht, der Landkrein Börde selber nimmt für Asbestentsorgung 110,00€ netto, zusätzlich die Unkosten für den Übernahmeschein und sonstige Formulare, allerdings kommen da natürlich andere Kosten auf Sie zu und muss Ihnen auch sagen das es bestimmte Richtlinien gibt um Asbest zurück zu bauen:
Privatpersonen: Dürfen Asbestzementplatten (“Eternitplatten”) selbst abgebaut werden?
Unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorschriften können Sie Asbestzement auch selbst abbauen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Wenn Sie eine Firma beauftragen, muss diese die Sachkunde nach TRGS 519 vorweisen können.
Wichtige Sicherheitsregeln beim Abbau der Platten:
Folgende Anforderungen müssen von Privatpersonen und Gewerbe beachtet werden:
* Unfälle vermeiden: Asbestzement verwittert, die Stabilität älterer Dächer sinkt sehr ungleichmäßig: hohe Durchbruchgefahr.
* Staub vermindern: Die Oberflächen älterer Platten sind verwittert. Dort lösen sich Fasern. Daher müssen im Freien abzubauende Platten entweder mit staubbindenden Mitteln (Stein- oder Putzverfestiger oder Faserbindemittel) besprüht oder in angefeuchtetem Zustand abgebaut werden (kein harter Wasserstrahl, sondern beregnen/ berieseln). Unten Folie auslegen, um etwaige Bruchstücke aufzufangen. Vor der Arbeit sind alle Fenster zu schließen, auch bei den Nachbarn – diese rechtzeitig informieren!
* Alle Teile sind abzubauen, nicht abzuschlagen. Verschraubungen und Nägel vorsichtig lösen. Angenagelte kleine Fassadenplatten können einzeln vorsichtig herausgehebelt werden – dabei von oben nach unten arbeiten. Bohren, Sägen, Flexen u.ä. ist verboten. Es ist dafür zu sorgen, dass keine neuen Bruchkanten entstehen und die Platten nicht aneinander reiben und nicht über Kanten gezogen werden, da besonders dann lungengängige Fasern freiwerden können.
* Die Abfälle dürfen nicht zerkleinert werden.
* Alle Abfälle sind bereits am Arbeitsplatz in der Verpackung zu sammeln, in der sie entsorgt werden (also in Asbestzementplatten-Big-Bags, die vorher in passender Größe besorgt werden müssen: siehe unten).
* Es dürfen keine Schüttrutschen verwendet werden, die Platten dürfen nicht geworfen werden, sondern müssen heruntergehoben werden – oder die Big-Bags oben befüllen und geschlossen vom Gerüst oder Dach heben.
* Sollte trotz aller Vorsicht Bruch-Staub entstehen, ist dieser nass aufzuwischen. Nicht kehren und nicht mit Haushalts-Staubsaugern (auch nicht solchen mit Feinfiltern) wegsaugen! Entsorgung der Wischlumpen mit den Platten im Big-Bag. Ausgelegte Folie vorsichtig einrollen und mit in den Big-Bag.
* An Unterkonstruktionen (Wänden, Dachbalken), die unter den Platten waren, hängen durch die jahrzehntelange Verwitterung Fasern. Reinigung durch nasses Abwaschen oder mit baumustergeprüften Sauggeräten (z.B. von spezialisierten Dachdeckern – keinesfalls mit normalen Staubsaugern, die die kritischen Fasern wieder herausblasen!) oder Unschädlichmachen der Fasern durch Einsprühen mit Sprühlack. Auch Dachrinnen nach der Arbeit säubern. Wischlumpen müssen gemeinsam mit den Platten eingepackt und entsorgt werden. Dann brauchen Sie noch eine Deponie die Asbesthaltiges Material annehmen darf und entsorgt.
* Arbeit mit Atemschutz-Halbmasken (Partikelfilter P2) und Einwegschutzanzug empfehlenswert (erhältlich auch in blau, im Baustoffhandel, Partikeldichte mind. 10 Mikrometer). Kein zweites Mal verwenden, da die Fasern in der Oberfläche stecken: Entsorgung mit den Platten im Big-Bag. Nach der Arbeit Kleidung wechseln (wenn Arbeit ohne Schutzanzug: äußere Kleidung draußen ausziehen und wegwerfen: mit in den Big-Bag), sowie gründliche Dusche einschließlich Haare.
Preise sowie wer für diese Kosten aufkommen muss kann ich Ihnen leider nicht sagen, denke aber wenn es Ihre Laube ist dann werden Sie für diese Unkosten aufkommen müssen, es sei denn, Sie haben diese Laube so übernommen und der Vorbesitzer hat Ihnen nicht darauf aufmerksam gemacht das sich Asbest auf dieses Dach befindet, dann kann man da unter Umständen gerichtlich vielleicht noch was regeln.
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bei einer Betonsanierung in unserer Wohnanlage, wurde auch 81x81cm große asbesthaltige Balkonplatte ab- und erneut wieder angebaut. Diese asbesthaltigen Platten sind auf einem Aluminiumrahmen mit vier Schrauben festgeschraubt. Die Bauarbeiter haben daher den ganzen Alurahmen mit asbesthaltiger Platten abgeflext, über ein Gerüst abtransportiert und nach der Bearbeitung, einschweißen von Befestigungswinkel, erneut an die 12 Balkone angebaut. Weder die Bauarbeiter hatten einen Schutz, noch die Bewohner wurden darüber informiert. Sind solche Handlungswiesen zulässig und ist der Wiederanbau dieser Platten gesetzeswidrig?
Gelbmann Stephan
so wie Sie es beschrieben haben haben diese Bauarbeiter den Asbest nicht bearbeitet sondern nur den Rahmen, zur Vorsicht wäre es gut gewesen diese Rahmen inkl. Platten in Folie ein zu wickeln um eventuelle Beschädigungen wärend der Transport übers Gerüst vor zu beugen. Diese Handlungsweise ist in Ordnung obwohl ich dazu vermerken muss das da jedes Gewerbeaufsichtsamt seine eigene Sichtweise dazu hat, ich weiß jetzt nicht ob diese Firma diese Arbeiten beim GAA angezeigt hat.
Wenn Sie sich jetzt Sorgen, was ich durchaus verstehen kann, dann wurd ich Ihnen raten das GAA, welches für Ihr Landkreis zuständig ist, an zu rufen und den Ihre Bedenken zu schildern. Das GAA kann Ihnen ganz genau sagen ob diese Arbeitsweise in Ordnung ist oder nicht.
wo fängt der schwarz bereich bei asbest sanierung an ? schon in der personen schleuse oder ertst nach der personenschleuse und wo könnte ich das gegebenenfalls nach lesen , vielen dank
der sogenannte Schwarzbereich fängt bei der Personenschleuse an, an dieser Schleuse sind auch Unterdruckhalte Geräte angeschlossen die dafür sorgen das keine Faser nach Außen treten können.
wir wollen eine DHH Bj 1974 kaufen. Bei der Frage, ob das Dach Eternit-Asbest gedeckt sei, argumentierte der Makler: Da 2006 eine Solar-Wärmeanlage auf dem Dach angebracht sei, sei dies unwahrscheinlich. Mir ist bekannt, dass Eternit-Asbest nicht überbaut werden kann. Gab es in den 70jahren auch Dachdeckungen ohne Asbestanteil in relevanter Zahl? Können wir uns auf die Aussage des Maklers verlassen?
es gibt Asbestwellplattendächer wo eine Solaranlage angebracht worden ist. Die Aussage von Ihr Makler wurd ich mir schriftlich geben lassen, Sie wissen ja, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Mit Asbest darf man arbeiten wenn man sich an die Regeln und Vorschriften der TRGS 519 hält
Klar gab es in den 70er Jahre auch Dächer ohne asbesthaltiges Material aber wie schon gesagt, lassen Sie es sich schriftlich bestätigen das dieses Dachn nicht asbesthaltig ist, es erspart Ihnen für später ne Menge Ärger…….
wieviel kostet es, ein Asbest-Eternit-Garagendach von 18 qm zu entsorgen? ein Gerüst ist nicht erforderlich.
Kann man dieses Dach auch selbst ensorgen? Ich habe gehört, dass nach den neuesten Bestimmungen nur zertifizierte Firmen so etwas machen dürfen
Für eine baldige Antwort danke ich Ihnen im Voraus.
eine Ferndiagnose zu machen und dazu ein Preis zu nennen mache ich immer ungerne, das liegt daran weil es unterschiedliche Preise gibt für z. B. die Entsorgung von Asbest, da ist von Landkreis zu Landkreis und sonstige Deponies preislich ne Menge Unterschied.
Wenn ich Ihre Angaben nehme, 18 m² und gehe davon aus das es bei uns in der Nähe ist dann schaukelt der Preis zwischen 250,00 und 500,00 €, wie gesagt , nur ein geschätzter Preis.
Klar können Sie dieses Dach auch selber zurück bauen wenn Sie sich an die Regeln und Vorschriften halten und die findet man in der TRGS 519. Hab diese Regeln für Sie nochmal reingestellt:
Folgende Anforderungen müssen von Privatpersonen und Gewerbe beachtet werden:
* Unfälle vermeiden: Asbestzement verwittert, die Stabilität älterer Dächer sinkt sehr ungleichmäßig: hohe Durchbruchgefahr.
* Staub vermindern: Die Oberflächen älterer Platten sind verwittert. Dort lösen sich Fasern. Daher müssen im Freien abzubauende Platten entweder mit staubbindenden Mitteln (Stein- oder Putzverfestiger oder Faserbindemittel) besprüht oder in angefeuchtetem Zustand abgebaut werden (kein harter Wasserstrahl, sondern beregnen/ berieseln). Unten Folie auslegen, um etwaige Bruchstücke aufzufangen. Vor der Arbeit sind alle Fenster zu schließen, auch bei den Nachbarn – diese rechtzeitig informieren!
* Alle Teile sind abzubauen, nicht abzuschlagen. Verschraubungen und Nägel vorsichtig lösen. Angenagelte kleine Fassadenplatten können einzeln vorsichtig herausgehebelt werden – dabei von oben nach unten arbeiten. Bohren, Sägen, Flexen u.ä. ist verboten. Es ist dafür zu sorgen, dass keine neuen Bruchkanten entstehen und die Platten nicht aneinander reiben und nicht über Kanten gezogen werden, da besonders dann lungengängige Fasern freiwerden können.
* Die Abfälle dürfen nicht zerkleinert werden.
* Alle Abfälle sind bereits am Arbeitsplatz in der Verpackung zu sammeln, in der sie entsorgt werden (also in Asbestzementplatten-Big-Bags, die vorher in passender Größe besorgt werden müssen: siehe unten).
* Es dürfen keine Schüttrutschen verwendet werden, die Platten dürfen nicht geworfen werden, sondern müssen heruntergehoben werden – oder die Big-Bags oben befüllen und geschlossen vom Gerüst oder Dach heben.
* Sollte trotz aller Vorsicht Bruch-Staub entstehen, ist dieser nass aufzuwischen. Nicht kehren und nicht mit Haushalts-Staubsaugern (auch nicht solchen mit Feinfiltern) wegsaugen! Entsorgung der Wischlumpen mit den Platten im Big-Bag. Ausgelegte Folie vorsichtig einrollen und mit in den Big-Bag.
* An Unterkonstruktionen (Wänden, Dachbalken), die unter den Platten waren, hängen durch die jahrzehntelange Verwitterung Fasern. Reinigung durch nasses Abwaschen oder mit baumustergeprüften Sauggeräten (z.B. von spezialisierten Dachdeckern – keinesfalls mit normalen Staubsaugern, die die kritischen Fasern wieder herausblasen!) oder Unschädlichmachen der Fasern durch Einsprühen mit Sprühlack. Auch Dachrinnen nach der Arbeit säubern. Wischlumpen müssen gemeinsam mit den Platten eingepackt und entsorgt werden. Dann brauchen Sie noch eine Deponie die Asbesthaltiges Material annehmen darf und entsorgt.
* Arbeit mit Atemschutz-Halbmasken (Partikelfilter P2) und Einwegschutzanzug empfehlenswert (erhältlich auch in blau, im Baustoffhandel, Partikeldichte mind. 10 Mikrometer). Kein zweites Mal verwenden, da die Fasern in der Oberfläche stecken: Entsorgung mit den Platten im Big-Bag. Nach der Arbeit Kleidung wechseln (wenn Arbeit ohne Schutzanzug: äußere Kleidung draußen ausziehen und wegwerfen: mit in den Big-Bag), sowie gründliche Dusche einschließlich Haare.
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
ich möchte gerne eine Eigentumswohnung in 2.OG in einem Miethaus kaufen. Wie ich erfahren habe, enthalten die 5 Fensterbänke Asbest. Um welche Kosten kann es sich hier bei einer profesionellen Entsorgung handeln? Auf was sollte man bei Vermietung dieser Wohnung achten?
Beste Grüße
M. Golder
je nach Größe der Fensterbänke und ich nehme jetzt mal an das es ein Standartmaß ist dauert sowas noch kein halber Tag, mit 2 Mitarbeiter. Die Entsorgung kann aber in jeden Landkreis von Firma zu Firma unterschiedlich sein. Solche Fensterbänke werden meistens ohne viel Aufwand ausgebaut, wenn sie aber Sicherheit haben möchten ob es eine Faserfreisetzung gegeben hat wurd ich Ihnen vorschlagen eine Kontrollmessung machen zu lassen, nach 2 Tagen haben Sie das Ergebnis und wenn der Wert nicht überschritten ist brauchen Sie keine Bedenken zu haben, ein genauer Preis kann ich Ihnen leider nicht nennen aber wie ich schon erwähnt habe, 2 Mitarbeiter, ein halber Tag plus ein Big Bag, Entsorgungskosten und eine eventuelle Messung liegen Sie denk ich zwischen 500€ und 1000€
Heraklith (Sauerkrautplatten) : Die Heraklith-Platte besteht aus Holzwolle und mineralischen Bindemitteln, vor allem Zement oder Magnesit. Sie dient der Wärmedämmung bei Gebäuden sowie industrieller Anwendung, als Putzgrund sowie als Deckenplatte zur Schalldämpfung. Heraklith-Platten werden wegen ihres Aussehens scherzhaft auch Sauerkrautplatten genannt.
Sie können beruhigt sein, Heraklith ist Asbestfrei.
Hoffe das ich Ihnen helfen konnte, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung
In meinem Elternhaus ist festgestellt worden, (nach einer Probe beim Labor), dass der PVC Boden asbestbelastet ist. Sollte man den Boden rausnehmen lassen, oder lieber versiegeln und z.B. Laminat drüberlegen? Ich habe Angst, das noch weitere Räume kontaminiert worden sind, da der Fussboden an einer Stelle eine Beschädigung bekommen hat (ca. 30 cm Deckschicht ab). Macht man es nicht noch schlimmer, wenn wir den Boden rausnehmen lassen (natürlich durch Fachfirma. Wie stellt man fest, ob noch andere Räume kontaminiert worden? Wie müssen wir vorgehen, und in welcher Reihenfolge? Wie finden wir eine qualifizierte Fachfirma, worauf ist zu achten? Danke.
diese Sorte PVC worüber Sie schreiben ist nach aller wahrscheinlichkeit Cushion-Vinyl, er hat eine dünne Asbestpappe auf der Unterseite und diese Asbestpappe fällt unter den schwachgebundenen Asbest, das heißt, der Asbestanteil dieses Produktes ist wesentlich höher, so ca 60% , als der Festgebundene Sorte, so ca 15%
Dieser Fussbodenbelag ist auf den Boden verklebt und auch der Kleber muss zurück gebaut werden von einer Fachfirma oder man lässt ihm versiegeln mit ein 2 komponenten Epoxid Harz. So eine Fachfirma findet man im Internet, muss allerdings dazu sagen, lassen Sie sich von mehrere Firmen ein Angebot machen, inkl. Kontrollmessung.
Am besten Sie suchen sich erst ein Labor in Ihrer Nähe der eventuell eine Bestandsmessung macht in den Raum, das heißt, durch diese Messung kann Asbest, soweit in der Luft vorhanden, festgestellt werden. Dann können Sie eine Fachfirma kommen lassen der Ihnen ein Angebot macht für den Rückbau und Entsorgung, bestehen Sie aber auf eine Kontrollmessung, damit Sie sicher gehen das alles in Ordnund ist und Sie ohne Sorgen den Raum betreten können.
Hoffe das ich Ihnen helfen konnte, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung
Heraklith (Sauerkrautplatten) : Die Heraklith-Platte besteht aus Holzwolle und mineralischen Bindemitteln, vor allem Zement oder Magnesit. Sie dient der Wärmedämmung bei Gebäuden sowie industrieller Anwendung, als Putzgrund sowie als Deckenplatte zur Schalldämpfung. Heraklith-Platten werden wegen ihres Aussehens scherzhaft auch Sauerkrautplatten genannt.
Sie können beruhigt sein, Heraklith ist Asbestfrei.
Hoffe das ich Ihnen helfen konnte, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung
Guten Tag,unser Nachbar hat asbestplatten auf sein dach nun macht er es neu.er lässt sie vom dach werfen,sie werden auf einen alten hänger gelagert.ist das so in ordnung? wenn ich ihre antworten bei den anderen lesern lese,nicht,oder?
nein, da haben Sie recht, so darf Ihr Nachbar nicht vorgehen, Sie können entweder die Polizei oder das zuständige Gewerbeaufsichtsamt benachrichtigen und den Fall schildern, die werden dann kommen und nach den Rechten schauen ob alles so in Ordnung ist……wenn nicht drohht Ihr Nachbar eine Strafe.
Guten Tag,
ich bin heute 18 Jahre alt und habe vor kurzem erfahren, dass ein Bekannter von mir, bei dem ich mich fast täglich aufgehalten habe und noch aufhalte, Ende der 90er Jahre unwissenderweise unsachgemäß eine Asbestdichtschnur von einem Ofenrohr (bei dessen Demontage) entfernt hat. Diese hat er dann sofort entsorgt. Das Loch in der Wand wurde betoniert. Ich war bei diesem Abbruch nicht zugegen, lief jedoch tags darauf und in den folgenden Tagen öfters durch diesen Raum. Für mich stellt sich also die Frage, ob ich dadurch gesundheitsgefährlich kontaminiert sein könnte bzw. ob dies wahrscheinlich ist, obwohl ich nichts mit der Dichtschnur zu tun hatte. Andererseits besteht die Frage, ob trotz umfänglicher Renovierungsarbeiten und damit einhergehenden Lüftungs- und Putzmaßnahmen auch heute noch eine Kontamination des Raumes vorliegt.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
das ist jetzt so ne Frage die ich wirklich nicht 100 beantworten kann, es kann natürlich sein, muss aber nicht und ich denke durch diese umfänglicher Renovierungsarbeiten ist die Chance sehr gering bis minimal das Sie “kontaminiert” sind. Auch den Raum wäre nach meiner Meinung ok, um natürlich Gewissheit zu bekommen kann man ein sogenannter Raumluftmessung stattfinden lassen, oder es werden ein paar Kontaktproben genommen. Ich kann Ihnen ein Institut vorschlagen der das machen kann oder Sie suchen im Internet nach ein Labor bei Ihnen in der Nähe.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
herzlichen Dank für Ihre hilfreiche Antwort. Ich machte mir halt große Sorgen, dass ich da etwas “abbekommen” haben könnte, vor allem weil ich da noch so jung war. Ich war zwar nicht bei der Arbeit direkt dabei, aber – wie beschrieben – kurz darauf des Öfteren im Raum. Mein Bekannter hat seinen Kamin entfernt und dabei das Ofenrohr selbst entfernt (Unwissenheit!). Die Renovierungsmaßnahmen setzten einige Wochen danach ein. (Es waren keine Asbestsanierungen oder ähnliches, sondern ganz normale Innenraummaßnahmen wie Tapezieren o.ä.). Ist es also – wie ich Ihren Ausführungen zu entnehmen versuche -, dass das Risiko der Faserfreisetzung bei dieser Tätigkeit eher gering ist? (wg. schnellen Außer-Haus-Bringens etc.)?
Guten Tag,
wir wollen ein Fertighaus von 1979 kaufen. Dieses wurde von der neuen Heimat in Großtafelbauweise errichtet. Sind dort Asbestbestandteile zu erwarten?
mfG
Klaus Meyering
Sehr geehrter Herr Meyering,
1979 wurde das erste Asbestprodukt, Spritzasbest, in Westdeutschland verboten. Zu dieser Zeit wurde Asbest bereits in über 3.000 Produkten eingesetzt. Es folgten weitere Einschränkungen, bis 1990 in der Schweiz und Österreich sowie 1993 in Deutschland die Herstellung und Verwendung von Asbest generell verboten wurden. Seit 2005 gibt es ein EU-weites Verbot, das auch das Verschenken von asbesthaltigen Gegenständen einschließt.
Ob jetzt in Ihr Fertighaus Asbestbestandteile zu erwarten sind ist jetzt die Frage, es kann durchaus sein, es kann zb im PVC Bodenbelag sitzen, es gibt da eine Sorte Cushion Vinyl, der hat an seine Unterseite eine dünne Lage Asbest, es fällt leider unter schwach gebundenes Material und muss dann von ein Sanierungsunternehmen ausgebaut und entsorgt werden aber vielleicht ist dieser Bodenbelag gar nicht vorhanden. Ist auch nur ein kleines Vorbild. Wenn Sie wirklich bei ein bestimmtes Material nicht sicher sind, dann kann ich Ihnen raten, eine kleine Probe zu entnehmen,(wenn Sie das machen, halten Sie die Stelle so weit wie es geht feucht, um die Faserfreisetzung so gering wie möglich zu halten, vielleicht eine P2 Maske, handelsüblich in jeden Baumarkt zu erwerben und nach Probeentnahme, Hände waschen), packen Sie es in ein Plastikbeutel, gut verschließen und schicken Sie mit eine kleine Beschreibung in ein Labor die solche Proben untersucht und auswertet. Es gibt in Deutschland genügend Labors die das machen, schauen Sie nach im Internet und Sie werden auch bei Ihnen in der Nähe fündig werden, wenn die grünes Licht geben und alles ist ok, brauchen Sie keine Bedenken mehr haben und einen Kauf wurde nichts mehr im Weg stehen.
Hoffe Ihnen genügend informiert zu haben und stehe bei weiteren Fragen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Gruß
Rob Abee
Was ist der Unterschied zwischen stark gebundenem und schwach gebundenem Asbest?
Sehr geehrter Herr Metz,
den Unterschied befindet sich in der Höhe des Asbestanteils vom Produkt.
Festgebundene Asbestprodukte, wie AZ Wellplatten(Eternit), Fassadenplatten, AZ Fensterbänke oder AZ Rohr, um mal ein paar zu nennen, haben ca 15% Asbestanteil und wiegt ungefähr 1400kg/m³
Schwachgebundene Asbestprodukte, sowie, Brandschutzplatten(Promabest), Flanschdichtungen oder Spritzasbest haben ein höheren Asbestanteil, ca 60%.
und wiegt ungefähr 1000kg/m³
Mit freundlichen Grüßen,
Rob Abee
Was kostet eine Entsorgung von Zementasbestplatten eines Zenker Fertighauses aus dem Jahr 1975 (ca.130 m” Wfl.)
Sehr geehrter Herr Rogall,
diese Frage kann ich Ihnen per Mail leider nicht beantworten, es hängen da mehrere Faktoren zusammen die nur vor Ort geklärt werden können, sind es
Fassadenplatten oder Welldachplatten. Brauche ich ein Gerüst und ja, wie hoch. Die Entsorgungskosten der Deponie ist auch nicht überall gleich, da sind schon schnell ca 100€ unterschied pro Tonne, das ist von Landkreis zu Landkreis wieder verschieden, mit wieviel MA geh ich daran, eventuell einen Kran oder Stapler um die Platten direkt vom Dach im Container zu bringen….usw.
Man soll ein Sanierungsunternehmen die Gelegenheit geben sich die Baustelle an zu schauen, damit er ein vernünftiges Angebot machen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Kann man asbesthaltige Faserzementplatten auch saubermachen und anstreichen?
Sehr geehrte Frau Bostelmann,
Der Gesetzgeber hat für Asbest und Asbestzement nicht nur ein Herstellungs-, sondern auch ein Verwendungsverbot
erlassen. Unter das Verwendungsverbot fällt insbesondere die Bearbeitung von Asbestprodukten wie z.B. Schleifen, Bohren,
Brechen, Sägen, Fräsen, Flexen und Reinigen mit Hochdruckwasserstrahl.
Mutwillige Verstöße stellen nach §325 Strafgesetzbuch (StGB) einen Straftatbestand dar. Mutwillig handelt,
wer z.B. Asbestzementdächer mittels Hochdruckreinigungsgeräten, Bürsten, Schleifgeräten reinigt.
Dabei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern diese Vergehen haben Ermittlungen
des LKA, Referat Umweltdelikte(sog. ‚Umweltkripo‘) und der Staatsanwaltschaft zur Folge. In der
Vergangenheit sind diverse Fälle aufgetreten, bei denen durch Kontamination von eigenen und Nachbargrundstücken
Erdaustauscharbeiten vorgenommen werden mußten.
Das schöne dabei ist:
Während Dachreinigungsarbeiten an unbeschichteten Asbestzementdächerngänzlich verboten sind,
darf eine Reinigung an beschichteten AZ-Dächern vorgenommen werden, wenn dabei keine asbesthaltigen
Schichten freigelegt werden. Deshalb bestehen gegen eine Reinigung mit drucklosem Wasserstrahl keine
Bedenken. Diese Art der Reinigung ist aber i.d.R. unzureichend, um einen haftfähigen Untergrund zuerzielen.
Somit wird von einer Erneuerung der Beschichtung abgeraten.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Darf ich(DDR)Well Eternit Platten selbst vom Garagendach(3x5m) abbauen,transportieren & selbst zu einer Fach/Umweltgerechten Entsorgung abgeben?Oder muss ich einen Container dafür bestellen&trotzdem selbst abbauen?
Sehr geehrter Herr Meyer
Privatpersonen: Dürfen Asbestzementplatten (“Eternitplatten”) selbst abgebaut werden?
Unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorschriften können Sie Asbestzement auch selbst abbauen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Wenn Sie eine Firma beauftragen, muss diese die Sachkunde nach TRGS 519 vorweisen können.
Wichtige Sicherheitsregeln beim Abbau der Platten:
Folgende Anforderungen müssen von Privatpersonen und Gewerbe beachtet werden:
* Unfälle vermeiden: Asbestzement verwittert, die Stabilität älterer Dächer sinkt sehr ungleichmäßig: hohe Durchbruchgefahr.
* Staub vermindern: Die Oberflächen älterer Platten sind verwittert. Dort lösen sich Fasern. Daher müssen im Freien abzubauende Platten entweder mit staubbindenden Mitteln (Stein- oder Putzverfestiger oder Faserbindemittel) besprüht oder in angefeuchtetem Zustand abgebaut werden (kein harter Wasserstrahl, sondern beregnen/ berieseln). Unten Folie auslegen, um etwaige Bruchstücke aufzufangen. Vor der Arbeit sind alle Fenster zu schließen, auch bei den Nachbarn – diese rechtzeitig informieren!
* Alle Teile sind abzubauen, nicht abzuschlagen. Verschraubungen und Nägel vorsichtig lösen. Angenagelte kleine Fassadenplatten können einzeln vorsichtig herausgehebelt werden – dabei von oben nach unten arbeiten. Bohren, Sägen, Flexen u.ä. ist verboten. Es ist dafür zu sorgen, dass keine neuen Bruchkanten entstehen und die Platten nicht aneinander reiben und nicht über Kanten gezogen werden, da besonders dann lungengängige Fasern freiwerden können.
* Die Abfälle dürfen nicht zerkleinert werden.
* Alle Abfälle sind bereits am Arbeitsplatz in der Verpackung zu sammeln, in der sie entsorgt werden (also in Asbestzementplatten-Big-Bags, die vorher in passender Größe besorgt werden müssen: siehe unten).
* Es dürfen keine Schüttrutschen verwendet werden, die Platten dürfen nicht geworfen werden, sondern müssen heruntergehoben werden – oder die Big-Bags oben befüllen und geschlossen vom Gerüst oder Dach heben.
* Sollte trotz aller Vorsicht Bruch-Staub entstehen, ist dieser nass aufzuwischen. Nicht kehren und nicht mit Haushalts-Staubsaugern (auch nicht solchen mit Feinfiltern) wegsaugen! Entsorgung der Wischlumpen mit den Platten im Big-Bag. Ausgelegte Folie vorsichtig einrollen und mit in den Big-Bag.
* An Unterkonstruktionen (Wänden, Dachbalken), die unter den Platten waren, hängen durch die jahrzehntelange Verwitterung Fasern. Reinigung durch nasses Abwaschen oder mit baumustergeprüften Sauggeräten (z.B. von spezialisierten Dachdeckern – keinesfalls mit normalen Staubsaugern, die die kritischen Fasern wieder herausblasen!) oder Unschädlichmachen der Fasern durch Einsprühen mit Sprühlack. Auch Dachrinnen nach der Arbeit säubern. Wischlumpen müssen gemeinsam mit den Platten eingepackt und entsorgt werden.
* Arbeit mit Atemschutz-Halbmasken (Partikelfilter P2) und Einwegschutzanzug empfehlenswert (erhältlich auch in blau, im Baustoffhandel, Partikeldichte mind. 10 Mikrometer). Kein zweites Mal verwenden, da die Fasern in der Oberfläche stecken: Entsorgung mit den Platten im Big-Bag. Nach der Arbeit Kleidung wechseln (wenn Arbeit ohne Schutzanzug: äußere Kleidung draußen ausziehen und wegwerfen: mit in den Big-Bag), sowie gründliche Dusche einschließlich Haare.
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Seher geehrte Damen und Herren, bei mir muss ein belastetes Eternitdach wegen eines Sturmschadens erneuert werden. Die betroffene Fläche ist über 50m² groß. Gibt es behördliche Auflagen ab wann so ein Dach erneuert werden muss oder kommt der dachdecker Reparatur aus?
Sehr geehrter Herr Raabe
Privatpersonen: Dürfen Asbestzementplatten (“Eternitplatten”) selbst abgebaut werden?
Unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorschriften können Sie Asbestzement auch selbst abbauen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Wenn Sie eine Firma beauftragen, muss diese die Sachkunde nach TRGS 519 vorweisen können.
Wichtige Sicherheitsregeln beim Abbau der Platten:
Folgende Anforderungen müssen von Privatpersonen und Gewerbe beachtet werden:
* Unfälle vermeiden: Asbestzement verwittert, die Stabilität älterer Dächer sinkt sehr ungleichmäßig: hohe Durchbruchgefahr.
* Staub vermindern: Die Oberflächen älterer Platten sind verwittert. Dort lösen sich Fasern. Daher müssen im Freien abzubauende Platten entweder mit staubbindenden Mitteln (Stein- oder Putzverfestiger oder Faserbindemittel) besprüht oder in angefeuchtetem Zustand abgebaut werden (kein harter Wasserstrahl, sondern beregnen/ berieseln). Unten Folie auslegen, um etwaige Bruchstücke aufzufangen. Vor der Arbeit sind alle Fenster zu schließen, auch bei den Nachbarn – diese rechtzeitig informieren!
* Alle Teile sind abzubauen, nicht abzuschlagen. Verschraubungen und Nägel vorsichtig lösen. Angenagelte kleine Fassadenplatten können einzeln vorsichtig herausgehebelt werden – dabei von oben nach unten arbeiten. Bohren, Sägen, Flexen u.ä. ist verboten. Es ist dafür zu sorgen, dass keine neuen Bruchkanten entstehen und die Platten nicht aneinander reiben und nicht über Kanten gezogen werden, da besonders dann lungengängige Fasern freiwerden können.
* Die Abfälle dürfen nicht zerkleinert werden.
* Alle Abfälle sind bereits am Arbeitsplatz in der Verpackung zu sammeln, in der sie entsorgt werden (also in Asbestzementplatten-Big-Bags, die vorher in passender Größe besorgt werden müssen: siehe unten).
* Es dürfen keine Schüttrutschen verwendet werden, die Platten dürfen nicht geworfen werden, sondern müssen heruntergehoben werden – oder die Big-Bags oben befüllen und geschlossen vom Gerüst oder Dach heben.
* Sollte trotz aller Vorsicht Bruch-Staub entstehen, ist dieser nass aufzuwischen. Nicht kehren und nicht mit Haushalts-Staubsaugern (auch nicht solchen mit Feinfiltern) wegsaugen! Entsorgung der Wischlumpen mit den Platten im Big-Bag. Ausgelegte Folie vorsichtig einrollen und mit in den Big-Bag.
* An Unterkonstruktionen (Wänden, Dachbalken), die unter den Platten waren, hängen durch die jahrzehntelange Verwitterung Fasern. Reinigung durch nasses Abwaschen oder mit baumustergeprüften Sauggeräten (z.B. von spezialisierten Dachdeckern – keinesfalls mit normalen Staubsaugern, die die kritischen Fasern wieder herausblasen!) oder Unschädlichmachen der Fasern durch Einsprühen mit Sprühlack. Auch Dachrinnen nach der Arbeit säubern. Wischlumpen müssen gemeinsam mit den Platten eingepackt und entsorgt werden.
* Arbeit mit Atemschutz-Halbmasken (Partikelfilter P2) und Einwegschutzanzug empfehlenswert (erhältlich auch in blau, im Baustoffhandel, Partikeldichte mind. 10 Mikrometer). Kein zweites Mal verwenden, da die Fasern in der Oberfläche stecken: Entsorgung mit den Platten im Big-Bag. Nach der Arbeit Kleidung wechseln (wenn Arbeit ohne Schutzanzug: äußere Kleidung draußen ausziehen und wegwerfen: mit in den Big-Bag), sowie gründliche Dusche einschließlich Haare.
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Wir haben beim Ausräumen von der Wohnung der verstorbenen Tante festgestellt, das einige Wände mit Aspestplatten versehen sind. Kann die Wohnungsgesellschaft von uns verlangen die Tapeten an diesen Wänden zu entfernen?
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Gesetzgeber hat für Asbest und Asbestzement nicht nur ein Herstellungs-, sondern auch ein Verwendungsverbot
erlassen. Unter das Verwendungsverbot fällt insbesondere die Bearbeitung von Asbestprodukten wie z.B. Schleifen, Bohren,
Brechen, Sägen, Fräsen, Flexen und Reinigen mit Hochdruckwasserstrahl.
Mutwillige Verstöße stellen nach §325 Strafgesetzbuch (StGB) einen Straftatbestand dar. Mutwillig handelt,
wer z.B. Asbestzementdächer mittels Hochdruckreinigungsgeräten, Bürsten, Schleifgeräten reinigt.
Dabei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern diese Vergehen haben Ermittlungen
des LKA, Referat Umweltdelikte(sog. ‚Umweltkripo‘) und der Staatsanwaltschaft zur Folge. In der
Vergangenheit sind diverse Fälle aufgetreten, bei denen durch Kontamination von eigenen und Nachbargrundstücken
Erdaustauscharbeiten vorgenommen werden mußten.
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Guten Tag,
Wir wollen ein Okalbungalow aus dem jahre 1983-1985 kaufen.!?
Wurden da immer noch mit Asbestbestandteilen gearbeitet??
Wenn ja, ist es erlaubt da selber die fassade zu erneuern??
(So wie das gesetz das vorschreibt natürlich)
Sehr geehrter Herr Lazic,
Privatpersonen: Dürfen Asbestzementplatten (“Eternitplatten”) selbst abgebaut werden?
Unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorschriften können Sie Asbestzement auch selbst abbauen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Wenn Sie eine Firma beauftragen, muss diese die Sachkunde nach TRGS 519 vorweisen können.
Wichtige Sicherheitsregeln beim Abbau der Platten:
Folgende Anforderungen müssen von Privatpersonen und Gewerbe beachtet werden:
* Unfälle vermeiden: Asbestzement verwittert, die Stabilität älterer Dächer sinkt sehr ungleichmäßig: hohe Durchbruchgefahr.
* Staub vermindern: Die Oberflächen älterer Platten sind verwittert. Dort lösen sich Fasern. Daher müssen im Freien abzubauende Platten entweder mit staubbindenden Mitteln (Stein- oder Putzverfestiger oder Faserbindemittel) besprüht oder in angefeuchtetem Zustand abgebaut werden (kein harter Wasserstrahl, sondern beregnen/ berieseln). Unten Folie auslegen, um etwaige Bruchstücke aufzufangen. Vor der Arbeit sind alle Fenster zu schließen, auch bei den Nachbarn – diese rechtzeitig informieren!
* Alle Teile sind abzubauen, nicht abzuschlagen. Verschraubungen und Nägel vorsichtig lösen. Angenagelte kleine Fassadenplatten können einzeln vorsichtig herausgehebelt werden – dabei von oben nach unten arbeiten. Bohren, Sägen, Flexen u.ä. ist verboten. Es ist dafür zu sorgen, dass keine neuen Bruchkanten entstehen und die Platten nicht aneinander reiben und nicht über Kanten gezogen werden, da besonders dann lungengängige Fasern freiwerden können.
* Die Abfälle dürfen nicht zerkleinert werden.
* Alle Abfälle sind bereits am Arbeitsplatz in der Verpackung zu sammeln, in der sie entsorgt werden (also in Asbestzementplatten-Big-Bags, die vorher in passender Größe besorgt werden müssen: siehe unten).
* Es dürfen keine Schüttrutschen verwendet werden, die Platten dürfen nicht geworfen werden, sondern müssen heruntergehoben werden – oder die Big-Bags oben befüllen und geschlossen vom Gerüst oder Dach heben.
* Sollte trotz aller Vorsicht Bruch-Staub entstehen, ist dieser nass aufzuwischen. Nicht kehren und nicht mit Haushalts-Staubsaugern (auch nicht solchen mit Feinfiltern) wegsaugen! Entsorgung der Wischlumpen mit den Platten im Big-Bag. Ausgelegte Folie vorsichtig einrollen und mit in den Big-Bag.
* An Unterkonstruktionen (Wänden, Dachbalken), die unter den Platten waren, hängen durch die jahrzehntelange Verwitterung Fasern. Reinigung durch nasses Abwaschen oder mit baumustergeprüften Sauggeräten (z.B. von spezialisierten Dachdeckern – keinesfalls mit normalen Staubsaugern, die die kritischen Fasern wieder herausblasen!) oder Unschädlichmachen der Fasern durch Einsprühen mit Sprühlack. Auch Dachrinnen nach der Arbeit säubern. Wischlumpen müssen gemeinsam mit den Platten eingepackt und entsorgt werden.
* Arbeit mit Atemschutz-Halbmasken (Partikelfilter P2) und Einwegschutzanzug empfehlenswert (erhältlich auch in blau, im Baustoffhandel, Partikeldichte mind. 10 Mikrometer). Kein zweites Mal verwenden, da die Fasern in der Oberfläche stecken: Entsorgung mit den Platten im Big-Bag. Nach der Arbeit Kleidung wechseln (wenn Arbeit ohne Schutzanzug: äußere Kleidung draußen ausziehen und wegwerfen: mit in den Big-Bag), sowie gründliche Dusche einschließlich Haare.
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Wir möchten (müssen) ein Haus aus den 60er Jahre sanieren, wo u.a. Heraklith-Platten zur Dämmung verwendet wurden. Sind in diesen Platten fragwürdige Stoffe (Aspest) oder können wir sie weiterverwenden?
mfg R. Fuchs
Sehr geehrter Herr Fuchs,
Heraklith: Die Heraklith-Platte besteht aus Holzwolle und mineralischen Bindemitteln, vor allem Zement oder Magnesit. Sie dient der Wärmedämmung bei Gebäuden sowie industrieller Anwendung, als Putzgrund sowie als Deckenplatte zur Schalldämpfung. Sie können diese Platten ohne weiteres weiter verwenden. Heraklith ist Asbestfrei.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Guten morgen,
Interessiere mich für eine Immobilie in der Vinyl- Asbstplatten verlegt sind.
Ist es erlaubt diese selbst zu entfernen oder muß ich ein Unternehmen beauftragen? Wie rechenen diese Unternehmen üblicherweise ab? Nach Quadratmeter? Was ist ein üblichger Preis?
Mit freundlichen Grüßen hannah Klaus
Sehr geehrte Damen und Herren,
in die meisten Fällen haben Sie jetzt ne zweifache Belastung, erstmal den Asbest und zweitens sind solche Platten früher meistens verklebt worden mit einen PAK Kleber, PAK ist die Abkürzung von ” Polycyclische aromarische Kohlenwasserstoffe “, das ist ein schwarzer teerhaltiger Kleber. Diese Sanierung sollte eine Fachfirma in die Hand nehmen weil bei den Rückbau Faser (Asbest) und Gase (PAK) freigesetzt werden. Die Zimmer in dem sich diese Stoffe befinden werden müssten Sie dann ausräumen, die Sanierungsfirma baut dann, so wie es heißt einen Schwarzbereich auf, klebt Decken und Wände mit Folie ab, versucht einen Unterdruck im Raum auf zu bauen durch mittel eines Unterdruckhaltegerät, platziert eine Personenschleuse/Materialschleuse und fängt mit den Sanierungsarbeiten an. Asbest wird zurück gebaut und bei den Kleber gibt es mehrere Moglichkeiten, der Estrich wird rausgestemmt und entsorgt oder es wird versiegelt mit ein Epoxid Harz. Anschließend erfolgt eine Feinreinigung und 12 Std später eine Messung. Sind die Werte der Messung unter eine bestimmte Toleranzgrenze, ist alles in Ordnung und den Schwarzbereich wird zum Weisbereich und es gibt keine Bedenken mehr. All mit all ne kostspielige Sache. Diese Unternehmen rechnen das meistens nach m² ab und die Preise können durchaus variieren, da hängen wieder andere Faktoren mit, zb Entsorgungskosten vom Asbest oder den PAK belasteten Estrich, genaue Richtpreise gibt es nicht, da kann ich Ihnen leider nicht weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Wieviel kostet ein Reperaturset für Abwasserrohr aus Eternit..Und ist es aus Asbest ? Uns ist von einem Bekannten ein Loch (5mm )versehentlich in das Abwasserrohr unserer Toilette gebohrt worden,und nun sagte uns der Fachmann ,da ein besonderes Ausbesserungs-Eternit Set bestellt werden muss.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Reparatur Set für ein angebohrtes Asbestrohr gibt es nicht, entweder Sie dichten das Loch mit ein Wasser bestendiges Silicon, Gun Gum oder Sonstiges. Am besten ein Sanierungsfirma beauftragen die Sach- und Fachgerecht, dieser Rohr ausbaut und entsorgt.
Viel mehr aber sehe ich jetzt ein Problem in ihre ganze Wohnung, da Ihr “Bekannter” ein Asbestrohr angebohrt hat, dadurch mengenweise an AZ Fasern freigesetzt hat und im Schlimmsten Fall mit seine Kleidung durch Ihre Wohnung gegangen ist, befürchte ich das Ihre Wohnung jetzt überall konterminiert ist mit Asbest Fasern.
Es ist algemein bekannt das durch das Schneiden, brechen, abschleifen oder Bohren, viele Faser freigesetzt werden. Ich rate ihnen dringend eine oder mehrere Raumluftmessungen vornehmen zu lassen durch ein anerkanntes Labor, nur schon wegen Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie. Diese Asbestfasern kommen durch einatmung in Ihre Lunge, setzen sich da fest und verursachen Krebs. Wenn die Messwerte von den einzelnen Räume über 500F pro m³ liegen haben Sie ein großes Problem mehr. Das heißt, sie müssen eine qualifizierte Firma beauftragen, die in Ihre Wohnung eine “Feinreinigung”vornimmt. Dann erfolgen weitere Messungen in den selben Räumen wo Sie vorher gemessen haben, um zu sehen ob die Werte jetzt da drunter liegen, ist das der Fall sprechen wir von einen “Weis Bereich” und können Sie ohne Bedenken Ihre Wohnung wieder betreten. All mit all aber eine sehr kostspielige Sache.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Guten Tag,
ich muss ca 50 qm Eternit Wellplatten entsorgen. Sie sind älter und daher vermutlich asbesthaltig.
Ich habe erfahren, dass im Landkreis Aurich -Deponie Hage 140 – 180 Euro pro Tonne gezahlt werden müssen. Wie kann ich ermitteln, was diese 50 qm denn wiegen werde, um die Kosten hochzurechnen?
Was wäre die preiswerteste
Herzlichen Dank
D. Straßer
D. Straßer
Sehr geehrte Frau Straßer,
Sie haben schon die Angabe das es ca 50m² sind, wenn wir jetzt davon ausgehen das diese Platten eine Stärke haben von 10mm und das mit einander multipliziert dann haben die den m³, in diesen Falle dann 0,5m³. Die Dichte vom Asbest ist 2. Dann wird die Rechensumme 0,5m³ x 2 = 1 Tonne. Das alles verpacken Sie in 2 Big Bags und dann zur Deponie.
Hoffe Ihnen damit geholfen zu haben, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Guten Tag die damen und Herren,
wir haben vor ein Fachwerkhaus Bj. Anfang 1900 abreißen zu lassen!
Was brauchen sie für Angaben um ein Angebot erstellen zukönnen?
Maße/Fotos genaue Adresse? (Googel Earth?)
Sehr geehrter Herr Wolfstein,
die Angaben die wir brauchen sind, wo steht das Haus, Umriss der Hauses, die Maße der Wände welches Material befindet sich im Haus, ist eine Gefahrstoff verarbeitet worden (Asbest, Dämmung, usw),
wieviel m³ hat man an Mauerwerk, Stahlbeton, Holz usw…..da kommen dann natürlich die Entsorgungskosten noch dazu, deswegen ist es immer besser man gibt eine Firma die Möglichkeit sich vor Ort einen Blick zu verschaffen um das Bauvorhaben besser einschätzen zu können.
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben,
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
habe einige zeit unter einen eternit dach (dachboden) gearbeitet- hatte auch schon einige löcher. inwiefern bestand da für mich die gefahr asbststaub eingeatmet zu haben? das haus wurde 1989 errichtet.habe nicht gesägt oder sonst am dach selber arbeiten vorgenommen- habe mich nur immer wieder darunter aufgehalten um div. sachen zu verräumen.
mfg martin
Sehr geehrter Herr Woller,
ohne Ihnen Angst machen zu wollen, es kann durchaus sein das Sie was eingeatmet haben, man kann es nicht ausschließen, man kann 30 Jahren mit dieses Material arbeiten und es geschieht nichts und Sie laufen nur einmal vorbei , hole tief Luft und Bingo, hab ne Faser eingeatmet. Es kann alles passieren, definitiv kann ich Ihnen natürlich nichts sagen dazu, vielleicht ist auch alles in Ordnung, was ich natürlich hoffe aber dazu ne Aussage zu machen, da muss ich leider passen…
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Hallo,
wir wollen ein Okal Fertighaus Bungalow Baujahr 1971 kaufen. Da wir eine kleine Tochter haben (6 Monate alt),haben wir Bedenken, was passiert, sollte sie an der Aussenplatten kratzen ? Desweiteren gleich die Frage, was würde eine komplette Entsorgung der Aussenwände ca. kosten ? (ich habe keine ahnung deshalb eine grobe Einschätzung würde mir reichen, 100€, 1000€, 10000€…
Vielen Dank
Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Frage kann ich Ihnen per Mail leider nicht beantworten, es hängen da mehrere Faktoren zusammen die nur vor Ort geklärt werden können, sind es
Fassadenplatten oder Welldachplatten. Brauche ich ein Gerüst und ja, wie hoch. Die Entsorgungskosten der Deponie ist auch nicht überall gleich, da sind schon schnell ca 100€ unterschied pro Tonne, das ist von Landkreis zu Landkreis wieder verschieden, mit wieviel MA geh ich daran, eventuell einen Kran oder Stapler um die Platten direkt vom Dach im Container zu bringen….usw.
Man soll ein Sanierungsunternehmen die Gelegenheit geben sich die Baustelle an zu schauen, damit er ein vernünftiges Angebot machen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Darf jeder diese asbestverseuchten eternitplatten vom dach abnehmen und entsorgen?
Sehr geehrter Herr Ottens,
Privatpersonen: Dürfen Asbestzementplatten (“Eternitplatten”) selbst abgebaut werden?
Unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorschriften können Sie Asbestzement auch selbst abbauen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Wenn Sie eine Firma beauftragen, muss diese die Sachkunde nach TRGS 519 vorweisen können.
Wichtige Sicherheitsregeln beim Abbau der Platten:
Folgende Anforderungen müssen von Privatpersonen und Gewerbe beachtet werden:
* Unfälle vermeiden: Asbestzement verwittert, die Stabilität älterer Dächer sinkt sehr ungleichmäßig: hohe Durchbruchgefahr.
* Staub vermindern: Die Oberflächen älterer Platten sind verwittert. Dort lösen sich Fasern. Daher müssen im Freien abzubauende Platten entweder mit staubbindenden Mitteln (Stein- oder Putzverfestiger oder Faserbindemittel) besprüht oder in angefeuchtetem Zustand abgebaut werden (kein harter Wasserstrahl, sondern beregnen/ berieseln). Unten Folie auslegen, um etwaige Bruchstücke aufzufangen. Vor der Arbeit sind alle Fenster zu schließen, auch bei den Nachbarn – diese rechtzeitig informieren!
* Alle Teile sind abzubauen, nicht abzuschlagen. Verschraubungen und Nägel vorsichtig lösen. Angenagelte kleine Fassadenplatten können einzeln vorsichtig herausgehebelt werden – dabei von oben nach unten arbeiten. Bohren, Sägen, Flexen u.ä. ist verboten. Es ist dafür zu sorgen, dass keine neuen Bruchkanten entstehen und die Platten nicht aneinander reiben und nicht über Kanten gezogen werden, da besonders dann lungengängige Fasern freiwerden können.
* Die Abfälle dürfen nicht zerkleinert werden.
* Alle Abfälle sind bereits am Arbeitsplatz in der Verpackung zu sammeln, in der sie entsorgt werden (also in Asbestzementplatten-Big-Bags, die vorher in passender Größe besorgt werden müssen: siehe unten).
* Es dürfen keine Schüttrutschen verwendet werden, die Platten dürfen nicht geworfen werden, sondern müssen heruntergehoben werden – oder die Big-Bags oben befüllen und geschlossen vom Gerüst oder Dach heben.
* Sollte trotz aller Vorsicht Bruch-Staub entstehen, ist dieser nass aufzuwischen. Nicht kehren und nicht mit Haushalts-Staubsaugern (auch nicht solchen mit Feinfiltern) wegsaugen! Entsorgung der Wischlumpen mit den Platten im Big-Bag. Ausgelegte Folie vorsichtig einrollen und mit in den Big-Bag.
* An Unterkonstruktionen (Wänden, Dachbalken), die unter den Platten waren, hängen durch die jahrzehntelange Verwitterung Fasern. Reinigung durch nasses Abwaschen oder mit baumustergeprüften Sauggeräten (z.B. von spezialisierten Dachdeckern – keinesfalls mit normalen Staubsaugern, die die kritischen Fasern wieder herausblasen!) oder Unschädlichmachen der Fasern durch Einsprühen mit Sprühlack. Auch Dachrinnen nach der Arbeit säubern. Wischlumpen müssen gemeinsam mit den Platten eingepackt und entsorgt werden. Dann brauchen Sie noch eine Deponie die Asbesthaltiges Material annehmen darf und entsorgt.
* Arbeit mit Atemschutz-Halbmasken (Partikelfilter P2) und Einwegschutzanzug empfehlenswert (erhältlich auch in blau, im Baustoffhandel, Partikeldichte mind. 10 Mikrometer). Kein zweites Mal verwenden, da die Fasern in der Oberfläche stecken: Entsorgung mit den Platten im Big-Bag. Nach der Arbeit Kleidung wechseln (wenn Arbeit ohne Schutzanzug: äußere Kleidung draußen ausziehen und wegwerfen: mit in den Big-Bag), sowie gründliche Dusche einschließlich Haare.
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
hallo! was wiegt 1 wellplatte asbest zement profil 8, 1000/1600mm? freundlichen gruss
Sehr geehrte Damen und Herren,
so eine Platte hat ein Gewicht von ca 21 bis 23 Kg
Mit freundlichen Gruß
Rob Abee
Guten Tag,
wir haben ein Haus gekauft. Im OG wurde ein asbesthaltiger Nachtspeicherofen geöffnet und ausgeschlachtet. Kontaktproben haben ergeben das es mittelbelastet ist. Was kostet es den OG reinigen zulassen. Ca 70m° (4 Zimmer ein Bad) leergeräumt. Nur einen ungefähren Preis 2000€ 4000€ oder so.
Mit freundlichen Grüssen
M. Greco
Sehr geehrte Damen und Herren,
einen Preis für eine Feinreinigung kann ich Ihnen leider nicht geben, es hängen viele Faktoren daran, ich denke wenn Sie im OG das gemacht haben kann es durchaus sein dass im EG sich auch Faser befinden weil man natürlich ständig hin und her läuft. Als erstes wurde ich Ihnen raten eine Kontrollmessung machen zu lassen. Sollche Messungen machen quallifizierte Instituten oder Laboren, die findet man schon genug im Internett, wenn Sie sich für ein oder sogar 2 Messungen entscheiden haben Sie meistens ein Tag später schon ein Ergebnis ob Ihr Haus belastet ist oder nicht. Wenn die Belastung unter den Grenzwert liegt haben Sie eine Menge Unkosten gespart und können unbesorgt wohnen.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Guten Tag Herr Meyering,
wir interessieren für ein Okal Haus von 1963. Allerdings ist unsere Angst doch sehr groß, dass es aufgrund des Aspests zu gesundheitsschädigend ist. Was müssen wir beachten und dazu wissen.
MfG
Brüning
Sehr geehrte Damen und Herren,
hoffentlich haben Sie die Daten vom Haus und Unterlagen in welchen Teilen sich Asbest befindet, lassen Sie sich diese Unterlagen geben. Wenn diese AZ Produkte in bester Ordnung sind haben Sie nichts zu befürchten, wenn da allerdings gebrochene Platten dabei sind haben Sie eine Faserfreisetzung, entweder im Haus oder draußen. Um ganz auf Nummer sicher zu gehen wurd ich Ihnen raten eine Kontrollmessung durchführen zu lassen, entweder veranlassen Sie das oder der jetzige Eigentümer. Wenn diese Kontrollmessung stattgefunden hat und die Werte liegen im Grenzbereich brauchen Sie keine Bedenken zu haben. Es gibt schon viele Labore und Instituten die solche Messungen anbieten, einfach ein paar Stichwörter bei Google eingeben und dann finden Sie bestimmt einen bei Ihnen in der Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Hallo,
vor ca. 1 Jahr wurde in unserer Nachbarschaft ein Schuppen mit Eternitplatten abgerissen. Diese Platten wurden eingegraben und eine neue Halle darüber gebaut. Geht von diesen eingegrabenen Platten noch Gefahr aus?
MfG
F. Peters
Sehr geehrter Frau/Herr Peters,
wenn diese Platten schon eingegraben sind geht da keine Gefahr von aus, hauptsache es wird irgendwo auf der Zeichnung dieser Halle vermerkt wo diese Platten liegen damit man weiß bei einen Abbruch dieser Halle, das es im Boden Gefahrstoffe gibt wo mit Vorsicht gearbeitet werden soll und dabei keine Faser freigesetzt werden. Im Normalfall macht man diese Stelle auch noch kennbar, z.B. mit mehrere Aufkleber wo das Asbestzeichen drauf steht.
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Sehr geehrte Damen u. Herren,
ich möchte div. Seitengelasse
auf meinem geerbten Bauernhof
zu Mietwohnungen ausbauen.
Eins der zum Umbau vorgesehene Gebäude ist allerdings mit ca.
400qm Asbestwelldach gedeckt.
Kann ich dieses Dach belassen (ist noch bestens in Ordnung)oder gibt es Gesetze die das verbieten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre
Antwort.Mit freundlichen Grüßen
P.Banaszak
Sehr geehrter Frau/Herr Banaszak,
wenn dieses Dach in Ordnung ist, sehe ich keinen Grund da was zu machen, Asbest ist eigentlich ein super tolles Naturprodukt und fast unkaputbar. Es sei denn Sie haben noch vor irgendwas am Dach zu machen wärend Ihren Umbau. Dann sieht es anders aus und da gibt es auch wieder Regeln und Vorschriften wo man sich dran halten muss, es gab schon ein paar Fragen wo man drauf achten muss, bitte schauen Sie im Forum nach und Sie werden die Antworten finden.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Guten Morgen,
leider habe ich Ihre Seite zu spät gesehen und befürchte ich habe bei der Sanierung eines Kellerraumes schon einen Fehler gemacht und benötige einen Rat was ich jetzt machen soll. In einer Ihrer bisherigen Antworten sagten sie:
…erstmal den Asbest und zweitens sind solche Platten früher meistens verklebt worden mit einen PAK Kleber, PAK ist die Abkürzung von ” Polycyclische aromarische Kohlenwasserstoffe “, das ist ein schwarzer teerhaltiger Kleber. Diese Sanierung sollte eine Fachfirma in die Hand nehmen weil bei den Rückbau Faser (Asbest) und Gase (PAK) freigesetzt werden…
In dem Kelleraum war altes PVC/Linoleum vollflächig verklebt (BJ.79). Da der Raum jetzt gefliest werden soll, habe ich den Belag mühsam in einer 15 stündigen Arbeit mit einem “Floorstripper” entfernt, bei offenem Fenster und nur mit einer leichetn Baumarkt Staubmaske. Teilweise waren und sind auf dem Estrich noch schwarze Restbeläge (PAK????) und auch die Unterseite des PVC sah den Bildern die ich jetzt über Astbest gesehen habe ähnlich. Was soll ich tun, wenn kontaktiere ich am besten? Wie vermeide ich (jetzt noch) das die Fasern in restliche Haus gelangen (kleine Tochter)????
Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!
Sehr geehrter Herr Deitering,
ohne Ihnen jetzt Angst machen zu wollen, haben Sie da wirklich ein Problem den man aber mit die richtige Schritten lösen kann. Diese Floor-Flexplatten sind in den meisten Fällen asbesthaltig. Das erste was ich Ihnen raten kann ist im Internett ein Labor oder ein Institut auswendig machen und eine Kontrollmessung für Asbest und PAK durchführen zu lassen.
Wenn diese Messung stattgefunden hat haben Sie meistens einen Tag später (für Asbest) ein Ergebnis, bei PAK dauert dies meistens 3 bis 4 Arbeitstage weil da mehrere Parameter ausgewertet werden. Liegen beide Messungen unter den Grenzwert brauchen Sie keine Bedenken zu haben und haben sich ne Menge Unkosten gespart. Wenn das jetzt nicht der Fall sein sollte, dann sollte man sich mehrere Angebote von serieuse Sanierungsfirmen einholen die dann eine Feinreinigung vornehmen, mit anschließend nochmal eine Kontrollmessung.
Hoffe Ihnen erstmal geholfen zu haben, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung, auch Telefonisch
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Hallo zusammen,
Dachdecker haben beim öffnen meines Daches sog. Sauerkrautplatten gefunden und wollen die jetzt als asbesthaltig mit erheblichem Aufwand entsorgen.Haus (Westdeutschland BJ 1955)
Stimmt das?
Mfg
Claas
Sehr geehrter Herr Lehmann,
Heraklith (Sauerkrautplatten) : Die Heraklith-Platte besteht aus Holzwolle und mineralischen Bindemitteln, vor allem Zement oder Magnesit. Sie dient der Wärmedämmung bei Gebäuden sowie industrieller Anwendung, als Putzgrund sowie als Deckenplatte zur Schalldämpfung. Sie können diese Platten ohne weiteres weiter verwenden. Heraklith-Platten werden wegen ihres Aussehens scherzhaft auch Sauerkrautplatten genannt.
Sie können beruhigt sein, Heraklith ist Asbestfrei.
Hoffe das ich Ihnen helfen konnte, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben ei haus gekauft aus dem jahre 56. heute habe ich neben bei erfahren, dass einige fensterbänke asbest enthalten sollen. ist das gesundheitsschädlich? sollten wir diese austauschen?
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrte Damen und Herren,
Asbest ist leider ein Gefahrstof und Krebserregend, Asbestfaser die freigesetzt werden wenn man mit Asbest arbeitet, können sich z.B. in der Lunge oder im Kehlkopf festsetzen und Krebs verursachen.
Wenn diese Fensterbänke völlig intakt sind brauchen sie sich keine Sorgen zu machen, sind aber schon Beschädigungen zu sehen ( Riss oder abgebrochen ) wurd ich Ihnen raten eine Fachfirma zu beauftragen die sich auskennen mit Ausbau und Entsorgung von diese Fensterbänke. Das geht meistens relativ schnell ohne viel Komplikationen.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
suchen sie mit arbeiter
Guten morgen,
es steht Ihnen natürlich frei sich zu bewerben……
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Hallo,
wir haben ein Einfamilienhaus aus dem Jahr 1934 (Massivbauweise) gekauft, welches in den 60er Jahren einen Anbau erhielt. Im einem Raum im Haus und in mehreren Räumen des Anbaus sind die Decken holzvertäfelt und abgehängt. Ist zu erwarten, dass sich darunter Asbest befindet? Der Vorbesitzer kann uns dazu keine Angaben machen.
Was würde eine fachgerechte Entsorgunf und Sanierung bei einer Hausgöße von 150 m² kosten?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße,
Peter Schütterle
Sehr geehrter Herr Schütterle,
so gern wie ich es auch möchte kann ich Ihnen diese Frage leider nicht beantworten, Wenn der Vorbesitzer schon keine Angaben machen kann, dann kann ich es auch nicht, ich tendiere zwar nach nein aber um Gewissheit zu haben bleibt Ihnen nichts anderes übrig um ein Stück der Holzvertäfelung runter zu nehmen und nach zu schauen. Was die Kosten für eine Sanierung sind kann ich Ihnen auch nicht sagen, dafür habe ich zu wenig Details vom Objekt. Deswegen ist es immer besser das eine Sanierungsfirma vor Ort die Daten aufnimmt und dann dementsprechent ein Angebot abgeben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Hallo,
möchte ein Grundstück erwerben, dessen Gelände mit Wellasbestplatten eingezäunt ist (ca. 300 Platten). Mit welchen Kosten muss ich für die Demontage und Entsorgung etwa rechnen.
Vielen Dank!
MfG!
G. Kelch
Sehr geehrter Herr Kelch,
die Kosten für Demontage und Entsorgung ist in jeder Firma und Landkreis verschieden, manche Deponies wo Asbest angeliefert werden kann liegen preislich sehr auseinander, eine Summe kann ich Ihnen nicht geben, es gibt verschiedene Größen und Längen der Wellplatten, was natürlich im Gewicht für die Entsorgung ne Menge ausmacht. Da sollten Sie sich ne Fachfirma ranholen die es dann genau ausrechnen und Ihnen einen Angebot machen können.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Sehr geehrter Herr Abee,
ist durch Wasseraustritt (durch Verstopfung und Spiralreinigung) an Abwasserrohren aus Eternit/Asbestzement im Nutzkeller wie auch durch die Rohre selbst eine Gesundheitsgefährdung zu erwarten? Die Handwerker teilten mit, man könne die Rohre auch nicht neu dichten etc., bei Druck würden diese an den Flanschstellen (mit Gummiringen gedichtet und teils mit Stahlschellen) immer undicht sein. Kann man diese Rohre prophylaktisch streichen und hernach mit Plastickklebeband quasi versiegeln?
Besten Dank für Ihre Antwort,
Wolfgang Neumann
Sehr geehrter Herr Neuman,
das was ich Ihnen natürlich raten werde ist die Sanierung und Austausch dieser Rohre. Es gibt Fachfirmen die sich darin spezialisiert haben und es geht relativ schnell.
Wenn bei Ihnen im Keller irgendwann ein Rohr bricht oder es entstehen Risse haben Sie eine Faserfreisetzung im Keller und dann steigen die Kosten für eine Komplette Kellersanierung schnell in die Höhe.
Es gibt auch kein Reparaturset für Asbestrohr, streichen spricht nichts gegen, Sie durfen es nur nicht bearbeiten, sei es mechanisch oder mit Hand. Es wird keine Lösung auf Dauer sein.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Guten Tag,
heute hat unser Nachbar sein Asbest Dach mit einem Hochdruckreiniger gesäubert.
Besteht jetzt eine Gefahr für uns als Nachbarn die unmittelbar daneben wohnen und darf er das eigentlich?
An wen kann ich mich wenden?
Vielen Dank
mfg
M.Franz
Sehr geehrte Frau Franz,
Der Gesetzgeber hat für Asbest und Asbestzement nicht nur ein Herstellungs-, sondern auch ein Verwendungsverbot
erlassen. Unter das Verwendungsverbot fällt insbesondere die Bearbeitung von Asbestprodukten wie z.B. Schleifen, Bohren,
Brechen, Sägen, Fräsen, Flexen und Reinigen mit Hochdruckwasserstrahl.
Mutwillige Verstöße stellen nach §325 Strafgesetzbuch (StGB) einen Straftatbestand dar. Mutwillig handelt,
wer z.B. Asbestzementdächer mittels Hochdruckreinigungsgeräten, Bürsten, Schleifgeräten reinigt.
Dabei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern diese Vergehen haben Ermittlungen
des LKA, Referat Umweltdelikte(sog. ‚Umweltkripo‘) und der Staatsanwaltschaft zur Folge. In der
Vergangenheit sind diverse Fälle aufgetreten, bei denen durch Kontamination von eigenen und Nachbargrundstücken
Erdaustauscharbeiten vorgenommen werden mußten.
Also um es kurz zu halten, ihr Nachbar darf es nicht, entweder wird dann das zuständige Gewerbeaufsichtsamt informiert oder Sie rufen die Polizei und erklären die Sachlage und es werden dementspechend polizeiliche Schritte unternommen
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Können Sie mir vielleicht sagen, bis welche Gr/m² ein Asbestdach noch repariert werden darf und ab welcher Grösse/m² muß es kompl. erneuert werden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Gesetzgeber hat für Asbest und Asbestzement nicht nur ein Herstellungs-, sondern auch ein Verwendungsverbot
erlassen. Unter das Verwendungsverbot fällt insbesondere die Bearbeitung von Asbestprodukten wie z.B. Schleifen, Bohren,
Brechen, Sägen, Fräsen, Flexen und Reinigen mit Hochdruckwasserstrahl.
Mutwillige Verstöße stellen nach §325 Strafgesetzbuch (StGB) einen Straftatbestand dar. Mutwillig handelt,
wer z.B. Asbestzementdächer mittels Hochdruckreinigungsgeräten, Bürsten, Schleifgeräten reinigt.
Dabei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern diese Vergehen haben Ermittlungen
des LKA, Referat Umweltdelikte(sog. ‚Umweltkripo‘) und der Staatsanwaltschaft zur Folge. In der
Vergangenheit sind diverse Fälle aufgetreten, bei denen durch Kontamination von eigenen und Nachbargrundstücken
Erdaustauscharbeiten vorgenommen werden mußten.
Es wird nicht nach m² gerechnet was darf und was nicht, grundsätzlich dürfen Sie keinen Austausch von Asbestplatten vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Guten Tag,
wir haben einen Bungalow mit AZ-Platten als Aussenverkleidung. Die Fassade wurde vor vielen Jahren bereits gestrichen. Ist es erlaubt diesen Anstrich “selbst” zu erneuern?
mfg
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Gesetzgeber hat für Asbest und Asbestzement nicht nur ein Herstellungs-, sondern auch ein Verwendungsverbot
erlassen. Unter das Verwendungsverbot fällt insbesondere die Bearbeitung von Asbestprodukten wie z.B. Schleifen, Bohren,
Brechen, Sägen, Fräsen, Flexen und Reinigen mit Hochdruckwasserstrahl.
Mutwillige Verstöße stellen nach §325 Strafgesetzbuch (StGB) einen Straftatbestand dar. Mutwillig handelt,
wer z.B. Asbestzementdächer mittels Hochdruckreinigungsgeräten, Bürsten, Schleifgeräten reinigt.
Dabei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern diese Vergehen haben Ermittlungen
des LKA, Referat Umweltdelikte(sog. ‚Umweltkripo‘) und der Staatsanwaltschaft zur Folge. In der
Vergangenheit sind diverse Fälle aufgetreten, bei denen durch Kontamination von eigenen und Nachbargrundstücken
Erdaustauscharbeiten vorgenommen werden mußten.
In Ihrem Fall,
Während Reinigungsarbeiten an unbeschichteten Asbestzementdächern oder Wände gänzlich verboten sind,
darf eine Reinigung an beschichteten AZ-Dächern oder vorgenommen werden, wenn dabei keine asbesthaltigen
Schichten freigelegt werden. Deshalb bestehen gegen eine Reinigung mit drucklosem Wasserstrahl keine
Bedenken. Diese Art der Reinigung ist aber i.d.R. unzureichend, um einen haftfähigen Untergrund zu erzielen.
Beschichtete Asbestzementplatten dürfen zum Zwecke der Instandhaltung wieder gestrichen werden,
wobei bisher unbeschichtete Teile nicht „mitgestrichen“ werden dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Ist 1977 verlegtes Eternit S8 (Dach asbthaltig ?
Sehr geehrter Herr Jährig,
1979 wurde das erste Asbestprodukt, Spritzasbest, in Westdeutschland verboten. Zu dieser Zeit wurde Asbest bereits in über 3.000 Produkten eingesetzt. Es folgten weitere Einschränkungen, bis 1990 in der Schweiz und Österreich sowie 1993 in Deutschland die Herstellung und Verwendung von Asbest generell verboten wurden. Seit 2005 gibt es ein EU-weites Verbot, das auch das Verschenken von asbesthaltigen Gegenständen einschließt.
Ob jetzt Ihr Dach Asbesthaltig ist, dass kann durchaus sein, wurd es schon mit ein vorsichtiges Ja beantworten. Wenn Sie wirklich auf Nummer sicher gehen möchten, dann kann ich Ihnen raten, eine kleine Probe zu entnehmen,(wenn Sie das machen, halten Sie die Stelle so weit wie es geht feucht, um die Faserfreisetzung so gering wie möglich zu halten, vielleicht eine P2 Maske, handelsüblich in jeden Baumarkt zu erwerben und nach Probeentnahme, Hände waschen), packen Sie es in ein Plastikbeutel, gut verschließen und schicken Sie mit eine kleine Beschreibung in ein Labor die solche Proben untersucht und auswertet. Es gibt in Deutschland genügend Labors die das machen, schauen Sie nach im Internet und Sie werden auch bei Ihnen in der Nähe fündig werden.
Hoffe Ihnen genügend informiert zu haben und stehe bei weiteren Fragen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Gruß
Rob Abee
Guten ABend,
wir sanieren gerade unser Haus und ich habe bei Herausstemmen der alte Badewanne kosiches Fasermaterial entdeckt, von dem ich befürchte, dass es Asbest ist. Auf dem Material ist noch eine Art Bezeichnung zu erkennen: “Lith…” und “Ther..”. Ich habe auch zwei Fotos gemacht, dich ich Ihnen mailen könnte. Bin etwas beunruhigt, weil wir das MAterial angefast haben und bei Herausbrechen der BAdewannenverfliesung viel Staub aufgewirbelt haben.
Gruß,
Peter Schütterle
Sehr geehrter Herr Schütterle,
gerne können Sie mir die Bilder per Mail zukommen lassen, ich wurd Ihnen empfehlen ein Labor bei Ihnen in der Nähe auswendig zu machen, vorsichtig eine Probe entnehmen und einschicken, dann haben Sie nach ein paar Tage Gewissheit ob es der Fall ist oder nicht. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
ich will einen Garten pachten und darin steht eine mit Asbestplatten gedeckte Laube
wie sind die dafür vorgesehen Vorgehensweisen und was kostet mich so etwas bzw muß diese kosten der Gartenverein zahlen
Sehr geehrter Herr Bachmann,
Privatpersonen: Dürfen Asbestzementplatten (“Eternitplatten”) selbst abgebaut werden?
Unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorschriften können Sie Asbestzement auch selbst abbauen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Wenn Sie eine Firma beauftragen, muss diese die Sachkunde nach TRGS 519 vorweisen können.
Wichtige Sicherheitsregeln beim Abbau der Platten:
Folgende Anforderungen müssen von Privatpersonen und Gewerbe beachtet werden:
* Unfälle vermeiden: Asbestzement verwittert, die Stabilität älterer Dächer sinkt sehr ungleichmäßig: hohe Durchbruchgefahr.
* Staub vermindern: Die Oberflächen älterer Platten sind verwittert. Dort lösen sich Fasern. Daher müssen im Freien abzubauende Platten entweder mit staubbindenden Mitteln (Stein- oder Putzverfestiger oder Faserbindemittel) besprüht oder in angefeuchtetem Zustand abgebaut werden (kein harter Wasserstrahl, sondern beregnen/ berieseln). Unten Folie auslegen, um etwaige Bruchstücke aufzufangen. Vor der Arbeit sind alle Fenster zu schließen, auch bei den Nachbarn – diese rechtzeitig informieren!
* Alle Teile sind abzubauen, nicht abzuschlagen. Verschraubungen und Nägel vorsichtig lösen. Angenagelte kleine Fassadenplatten können einzeln vorsichtig herausgehebelt werden – dabei von oben nach unten arbeiten. Bohren, Sägen, Flexen u.ä. ist verboten. Es ist dafür zu sorgen, dass keine neuen Bruchkanten entstehen und die Platten nicht aneinander reiben und nicht über Kanten gezogen werden, da besonders dann lungengängige Fasern freiwerden können.
* Die Abfälle dürfen nicht zerkleinert werden.
* Alle Abfälle sind bereits am Arbeitsplatz in der Verpackung zu sammeln, in der sie entsorgt werden (also in Asbestzementplatten-Big-Bags, die vorher in passender Größe besorgt werden müssen: siehe unten).
* Es dürfen keine Schüttrutschen verwendet werden, die Platten dürfen nicht geworfen werden, sondern müssen heruntergehoben werden – oder die Big-Bags oben befüllen und geschlossen vom Gerüst oder Dach heben.
* Sollte trotz aller Vorsicht Bruch-Staub entstehen, ist dieser nass aufzuwischen. Nicht kehren und nicht mit Haushalts-Staubsaugern (auch nicht solchen mit Feinfiltern) wegsaugen! Entsorgung der Wischlumpen mit den Platten im Big-Bag. Ausgelegte Folie vorsichtig einrollen und mit in den Big-Bag.
* An Unterkonstruktionen (Wänden, Dachbalken), die unter den Platten waren, hängen durch die jahrzehntelange Verwitterung Fasern. Reinigung durch nasses Abwaschen oder mit baumustergeprüften Sauggeräten (z.B. von spezialisierten Dachdeckern – keinesfalls mit normalen Staubsaugern, die die kritischen Fasern wieder herausblasen!) oder Unschädlichmachen der Fasern durch Einsprühen mit Sprühlack. Auch Dachrinnen nach der Arbeit säubern. Wischlumpen müssen gemeinsam mit den Platten eingepackt und entsorgt werden. Dann brauchen Sie noch eine Deponie die Asbesthaltiges Material annehmen darf und entsorgt.
* Arbeit mit Atemschutz-Halbmasken (Partikelfilter P2) und Einwegschutzanzug empfehlenswert (erhältlich auch in blau, im Baustoffhandel, Partikeldichte mind. 10 Mikrometer). Kein zweites Mal verwenden, da die Fasern in der Oberfläche stecken: Entsorgung mit den Platten im Big-Bag. Nach der Arbeit Kleidung wechseln (wenn Arbeit ohne Schutzanzug: äußere Kleidung draußen ausziehen und wegwerfen: mit in den Big-Bag), sowie gründliche Dusche einschließlich Haare.
Preise sowie wer für diese Kosten aufkommen muss kann ich Ihnen leider nicht sagen, denke aber wenn es Ihre Laube ist dann werden Sie für diese Unkosten aufkommen müssen, es sei denn, Sie haben diese Laube so übernommen und der Vorbesitzer hat Ihnen nicht darauf aufmerksam gemacht das sich Asbest auf dieses Dach befindet, dann kann man da unter Umständen gerichtlich vielleicht noch was regeln.
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Guten Tag,
bei uns wurde letzte Woche im Rahmen einer Schimmelbeeitigung im Keller ein PVC Belag von der Wand gerissen. Natürlich nicht von einer Fachfirma. Dieser PVC Belag hatte das typische Fliesenmuster und wurde 1981 verbaut. Wir haben Angst, dass das ganze Haus 4 Stockwerke, 1tes OG und DG Teppich, mit Asbest belastet sein könnte.
Bitte sagen Sie uns, ob wir auch mit der Kleidung, den Polstermöbeln und den Möbeln eine Sanierung machen müßten? POder gar wegwerfen? Was kostet so ein rundum Schlag erfahrungsgemäß?
Natürlich kommt am Montag ein SV und macht ne Messung.
Sehr geehrter Herr Berger,
Ihre Sorge kann ich schon verstehen, es ist schon mal gut das eine Messung stattfindet, wenn diese Messung ok ist (das heißt keine Belastung) dann können Sie beruhigt sein, wenn es tatsächlich so sein soll das das Ergebnis über die Standartwerte hinaus geht haben Sie natürlich ein Problem durch diese Faserfreisetzung.
Mal eine andere Frage, dieses PVC, hatte das auf der Rückseite eine dunne, meistens weisse Pappe? Wenn ja, ist es zur 99% schwachgebundenes Asbest. Dann sollten Sie auf jeden Fall eine Firma kommen lassen, die sich vor Ort ein Bild machen können und Ihnen ein Angebot unterbreiten wie hoch die Sanierungskosten sind aber warten Sie jetzt erstmal das Ergebnis der Messung ab, vielleicht ist ja alles halb so wild, was ich natürlich hoffe und Sie haben sich unnötig Sorgen gemacht.
mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
hallo zusammen , bei meinen eltern in der nachbarschaft werden gerade hausfassaden renoviert und gestrichen , da hat der vertreter dieser firma geklingelt und gemeint , dass alle fassaden mit asbestschiefer laut gesetz bis nächstes jahr versiegelt oder abgerissen werden müssen ! ist das wirklich so oder sollte ich diesem vertreter mal in den hintern treten ?! danke im voraus
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe von so ein Gesetz noch nie gehört. Extra noch mal gegoogelt, nix auffindbar…..
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Hallo,
durch meine Wohnung (Altbau) geht in der Abstellkammer ein Heizungsrohr, welches mit Mineralfaserwolle und einer äußeren Plastikschicht isoliert ist. Oben schauen einige weiße Fasern heraus.
Die Wohnung ist insgesamt sehr alt und letzte Sanierung umfasste lediglich einen Farbanstrich über die braune Tapete und das Verlegen von Laminat.
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei den Fasern um asbesthaltige Mineralwolle handelt und wie groß die Wahrscheinlichkeit für Faserfreisetzung? Welche Möglichkeiten gibt es, das Rohr von einem Profi überprüfen zu lassen?
Vielen Dank,
M. Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
die Dämmung die Sie beschreiben ist schon eine sehr alte, ob er Asbesthaltig ist weiß ich nicht, am besten Sie schauen im Internet nach und suche sich ein Labor der eine Probe von dieses Material auswerten kann.
Eine Faserfreisetzung der Mineralwolle ist schon passiert. Stellt sich nur noch die Frage, mit oder ohne Asbest…… also ich rate Ihnen eine Probe zu nehmen und einschicken, dann haben Sie Gewissheit.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Guten Tag,
Ich besitze ein Fertighaus wo die Fassade aus Asbestzementplatten besteht, darf ich aus finanziellen Gründen die Selber Abbauen und Entsorgen (Deponie)wenn ich die TRGS 519 einhalte ?? Oder darf das nur eine Fachfirma ??
Gruß
Dieter
Sehr geehrte Damen und Herren,
Privatpersonen: Dürfen Asbestzementplatten (“Eternitplatten”) selbst abgebaut werden?
Unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorschriften können Sie Asbestzement auch selbst abbauen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Wenn Sie eine Firma beauftragen, muss diese die Sachkunde nach TRGS 519 vorweisen können.
Wichtige Sicherheitsregeln beim Abbau der Platten:
Folgende Anforderungen müssen von Privatpersonen und Gewerbe beachtet werden:
* Unfälle vermeiden: Asbestzement verwittert, die Stabilität älterer Dächer sinkt sehr ungleichmäßig: hohe Durchbruchgefahr.
* Staub vermindern: Die Oberflächen älterer Platten sind verwittert. Dort lösen sich Fasern. Daher müssen im Freien abzubauende Platten entweder mit staubbindenden Mitteln (Stein- oder Putzverfestiger oder Faserbindemittel) besprüht oder in angefeuchtetem Zustand abgebaut werden (kein harter Wasserstrahl, sondern beregnen/ berieseln). Unten Folie auslegen, um etwaige Bruchstücke aufzufangen. Vor der Arbeit sind alle Fenster zu schließen, auch bei den Nachbarn – diese rechtzeitig informieren!
* Alle Teile sind abzubauen, nicht abzuschlagen. Verschraubungen und Nägel vorsichtig lösen. Angenagelte kleine Fassadenplatten können einzeln vorsichtig herausgehebelt werden – dabei von oben nach unten arbeiten. Bohren, Sägen, Flexen u.ä. ist verboten. Es ist dafür zu sorgen, dass keine neuen Bruchkanten entstehen und die Platten nicht aneinander reiben und nicht über Kanten gezogen werden, da besonders dann lungengängige Fasern freiwerden können.
* Die Abfälle dürfen nicht zerkleinert werden.
* Alle Abfälle sind bereits am Arbeitsplatz in der Verpackung zu sammeln, in der sie entsorgt werden (also in Asbestzementplatten-Big-Bags, die vorher in passender Größe besorgt werden müssen: siehe unten).
* Es dürfen keine Schüttrutschen verwendet werden, die Platten dürfen nicht geworfen werden, sondern müssen heruntergehoben werden – oder die Big-Bags oben befüllen und geschlossen vom Gerüst oder Dach heben.
* Sollte trotz aller Vorsicht Bruch-Staub entstehen, ist dieser nass aufzuwischen. Nicht kehren und nicht mit Haushalts-Staubsaugern (auch nicht solchen mit Feinfiltern) wegsaugen! Entsorgung der Wischlumpen mit den Platten im Big-Bag. Ausgelegte Folie vorsichtig einrollen und mit in den Big-Bag.
* An Unterkonstruktionen (Wänden, Dachbalken), die unter den Platten waren, hängen durch die jahrzehntelange Verwitterung Fasern. Reinigung durch nasses Abwaschen oder mit baumustergeprüften Sauggeräten (z.B. von spezialisierten Dachdeckern – keinesfalls mit normalen Staubsaugern, die die kritischen Fasern wieder herausblasen!) oder Unschädlichmachen der Fasern durch Einsprühen mit Sprühlack. Auch Dachrinnen nach der Arbeit säubern. Wischlumpen müssen gemeinsam mit den Platten eingepackt und entsorgt werden. Dann brauchen Sie noch eine Deponie die Asbesthaltiges Material annehmen darf und entsorgt.
* Arbeit mit Atemschutz-Halbmasken (Partikelfilter P2) und Einwegschutzanzug empfehlenswert (erhältlich auch in blau, im Baustoffhandel, Partikeldichte mind. 10 Mikrometer). Kein zweites Mal verwenden, da die Fasern in der Oberfläche stecken: Entsorgung mit den Platten im Big-Bag. Nach der Arbeit Kleidung wechseln (wenn Arbeit ohne Schutzanzug: äußere Kleidung draußen ausziehen und wegwerfen: mit in den Big-Bag), sowie gründliche Dusche einschließlich Haare.
Preise sowie wer für diese Kosten aufkommen muss kann ich Ihnen leider nicht sagen, denke aber wenn es Ihre Laube ist dann werden Sie für diese Unkosten aufkommen müssen, es sei denn, Sie haben diese Laube so übernommen und der Vorbesitzer hat Ihnen nicht darauf aufmerksam gemacht das sich Asbest auf dieses Dach befindet, dann kann man da unter Umständen gerichtlich vielleicht noch was regeln.
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Hallo Herr Abee,
wir wollen eine Halle mit alten Faserzementplatten – bestimmt mit Asbest – kaufen und im Anschluss das vorhandene Dach mit Trapezblech “überdecken”. Dabei würden sogar die alten Bohrlöcher in den Zementplatten wieder verwendet, um darauf die Holzbalken für die Trapezbleche festzuschrauben. Meine Frage: Ist das zulässig? Was müssen wir beachten? Müssen wir irgendjemanden fragen/Bescheid geben? und so weiter und so fort. Für Ihre Antwort bedanken sagen wir herzlichen Dank.
Nette Grüße von P. Wagner
Sehr geehrter Herr Wagner,
Der Gesetzgeber hat für Asbest und Asbestzement nicht nur ein Herstellungs-, sondern auch ein Verwendungsverbot
erlassen. Unter das Verwendungsverbot fällt insbesondere die Bearbeitung von Asbestprodukten wie z.B. Schleifen, Bohren,
Brechen, Sägen, Fräsen, Flexen und Reinigen mit Hochdruckwasserstrahl.
Mutwillige Verstöße stellen nach §325 Strafgesetzbuch (StGB) einen Straftatbestand dar. Mutwillig handelt,
wer z.B. Asbestzementdächer mittels Hochdruckreinigungsgeräten, Bürsten, Schleifgeräten reinigt.
Dabei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern diese Vergehen haben Ermittlungen
des LKA, Referat Umweltdelikte(sog. ‚Umweltkripo‘) und der Staatsanwaltschaft zur Folge. In der
Vergangenheit sind diverse Fälle aufgetreten, bei denen durch Kontamination von eigenen und Nachbargrundstücken
Erdaustauscharbeiten vorgenommen werden mußten.
Am besten Sie suchen Kontakt mit das Gewerbeaufsichtsamt in Ihrer Nähe, schildern den Fall wie Sie es vorhaben, wenn die sagen es ist ok und die Firma die es überdeckt die nötige Zulassung hat wegen Arbeiten mit Asbest dann sind Sie auf der sichere Seite aber ich geh davon aus das es nicht geht
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Unser Haus wurde 1971 erbaut. Wurde damals Asbest auch im Wandputz verarbeitet? Wir haben aufgrund von Renovierungsarbeiten vor ca. 3 Jahren die Wände in unserem Wohnzímmer abgeschliffen. Des Weiteren befindet sich in der Wohnung v. meiner Mutter ein PVC- Fußbodenbelag aus dieser Zeit (angeblich Rollware), wie kann ich erkennen, ob dieser evt. asbesthaltig ist.
Sehr geehrte Frau Müller,
Es ist bekannt, dass Wandputz bzw. Spachtelschichten oder auch Farbschichten in Wohnungen oder Gebäuden aus der Zeit bis ca. 1980 Asbest enthalten können. Ob es in Ihrem Fall zutrifft kann ich Ihnen leider nicht sagen. Was den Fussbodenbelag betrifft, es gibt ein Belag, der heißt Cushion Vinyl und das hat an der Unterseite eine dunne Schicht Asbestpappe, es ist meistens weis, sieht aus wie Pappe und wird auf dem Boden verklebt, wenn Sie sich nicht sicher sind, nehmen Sie vorsichtig eine kleine Probe und schicken es zu ein Labor zur Untersuchung, dann haben Sie Gewissheit. Weiter wurd ich Ihnen empfehlen in Ihre Wohnung ein oder zwei Kontaktproben durch ein Institut machen zu lassen auf Asbest, wenn die negativ ausgehen ist alles ok, wenn nicht musste man überlegen eine Feinreinigung durch eine sachkundige Firma machen zu lassen.
mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Hallo und guten Tag.
Meine Doppelgarage ist mit ca.
40 qm Eternitwellplatten eingedeckt.Das Alter beträgt 50 Jahre.Die Platten befinden sich in einem guten ,halbwegs sauberen Zustand(keine Moosbildung da Südseite).Da eine Reinigung nicht nötig wäre,möchte ich sie mit einem hochwertigen,farblosen Tiefengrund streichen um sie vor weiteren Umwelteinflüssen zu schützen.Spricht hier etwas dagegen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Gesetzgeber hat für Asbest und Asbestzement nicht nur ein Herstellungs-, sondern auch ein Verwendungsverbot
erlassen. Unter das Verwendungsverbot fällt insbesondere die Bearbeitung von Asbestprodukten wie z.B. Schleifen, Bohren,
Brechen, Sägen, Fräsen, Flexen und Reinigen mit Hochdruckwasserstrahl.
Mutwillige Verstöße stellen nach §325 Strafgesetzbuch (StGB) einen Straftatbestand dar. Mutwillig handelt,
wer z.B. Asbestzementdächer mittels Hochdruckreinigungsgeräten, Bürsten, Schleifgeräten reinigt.
Dabei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern diese Vergehen haben Ermittlungen
des LKA, Referat Umweltdelikte(sog. ‚Umweltkripo‘) und der Staatsanwaltschaft zur Folge. In der
Vergangenheit sind diverse Fälle aufgetreten, bei denen durch Kontamination von eigenen und Nachbargrundstücken
Erdaustauscharbeiten vorgenommen werden mußten.
In Ihrem Fall,
Während Reinigungsarbeiten an unbeschichteten Asbestzementdächern oder Wände gänzlich verboten sind,
darf eine Reinigung an beschichteten AZ-Dächern oder vorgenommen werden, wenn dabei keine asbesthaltigen
Schichten freigelegt werden. Deshalb bestehen gegen eine Reinigung mit drucklosem Wasserstrahl keine
Bedenken. Diese Art der Reinigung ist aber i.d.R. unzureichend, um einen haftfähigen Untergrund zu erzielen.
Beschichtete Asbestzementplatten dürfen zum Zwecke der Instandhaltung wieder gestrichen werden,
wobei bisher unbeschichtete Teile nicht „mitgestrichen“ werden dürfen. Da muss man natürlich betrachten das, wenn es kleine Stellen
sind die wieder gestrichen werden sollen, dann darf es, wenn schon die halbe Fläche blank liegt dann darf es nicht mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
wie viel bekommt mann die stunde beim asbestabriss als selbständiger
Sehr geehrter Herr Ulrich,
das ist eine Frage die ich Ihnen leider nicht beantworten kann, das ist von Unternehmer zu Unternehmer verschieden, es kommen da viele Faktoren zusammen, brauch ich ein Gerüst, was sind meine Entsorgungskosten, Containergestellung usw……
Also wenn Sie das berücksichtigen und dann Ihr Stundenlohn dazu was in Ihren Augen angemessen ist, können Sie es selber ausrechnen, Preise kann und darf ich Ihnen nicht geben.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Guten Tag,
Wir haben ein Haus gekauft das mit Waler coating plate versehehn ist. Auf der Rückseite der Platten isz eine Bezeichnung 18T99 oder 18I99 oder so ähnlich aufgedruckt. Sind diese Platten aspesthaltig?
Gutentag,
In Holland gibt es ein Richtlinie der sagt in Bauschutt/Recyclematerial die wieder genutzt wird fur erhöhen der Garten darf max 100mg/kg Asbest sein. Wie ist das in Deutschland, in NRW?
Mfg, Lon
Sehr geehrter Herr Lon,
ich hab mir da mal schlau gemacht beim GAA (Gewerbeaufsichtsamt) und es gibt diese Richtlinie in Deutschland auch. Hab den Absatz für Sie hier in dieses Schreiben rein kopiert.
” Gewinnung, Aufbereitung, Weiterverarbeitung und Wiederverwendung
natürlich vorkommender mineralischer Rohstoffe
und daraus hergestellter Zubereitungen und
Erzeugnisse, die Asbest mit einem Massengehalt von nicht mehr
als 0,1 % enthalten (Anhang IV Nr. 1 Abs. 2 Nr. 3)”
So steht es in der Gefahrstoffverordnung für Asbest.
mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Wer weiß, mit welchen Schadstoffbelastungen man im DDR Bungalow Typ “Party” rechnen muß (Baujahr ca. Anfang der 70er Jahre)und wodurch ein unangenehmer Geruch im Haus entstehen kann?
Sehr geehrter Herr Ackermann,
diese Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten, da es von diese Häuser zu wenig Unterlagen gibt. Es kann alles sein, Schimmel, Feuchtigkeit,
am besten Sie suchen sich ein Labor die mehrere Kontaktproben machen und auswerten. Dann wissen Sie mehr und können weiter vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Auf unserem Dachboden (nur als Lager genutzt) über dem ersten OG sind die Steckdosen und Lampen mit Asbest Platten unterlegt worden. Geht von diesen Platten eine akute Gefahr aus. Gelegentlich wird die Klapp – Treppe zum Dach vom Wohnraum aus geöffnet. Die Platten haben die typischen ausgefranzten Ränder vom Schneiden. Ich mache an den Platten nichts, aber geben diese selbständig Fasern ab?
Herzlichen Dank!
guten tag,
unser nachbar hat vor 2 wochen in eigenregie sein eternitdach aus dem jahre 1979 abgetragen und in den garten geschmissen. dort liegt jetzt der scherbenhaufen. wir vermuten, das es sich um ein asbestdach handelt. ist die gesamte nachbarschaft mit partikel belastet. wie weit muss man entfernt wohnen, um nicht direkt davon betroffen zu sein. es ist sommer und die fenster sind ständig geöffnet.
mfg sabine heinzle
Sehr geehrte Frau Heinzle,
wenn es wirklich ein Asbestdach sein sollte hat Ihr Nachbar sich strafbar gemacht, ich verstehe Ihre Sorge, klar hat Ihr Nachbar eine Faserfreisetzung verursacht, in wieweit Sie oder Ihre weitere Umgebung davon betroffen ist kann ich Ihnen nicht sagen.
Der Gesetzgeber hat für Asbest und Asbestzement nicht nur ein Herstellungs-, sondern auch ein Verwendungsverbot
erlassen. Unter das Verwendungsverbot fällt insbesondere die Bearbeitung von Asbestprodukten wie z.B. Schleifen, Bohren,
Brechen, Sägen, Fräsen, Flexen und Reinigen mit Hochdruckwasserstrahl. Man darf privat Asbestwellplatten zurück bauen wenn man sich an die Vorschriften hält, in diesem Fall so wie Sie ihm beschreiben hat Ihr Nachbar das nicht.
Mutwillige Verstöße stellen nach §325 Strafgesetzbuch (StGB) einen Straftatbestand dar. Mutwillig handelt,
wer z.B. Asbestzementdächer mittels Hochdruckreinigungsgeräten, Bürsten, Schleifgeräten reinigt.
Dabei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern diese Vergehen haben Ermittlungen
des LKA, Referat Umweltdelikte(sog. ‚Umweltkripo‘) und der Staatsanwaltschaft zur Folge. In der
Vergangenheit sind diverse Fälle aufgetreten, bei denen durch Kontamination von eigenen und Nachbargrundstücken
Erdaustauscharbeiten vorgenommen werden mußten.
Also um es kurz zu halten, der Vorgehnsweise Ihres Nachbars war falsch, entweder wird dann das zuständige Gewerbeaufsichtsamt informiert oder Sie rufen die Polizei und erklären die Sachlage und es werden dementspechend polizeiliche Schritte unternommen
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Sehr geehrte Damen und Herren, durch starken Hagelschlag ist das Dach meines Wohnhauses, Baujahr 1978 (gedeckt mit asbestbelasteten Eternitplatten, der Grösse 0,3m x 0,3m).
Gibt es eine Verordnung aus der hervorgeht, dass das asbestbelastete Dach ab einer gewissen Prozentzahl der Beschädigung komplett saniert wurden muss?
Mit freundlichen Grüssen
J: sCHMITZ
Sehr geehrter Herr Schmitz,
diese Regelung gibt es nicht, Sie dürfen aber auch nicht diese Platten ersetzen durch andere Asbestplatten, Der Gesetzgeber hat für Asbest und Asbestzement nicht nur ein Herstellungs-, sondern auch ein Verwendungsverbot
erlassen. Unter das Verwendungsverbot fällt insbesondere die Bearbeitung von Asbestprodukten wie z.B. Schleifen, Bohren,
Brechen, Sägen, Fräsen, Flexen und Reinigen mit Hochdruckwasserstrahl. Man darf privat Asbestwellplatten zurück bauen wenn man sich an die Vorschriften hält,
Mutwillige Verstöße stellen nach §325 Strafgesetzbuch (StGB) einen Straftatbestand dar. Mutwillig handelt,
wer z.B. Asbestzementdächer mittels Hochdruckreinigungsgeräten, Bürsten, Schleifgeräten reinigt.
Dabei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern diese Vergehen haben Ermittlungen
des LKA, Referat Umweltdelikte(sog. ‚Umweltkripo‘) und der Staatsanwaltschaft zur Folge. In der
Vergangenheit sind diverse Fälle aufgetreten, bei denen durch Kontamination von eigenen und Nachbargrundstücken
Erdaustauscharbeiten vorgenommen werden mußten.
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Arbeitgeber will im Zuge einer umfangreichen Modernisierung der Produktion auch die Fußböden bearbeiten.
Zum eigentlichen Problem:
Die Fußböden enthalten Asbest. Wir suchen nun schon seit langem eine Lösung, wie wir diesen Fußboden versiegeln können ohne eine Gefahr für die Mitarbeiter zu schaffen und den Ansprüchen des Gewerbeaufsichtsamts gerecht zu werden.
Haben Sie Vorschläge oder Lösungen um den Fussboden versiegeln zu können (abriebfest und belastbar)ohne den Beton komplett zu entfernen.
Vielen Dank
Sehr geehrte Frau/Herr Wienbrügge,
wenn der Estrichbelag oder der Betonboden mit Asbest belastet ist kann man ihm mit einen 2 Komponenten Epoxid Harz versiegeln und
anschliesend mit feinen Quarzsand bestreuen für den Fall man später nochmal Fliesen legen möchte, dies gilt nur als bessere Haftung.
Wenn dieser Boden belastet ist mit Floor Flex Platten, dann rate ich Ihnen diese Platten durch einen Sanierungsfirma entfernen und entsorgen zu lassen, dies geht meistens problemlos, es wird sich dann noch einen Kleber auf den Boden befinden und auch den kann man mit einen 2 Komponenten Epoxid Harz versiegeln.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Sehr geehrter Herr Abee
In diversen 500 Volt Schalt-
schranken stehen Asbestfaser-
platten zur Entsorgung an.Die EDX-Analyse weist auf Fasern der Sorte Chrysotil hin.
MgO=44,26%.Al203=0,96%.Si03=50,39%.Ca002,38%.Fe203=2.02%.
Wie Gefährlich ist dieses Material einzuordnen?.Was ist bei der Entsorgung zu beachten.
Gruß Salzgitter Flachstahl GmbH
Hans-Joachim Blume
Sehr geehrter Herr Blume,
Asbest ist die Sammelbezeichnung für sechs Arten natürlich vorkommender silikatischer Mineralien, die in zwei Gruppen eingeteilt werden: Serpentin (Chrysotil „Weißasbest“) und Amphibole. Von letzteren gibt es fünf Varianten: Krokydolith („Blauasbest“), Amosit („Braunasbest“), Tremolit, Aktinolith und Anthophyllit.
Chrysotil nahm mit über 90 % des Asbestverbrauchs quantitativ die Spitzenstellung ein, Krokydolith und Amosit wurden nur zu 3 bzw. 2 % verwendet. Für die bekannt geworde-nen Gesundheitsschäden haben Chrysotil und Krokydolith die weitaus größte Bedeutung.
Typisch für Asbest ist die leichte Spaltbarkeit entlang der Längsachse. Viele Fasern sind so dünn, dass sie im Lichtmikroskop nicht sichtbar sind. Die feinsten Fasern können ein-geatmet werden. Besonders kritisch sind Fasern mit einer Länge über 5 μm und einem Durchmesser unter 3 μm sowie einem Verhältnis Länge zu Durchmesser größer als 3:1. Bei Asbest ist die Staubentstehung wesentlich stärker ausgeprägt als bei künstlichen Mineralfasern (z. B. Glas- oder Steinwolle).
Und genau diese freigesetzte Faser können sich durch Einatmung in zb die Lunge festsetzen und Krebs verursachen. Also mit Vorsicht zu genießen
Risikoabschätzung
Asbest ist als krebserzeugend eingestuft (s. Abschnitt 3.1). Aus gesundheitlicher Sicht wäre daher eine vollständige Eliminierung von Asbest aus der Umwelt anzustreben. Dies ist aber nicht möglich, da Asbest auch natürlicherweise bei der Abwitterung von Lagerstätten freigesetzt wird. Derzeit existieren Beurteilungswerte für die Sanierung von Innenräumen und für den Arbeitsplatz (s. Abschnitt 3.3).
3.1 Gesundheitliche Auswirkungen von Asbest
Asbest zerfasert leicht und bildet dabei sehr feine Fasern, die lungengängig und in der Lunge lange beständig sind. Studien an asbestbelasteten Arbeitern haben gezeigt, dass das Einatmen von Asbest-fasern zu krankhafter Vermehrung des Bindegewebes in der Lunge (Asbestose), Lungenkrebs sowie zu Tumoren des Brust- oder Bauchfells (Mesotheliome) führen kann. Das Risiko für asbestinduzierten Lungenkrebs wird durch Rauchen deutlich erhöht.
Ich geh jetzt da auch von aus das die AZ Platten in Ihre Schaltschränken schwach gebundenes Material ist, das heißt das der Asbestanteil wesentlich höher liegt als bei normale AZ Platten.
Entfernung asbesthaltiger Materialien oder Gegenstände
Die unsachgemäße Entfernung bereits verlegter oder eingebauter asbesthaltiger Materialien oder Ge-genstände kann zu hohen Faseremissionen von bis zu mehreren Millionen Fasern führen. Es ist daher unbedingt darauf zu achten, dass die asbesthaltigen Gegenstände vorsichtig und fachkundig entfernt werden. Grundsätzlich sollten zur Sanierung Fachfirmen herangezogen werden.
Dabei sind die Bestimmungen der „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS) 519 „Asbest, Ab-bruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ einzuhalten, die bzgl. des Stands der Technik der Staubminimierung und Gefahrenabwehr auch für private Arbeiten gelten. Hierin ist u. a. geregelt, dass Firmen, die Arbeiten an asbesthaltigen Materialien durchführen, ihre Fachkunde nachweisen müssen. Sämtliche gewerbliche Arbeiten an asbesthaltigen Materialien sind den jeweiligen zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern an den Bezirksregierungen sieben Tage vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.
Adressen geeigneter Fachfirmen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bei der je-weiligen Bezirksregierung.
Bei unsachgemäßer Entfernung asbesthaltigen Materials – bzw. schon bereits bei Verdacht darauf – sollte unverzüglich die Polizei benachrichtigt werden.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Hallo
darf man Fasadenplatten noch Überstreichen
hat sich da was geändert.
vielen dank
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Gesetzgeber hat für Asbest und Asbestzement nicht nur ein Herstellungs-, sondern auch ein Verwendungsverbot
erlassen. Unter das Verwendungsverbot fällt insbesondere die Bearbeitung von Asbestprodukten wie z.B. Schleifen, Bohren,
Brechen, Sägen, Fräsen, Flexen und Reinigen mit Hochdruckwasserstrahl.
Mutwillige Verstöße stellen nach §325 Strafgesetzbuch (StGB) einen Straftatbestand dar. Mutwillig handelt,
wer z.B. Asbestzementdächer mittels Hochdruckreinigungsgeräten, Bürsten, Schleifgeräten reinigt.
Dabei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern diese Vergehen haben Ermittlungen
des LKA, Referat Umweltdelikte(sog. ‚Umweltkripo‘) und der Staatsanwaltschaft zur Folge. In der
Vergangenheit sind diverse Fälle aufgetreten, bei denen durch Kontamination von eigenen und Nachbargrundstücken
Erdaustauscharbeiten vorgenommen werden mußten.
In Ihrem Fall,
Während Reinigungsarbeiten an unbeschichteten Asbestzementdächern oder Wände gänzlich verboten sind,
darf eine Reinigung an beschichteten AZ-Dächern oder vorgenommen werden, wenn dabei keine asbesthaltigen
Schichten freigelegt werden. Deshalb bestehen gegen eine Reinigung mit drucklosem Wasserstrahl keine
Bedenken. Diese Art der Reinigung ist aber i.d.R. unzureichend, um einen haftfähigen Untergrund zu erzielen.
Beschichtete Asbestzementplatten dürfen zum Zwecke der Instandhaltung wieder gestrichen werden,
wobei bisher unbeschichtete Teile nicht „mitgestrichen“ werden dürfen. Da muss man natürlich betrachten das, wenn es kleine Stellen
sind die wieder gestrichen werden sollen, dann darf es, wenn schon die halbe Fläche blank liegt dann darf es nicht mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Hallo!
Gab es in den 60ziger-70ziger Jahre Heraklith-Dämmplatten mit Asbestanteil?
MfG
Sehr geehrte Frau Koolen,
Heraklith (Sauerkrautplatten) : Die Heraklith-Platte besteht aus Holzwolle und mineralischen Bindemitteln, vor allem Zement oder Magnesit. Sie dient der Wärmedämmung bei Gebäuden sowie industrieller Anwendung, als Putzgrund sowie als Deckenplatte zur Schalldämpfung. Heraklith-Platten werden wegen ihres Aussehens scherzhaft auch Sauerkrautplatten genannt.
Sie können beruhigt sein, Heraklith ist Asbestfrei.
Hoffe das ich Ihnen helfen konnte, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
darf man noch aspestplatten auf sein dach haben?
Sehr geehrte Frau Klos,
es ist nicht verboten Asbestplatten auf seinen Dach zu haben.
mfg
Rob Abee
Hallo,sind die 148,-€ im Landkreis Börde Entsorgungsgebühren für Asbest pro Tonne schon der Endpreis?
Sehr geehrter Herr Heinemann, hab mich beim Landkreis mal schlau gemacht, der Landkrein Börde selber nimmt für Asbestentsorgung 110,00€ netto, zusätzlich die Unkosten für den Übernahmeschein und sonstige Formulare, allerdings kommen da natürlich andere Kosten auf Sie zu und muss Ihnen auch sagen das es bestimmte Richtlinien gibt um Asbest zurück zu bauen:
Privatpersonen: Dürfen Asbestzementplatten (“Eternitplatten”) selbst abgebaut werden?
Unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorschriften können Sie Asbestzement auch selbst abbauen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Wenn Sie eine Firma beauftragen, muss diese die Sachkunde nach TRGS 519 vorweisen können.
Wichtige Sicherheitsregeln beim Abbau der Platten:
Folgende Anforderungen müssen von Privatpersonen und Gewerbe beachtet werden:
* Unfälle vermeiden: Asbestzement verwittert, die Stabilität älterer Dächer sinkt sehr ungleichmäßig: hohe Durchbruchgefahr.
* Staub vermindern: Die Oberflächen älterer Platten sind verwittert. Dort lösen sich Fasern. Daher müssen im Freien abzubauende Platten entweder mit staubbindenden Mitteln (Stein- oder Putzverfestiger oder Faserbindemittel) besprüht oder in angefeuchtetem Zustand abgebaut werden (kein harter Wasserstrahl, sondern beregnen/ berieseln). Unten Folie auslegen, um etwaige Bruchstücke aufzufangen. Vor der Arbeit sind alle Fenster zu schließen, auch bei den Nachbarn – diese rechtzeitig informieren!
* Alle Teile sind abzubauen, nicht abzuschlagen. Verschraubungen und Nägel vorsichtig lösen. Angenagelte kleine Fassadenplatten können einzeln vorsichtig herausgehebelt werden – dabei von oben nach unten arbeiten. Bohren, Sägen, Flexen u.ä. ist verboten. Es ist dafür zu sorgen, dass keine neuen Bruchkanten entstehen und die Platten nicht aneinander reiben und nicht über Kanten gezogen werden, da besonders dann lungengängige Fasern freiwerden können.
* Die Abfälle dürfen nicht zerkleinert werden.
* Alle Abfälle sind bereits am Arbeitsplatz in der Verpackung zu sammeln, in der sie entsorgt werden (also in Asbestzementplatten-Big-Bags, die vorher in passender Größe besorgt werden müssen: siehe unten).
* Es dürfen keine Schüttrutschen verwendet werden, die Platten dürfen nicht geworfen werden, sondern müssen heruntergehoben werden – oder die Big-Bags oben befüllen und geschlossen vom Gerüst oder Dach heben.
* Sollte trotz aller Vorsicht Bruch-Staub entstehen, ist dieser nass aufzuwischen. Nicht kehren und nicht mit Haushalts-Staubsaugern (auch nicht solchen mit Feinfiltern) wegsaugen! Entsorgung der Wischlumpen mit den Platten im Big-Bag. Ausgelegte Folie vorsichtig einrollen und mit in den Big-Bag.
* An Unterkonstruktionen (Wänden, Dachbalken), die unter den Platten waren, hängen durch die jahrzehntelange Verwitterung Fasern. Reinigung durch nasses Abwaschen oder mit baumustergeprüften Sauggeräten (z.B. von spezialisierten Dachdeckern – keinesfalls mit normalen Staubsaugern, die die kritischen Fasern wieder herausblasen!) oder Unschädlichmachen der Fasern durch Einsprühen mit Sprühlack. Auch Dachrinnen nach der Arbeit säubern. Wischlumpen müssen gemeinsam mit den Platten eingepackt und entsorgt werden. Dann brauchen Sie noch eine Deponie die Asbesthaltiges Material annehmen darf und entsorgt.
* Arbeit mit Atemschutz-Halbmasken (Partikelfilter P2) und Einwegschutzanzug empfehlenswert (erhältlich auch in blau, im Baustoffhandel, Partikeldichte mind. 10 Mikrometer). Kein zweites Mal verwenden, da die Fasern in der Oberfläche stecken: Entsorgung mit den Platten im Big-Bag. Nach der Arbeit Kleidung wechseln (wenn Arbeit ohne Schutzanzug: äußere Kleidung draußen ausziehen und wegwerfen: mit in den Big-Bag), sowie gründliche Dusche einschließlich Haare.
Preise sowie wer für diese Kosten aufkommen muss kann ich Ihnen leider nicht sagen, denke aber wenn es Ihre Laube ist dann werden Sie für diese Unkosten aufkommen müssen, es sei denn, Sie haben diese Laube so übernommen und der Vorbesitzer hat Ihnen nicht darauf aufmerksam gemacht das sich Asbest auf dieses Dach befindet, dann kann man da unter Umständen gerichtlich vielleicht noch was regeln.
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Bei einer Betonsanierung in unserer Wohnanlage, wurde auch 81x81cm große asbesthaltige Balkonplatte ab- und erneut wieder angebaut. Diese asbesthaltigen Platten sind auf einem Aluminiumrahmen mit vier Schrauben festgeschraubt. Die Bauarbeiter haben daher den ganzen Alurahmen mit asbesthaltiger Platten abgeflext, über ein Gerüst abtransportiert und nach der Bearbeitung, einschweißen von Befestigungswinkel, erneut an die 12 Balkone angebaut. Weder die Bauarbeiter hatten einen Schutz, noch die Bewohner wurden darüber informiert. Sind solche Handlungswiesen zulässig und ist der Wiederanbau dieser Platten gesetzeswidrig?
Gelbmann Stephan
Sehr geehrter Herr Gelbmann,
so wie Sie es beschrieben haben haben diese Bauarbeiter den Asbest nicht bearbeitet sondern nur den Rahmen, zur Vorsicht wäre es gut gewesen diese Rahmen inkl. Platten in Folie ein zu wickeln um eventuelle Beschädigungen wärend der Transport übers Gerüst vor zu beugen. Diese Handlungsweise ist in Ordnung obwohl ich dazu vermerken muss das da jedes Gewerbeaufsichtsamt seine eigene Sichtweise dazu hat, ich weiß jetzt nicht ob diese Firma diese Arbeiten beim GAA angezeigt hat.
Wenn Sie sich jetzt Sorgen, was ich durchaus verstehen kann, dann wurd ich Ihnen raten das GAA, welches für Ihr Landkreis zuständig ist, an zu rufen und den Ihre Bedenken zu schildern. Das GAA kann Ihnen ganz genau sagen ob diese Arbeitsweise in Ordnung ist oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
wo fängt der schwarz bereich bei asbest sanierung an ? schon in der personen schleuse oder ertst nach der personenschleuse und wo könnte ich das gegebenenfalls nach lesen , vielen dank
Sehr geehrte Damen und Herren,
der sogenannte Schwarzbereich fängt bei der Personenschleuse an, an dieser Schleuse sind auch Unterdruckhalte Geräte angeschlossen die dafür sorgen das keine Faser nach Außen treten können.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Sehr geehrter Herr Abee,
wir wollen eine DHH Bj 1974 kaufen. Bei der Frage, ob das Dach Eternit-Asbest gedeckt sei, argumentierte der Makler: Da 2006 eine Solar-Wärmeanlage auf dem Dach angebracht sei, sei dies unwahrscheinlich. Mir ist bekannt, dass Eternit-Asbest nicht überbaut werden kann. Gab es in den 70jahren auch Dachdeckungen ohne Asbestanteil in relevanter Zahl? Können wir uns auf die Aussage des Maklers verlassen?
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Gross,
es gibt Asbestwellplattendächer wo eine Solaranlage angebracht worden ist. Die Aussage von Ihr Makler wurd ich mir schriftlich geben lassen, Sie wissen ja, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Mit Asbest darf man arbeiten wenn man sich an die Regeln und Vorschriften der TRGS 519 hält
Klar gab es in den 70er Jahre auch Dächer ohne asbesthaltiges Material aber wie schon gesagt, lassen Sie es sich schriftlich bestätigen das dieses Dachn nicht asbesthaltig ist, es erspart Ihnen für später ne Menge Ärger…….
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Sehr geehrte Damen und Herren,
wieviel kostet es, ein Asbest-Eternit-Garagendach von 18 qm zu entsorgen? ein Gerüst ist nicht erforderlich.
Kann man dieses Dach auch selbst ensorgen? Ich habe gehört, dass nach den neuesten Bestimmungen nur zertifizierte Firmen so etwas machen dürfen
Für eine baldige Antwort danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
J. Hasselmann
Sehr geehrte Frau Hasselmann,
eine Ferndiagnose zu machen und dazu ein Preis zu nennen mache ich immer ungerne, das liegt daran weil es unterschiedliche Preise gibt für z. B. die Entsorgung von Asbest, da ist von Landkreis zu Landkreis und sonstige Deponies preislich ne Menge Unterschied.
Wenn ich Ihre Angaben nehme, 18 m² und gehe davon aus das es bei uns in der Nähe ist dann schaukelt der Preis zwischen 250,00 und 500,00 €, wie gesagt , nur ein geschätzter Preis.
Klar können Sie dieses Dach auch selber zurück bauen wenn Sie sich an die Regeln und Vorschriften halten und die findet man in der TRGS 519. Hab diese Regeln für Sie nochmal reingestellt:
Folgende Anforderungen müssen von Privatpersonen und Gewerbe beachtet werden:
* Unfälle vermeiden: Asbestzement verwittert, die Stabilität älterer Dächer sinkt sehr ungleichmäßig: hohe Durchbruchgefahr.
* Staub vermindern: Die Oberflächen älterer Platten sind verwittert. Dort lösen sich Fasern. Daher müssen im Freien abzubauende Platten entweder mit staubbindenden Mitteln (Stein- oder Putzverfestiger oder Faserbindemittel) besprüht oder in angefeuchtetem Zustand abgebaut werden (kein harter Wasserstrahl, sondern beregnen/ berieseln). Unten Folie auslegen, um etwaige Bruchstücke aufzufangen. Vor der Arbeit sind alle Fenster zu schließen, auch bei den Nachbarn – diese rechtzeitig informieren!
* Alle Teile sind abzubauen, nicht abzuschlagen. Verschraubungen und Nägel vorsichtig lösen. Angenagelte kleine Fassadenplatten können einzeln vorsichtig herausgehebelt werden – dabei von oben nach unten arbeiten. Bohren, Sägen, Flexen u.ä. ist verboten. Es ist dafür zu sorgen, dass keine neuen Bruchkanten entstehen und die Platten nicht aneinander reiben und nicht über Kanten gezogen werden, da besonders dann lungengängige Fasern freiwerden können.
* Die Abfälle dürfen nicht zerkleinert werden.
* Alle Abfälle sind bereits am Arbeitsplatz in der Verpackung zu sammeln, in der sie entsorgt werden (also in Asbestzementplatten-Big-Bags, die vorher in passender Größe besorgt werden müssen: siehe unten).
* Es dürfen keine Schüttrutschen verwendet werden, die Platten dürfen nicht geworfen werden, sondern müssen heruntergehoben werden – oder die Big-Bags oben befüllen und geschlossen vom Gerüst oder Dach heben.
* Sollte trotz aller Vorsicht Bruch-Staub entstehen, ist dieser nass aufzuwischen. Nicht kehren und nicht mit Haushalts-Staubsaugern (auch nicht solchen mit Feinfiltern) wegsaugen! Entsorgung der Wischlumpen mit den Platten im Big-Bag. Ausgelegte Folie vorsichtig einrollen und mit in den Big-Bag.
* An Unterkonstruktionen (Wänden, Dachbalken), die unter den Platten waren, hängen durch die jahrzehntelange Verwitterung Fasern. Reinigung durch nasses Abwaschen oder mit baumustergeprüften Sauggeräten (z.B. von spezialisierten Dachdeckern – keinesfalls mit normalen Staubsaugern, die die kritischen Fasern wieder herausblasen!) oder Unschädlichmachen der Fasern durch Einsprühen mit Sprühlack. Auch Dachrinnen nach der Arbeit säubern. Wischlumpen müssen gemeinsam mit den Platten eingepackt und entsorgt werden. Dann brauchen Sie noch eine Deponie die Asbesthaltiges Material annehmen darf und entsorgt.
* Arbeit mit Atemschutz-Halbmasken (Partikelfilter P2) und Einwegschutzanzug empfehlenswert (erhältlich auch in blau, im Baustoffhandel, Partikeldichte mind. 10 Mikrometer). Kein zweites Mal verwenden, da die Fasern in der Oberfläche stecken: Entsorgung mit den Platten im Big-Bag. Nach der Arbeit Kleidung wechseln (wenn Arbeit ohne Schutzanzug: äußere Kleidung draußen ausziehen und wegwerfen: mit in den Big-Bag), sowie gründliche Dusche einschließlich Haare.
Hoffe Ihnen genügend Informationen gegeben zu haben, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
heraklith 60er jahre
Sehr geehrter Herr Diem,
kann Ihnen so leider nicht helfen, sollten Sie mir doch etwas ausführlicher schildern was Sie möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Hallo,
ich möchte gerne eine Eigentumswohnung in 2.OG in einem Miethaus kaufen. Wie ich erfahren habe, enthalten die 5 Fensterbänke Asbest. Um welche Kosten kann es sich hier bei einer profesionellen Entsorgung handeln? Auf was sollte man bei Vermietung dieser Wohnung achten?
Beste Grüße
M. Golder
Sehr geehrte Damen und Herren,
je nach Größe der Fensterbänke und ich nehme jetzt mal an das es ein Standartmaß ist dauert sowas noch kein halber Tag, mit 2 Mitarbeiter. Die Entsorgung kann aber in jeden Landkreis von Firma zu Firma unterschiedlich sein. Solche Fensterbänke werden meistens ohne viel Aufwand ausgebaut, wenn sie aber Sicherheit haben möchten ob es eine Faserfreisetzung gegeben hat wurd ich Ihnen vorschlagen eine Kontrollmessung machen zu lassen, nach 2 Tagen haben Sie das Ergebnis und wenn der Wert nicht überschritten ist brauchen Sie keine Bedenken zu haben, ein genauer Preis kann ich Ihnen leider nicht nennen aber wie ich schon erwähnt habe, 2 Mitarbeiter, ein halber Tag plus ein Big Bag, Entsorgungskosten und eine eventuelle Messung liegen Sie denk ich zwischen 500€ und 1000€
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Wir haben ein Holzfertighaus aus den fünfziger Jahren gekauft (1957). Die Innenwände sind mit sogenannten Sauerkrautplatten verplankt worden.
Woran erkenne ich, ob diese aus Asbest bestehen?
Seit wann wird Asbest in Sauerkrautplatten verwendet?
Wir haben ein Grammelsbacher Fertighaus aus Holz gekauft. Die Innenkonstruktion besteht aus sogenannten Sauerkrautplatten.
Kann man erkennen, ob diese Asbest enthalten?
Sehr geehrter Herr Koßmann,
Heraklith (Sauerkrautplatten) : Die Heraklith-Platte besteht aus Holzwolle und mineralischen Bindemitteln, vor allem Zement oder Magnesit. Sie dient der Wärmedämmung bei Gebäuden sowie industrieller Anwendung, als Putzgrund sowie als Deckenplatte zur Schalldämpfung. Heraklith-Platten werden wegen ihres Aussehens scherzhaft auch Sauerkrautplatten genannt.
Sie können beruhigt sein, Heraklith ist Asbestfrei.
Hoffe das ich Ihnen helfen konnte, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Guten Tag!
In meinem Elternhaus ist festgestellt worden, (nach einer Probe beim Labor), dass der PVC Boden asbestbelastet ist. Sollte man den Boden rausnehmen lassen, oder lieber versiegeln und z.B. Laminat drüberlegen? Ich habe Angst, das noch weitere Räume kontaminiert worden sind, da der Fussboden an einer Stelle eine Beschädigung bekommen hat (ca. 30 cm Deckschicht ab). Macht man es nicht noch schlimmer, wenn wir den Boden rausnehmen lassen (natürlich durch Fachfirma. Wie stellt man fest, ob noch andere Räume kontaminiert worden? Wie müssen wir vorgehen, und in welcher Reihenfolge? Wie finden wir eine qualifizierte Fachfirma, worauf ist zu achten? Danke.
Sehr geehrte Frau Bock,
diese Sorte PVC worüber Sie schreiben ist nach aller wahrscheinlichkeit Cushion-Vinyl, er hat eine dünne Asbestpappe auf der Unterseite und diese Asbestpappe fällt unter den schwachgebundenen Asbest, das heißt, der Asbestanteil dieses Produktes ist wesentlich höher, so ca 60% , als der Festgebundene Sorte, so ca 15%
Dieser Fussbodenbelag ist auf den Boden verklebt und auch der Kleber muss zurück gebaut werden von einer Fachfirma oder man lässt ihm versiegeln mit ein 2 komponenten Epoxid Harz. So eine Fachfirma findet man im Internet, muss allerdings dazu sagen, lassen Sie sich von mehrere Firmen ein Angebot machen, inkl. Kontrollmessung.
Am besten Sie suchen sich erst ein Labor in Ihrer Nähe der eventuell eine Bestandsmessung macht in den Raum, das heißt, durch diese Messung kann Asbest, soweit in der Luft vorhanden, festgestellt werden. Dann können Sie eine Fachfirma kommen lassen der Ihnen ein Angebot macht für den Rückbau und Entsorgung, bestehen Sie aber auf eine Kontrollmessung, damit Sie sicher gehen das alles in Ordnund ist und Sie ohne Sorgen den Raum betreten können.
Hoffe das ich Ihnen helfen konnte, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Hallo,
ein Mitarbeiter hat mit Trenn-Flex Asbest Platten geschnitten.
Auf welche Strafe muss der Sub-Unternehmer rechnen?
wurde in Heraklit in den 50er Jahren Asbest oder sonstige Schadstoffe verarbeitet?
mfg Christoph Böing
Sehr geehrter Herr Böing,
Heraklith (Sauerkrautplatten) : Die Heraklith-Platte besteht aus Holzwolle und mineralischen Bindemitteln, vor allem Zement oder Magnesit. Sie dient der Wärmedämmung bei Gebäuden sowie industrieller Anwendung, als Putzgrund sowie als Deckenplatte zur Schalldämpfung. Heraklith-Platten werden wegen ihres Aussehens scherzhaft auch Sauerkrautplatten genannt.
Sie können beruhigt sein, Heraklith ist Asbestfrei.
Hoffe das ich Ihnen helfen konnte, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Guten Tag,unser Nachbar hat asbestplatten auf sein dach nun macht er es neu.er lässt sie vom dach werfen,sie werden auf einen alten hänger gelagert.ist das so in ordnung? wenn ich ihre antworten bei den anderen lesern lese,nicht,oder?
Sehr geehrte Frau Klos,
nein, da haben Sie recht, so darf Ihr Nachbar nicht vorgehen, Sie können entweder die Polizei oder das zuständige Gewerbeaufsichtsamt benachrichtigen und den Fall schildern, die werden dann kommen und nach den Rechten schauen ob alles so in Ordnung ist……wenn nicht drohht Ihr Nachbar eine Strafe.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Guten Tag,
ich bin heute 18 Jahre alt und habe vor kurzem erfahren, dass ein Bekannter von mir, bei dem ich mich fast täglich aufgehalten habe und noch aufhalte, Ende der 90er Jahre unwissenderweise unsachgemäß eine Asbestdichtschnur von einem Ofenrohr (bei dessen Demontage) entfernt hat. Diese hat er dann sofort entsorgt. Das Loch in der Wand wurde betoniert. Ich war bei diesem Abbruch nicht zugegen, lief jedoch tags darauf und in den folgenden Tagen öfters durch diesen Raum. Für mich stellt sich also die Frage, ob ich dadurch gesundheitsgefährlich kontaminiert sein könnte bzw. ob dies wahrscheinlich ist, obwohl ich nichts mit der Dichtschnur zu tun hatte. Andererseits besteht die Frage, ob trotz umfänglicher Renovierungsarbeiten und damit einhergehenden Lüftungs- und Putzmaßnahmen auch heute noch eine Kontamination des Raumes vorliegt.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Sehr geehrte Frau/Herr Müller,
das ist jetzt so ne Frage die ich wirklich nicht 100 beantworten kann, es kann natürlich sein, muss aber nicht und ich denke durch diese umfänglicher Renovierungsarbeiten ist die Chance sehr gering bis minimal das Sie “kontaminiert” sind. Auch den Raum wäre nach meiner Meinung ok, um natürlich Gewissheit zu bekommen kann man ein sogenannter Raumluftmessung stattfinden lassen, oder es werden ein paar Kontaktproben genommen. Ich kann Ihnen ein Institut vorschlagen der das machen kann oder Sie suchen im Internet nach ein Labor bei Ihnen in der Nähe.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Abee
Sehr geehrter Herr Abee,
herzlichen Dank für Ihre hilfreiche Antwort. Ich machte mir halt große Sorgen, dass ich da etwas “abbekommen” haben könnte, vor allem weil ich da noch so jung war. Ich war zwar nicht bei der Arbeit direkt dabei, aber – wie beschrieben – kurz darauf des Öfteren im Raum. Mein Bekannter hat seinen Kamin entfernt und dabei das Ofenrohr selbst entfernt (Unwissenheit!). Die Renovierungsmaßnahmen setzten einige Wochen danach ein. (Es waren keine Asbestsanierungen oder ähnliches, sondern ganz normale Innenraummaßnahmen wie Tapezieren o.ä.). Ist es also – wie ich Ihren Ausführungen zu entnehmen versuche -, dass das Risiko der Faserfreisetzung bei dieser Tätigkeit eher gering ist? (wg. schnellen Außer-Haus-Bringens etc.)?
Vielen Dank!
L. Müller